Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.02.2020 HFWA/002/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/002/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 47 KB |
Herr Kleinlein trägt folgenden Sachverhalt vor:
Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Beratendes Mitglied: Frau Christine Freitag
Als Vertreterin: Frau Daniela Tischer
Durch Ausscheiden (Ruhestand) von Frau Christine Freitag, wird die Jugendamtsleitung seit 01.02.2020 von Frau
Sandra Kilian
Amtsrätin
wahrgenommen. Stellvertreterin ist weiterhin Frau Daniela Tischer.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Sandra Kilian als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.