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15.01.2020 Umwelt- und Verkehrsausschuss | 1 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Frau
Oberbürgermeisterin Seidel informiert darüber, dass ein Antrag der Fraktion BAP
zum „Insektenschutz durch sparsame Beleuchtung“ vorliegt. Herr Brenner
erläutert die derzeitige gesetzliche Sachlage bezüglich Lichtemmissionen. Das Umweltamt der
Stadt Ansbach wurde in seiner Funktion als untere Naturschutzbehörde am 17.
Juli 2019 durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz (StMUV) darüber informiert, dass am 1. August 2019 der
Gesetzesentwurf „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - Rettet die
Bienen“ sowie der Entwurf des dazu entwickelten Begleitgesetzes
(Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz) in Kraft
tritt. Die damit
verbundenen Anforderungen hinsichtlich Lichtemissionen werden durch Änderungen
im Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG), Art. 15 und Art. 18 sowie
Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 11a geregelt.
Die Zuständigkeit für den Vollzug des Art. 11a BayNatSchG liegt gemäß Art. 44
BayNatSchG jedoch bei den Immissionsschutzbehörden. Das Umweltamt der
Stadt Ansbach informierte in seiner Funktion als untere Immissionsschutzbehörde
am 18. Juli 2019 die Referate 2, 3 und 5 über die nun geltende Rechtslage
hinsichtlich Lichtemissionen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung im
Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten. Hinsichtlich der
geltenden gesetzlichen Anforderungen an Lichtemissionen besteht nach aktuellem
Kenntnisstand der unteren Immissionsschutzbehörde kein weiterer
Handlungsbedarf. Diverse Punkte des Beschlussvorschlages gehen über die
gesetzlichen Anforderungen hinaus. Herr Büschl
informiert im Allgemeinen, dass die Straßenbeleuchtung einer Stadt diversen
Anforderungen gerecht werden soll. Dazu zählt als ein Kriterium auch der im Antrag benannte Insektenschutz. Die
Verwaltung legt neben den nachfolgend benannten Aspekten bereits seit vielen
Jahren bei der Auswahl der Beleuchtungskörper großen Wert auf Dichtigkeit und
damit auf Schutz gegen das Verfangen von Fluginsekten in den Leuchten. Beleuchtung im
öffentlichen Raum muss so ausgelegt sein, dass in erster Linie die Verkehrssicherheit
gewährleistet wird, also die Unfallzahlen reduziert und die Verkehrsführung und
damit auch die Orientierung unterstützt wird. Daneben spielen auch
Faktoren wie die persönliche Sicherheit, das individuelle Sicherheitsgefühl,
die Kriminal- und Vandalismus-Prävention, aber auch wirtschaftliche Fragen wie
Langlebigkeit, Energieeffizienz, Wartungsfreundlichkeit etc. eine entscheidende
Rolle. Trotz der berechtigten Diskussion um (Arten-)Insektenschutz und
Energieeinsparung sollten auch touristische Aspekte und
Marketing-Gesichtspunkte der sog. Schmuckbeleuchtung in die Abwägung einbezogen
werden. Wenn es gelingt,
all diese Anforderungen in ein ausgewogenes Maß zu bringen, werden nicht
zuletzt auch die Nutzer des öffentlichen Raumes zufrieden sein. Zu den einzelnen
Forderungen des Antrags erläutert Herr Büschl die Stellung der Verwaltung:
Die Umrüstung auf eine energieeffiziente
Straßenbeleuchtung in Form von LED-Leuchtmitteln und Leuchten erfolgt
kontinuierlich seit 10 Jahren entsprechend der Haushalts-Mittel durch Austausch
defekter Leuchtmittel, fortlaufende Auswechslung alter Beleuchtungskörper,
sowie auch im Zuge des Austausches von Masten und bei Neuerschließungen. Die Anziehung von Insekten durch Wärme wird
bei der Verwendung von LED-Leuchtmitteln
deutlich verringert, da diese selbst gegenüber bisherigen Energiesparlampen
durch den besseren Wirkungsgrad signifikant weniger Wärme emittieren. Bereits
jetzt sind weite Teile der Straßenbeleuchtung ab 22:15 Uhr bis morgens um 4:30
Uhr um 50% gedimmt (sog. Halbnachtschaltung
bei HQL-Leuchtmitteln). Bei den bereits sehr effizienten LED-Leuchtmitteln wird
eine 30%ige Dimmung erreicht.
Ansatzpunkt für die zeitliche Regelung ist die verminderte Verkehrsstärke.
Damit sind keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
(Unfallhäufigkeit) gegeben. Diese Forderung des
Antrags wird folglich bereits seit Jahren erfolgreich um- und fortgesetzt. Die
Strategie der Umrüstung wird konsequent fortgesetzt. Bei Bereitstellung von
zusätzlichen Kapazitäten (finanziell und personell) kann dies noch stärker
forciert werden.
Die eingesetzten
neuen Leuchten und Leuchtmittel erfüllen die Forderung im Antrag nach warmweißem Licht. Die Spanne von warmweißem Licht liegt in
etwa zwischen 1.700 und 3.300 K. Zum
Vergleich: Kerzenlicht hat rd. 1.800 K. Zum Einsatz kommen im öffentlichen Raum
der Stadt Ansbach in städtischen Beleuchtungskörpern auch künftig nur noch LED-Leuchtmittel mit 3.000 K. Anhand
der Ergebnisse einer Feldstudie aus Tirol (2010) zeigt Herr Büschl auf, dass
Leuchtmittel LED 3000K (warmweiß) und LED 6000K (kaltweiß) eine erheblich
geringere Anlockwirkung auf Insekten ausüben als Metallhalogendampflampen
(Quecksilber). Somit ist diese
Forderung des Antrags erfüllt.
Zu der im Antrag
formulierten Forderung nach einer möglichst niedrigen Lichtpunkthöhe ist
Folgendes festzustellen: Bei der Lichtplanung im öffentlichen Raum besteht regelmäßig
eine Relation zwischen Leuchtpunkthöhe und Leuchtenabstand. Damit
werden auch Aspekte, wie die Anzahl der Leuchten, sowie die
Abstrahlcharakteristik in die Betrachtung einbezogen. Es besteht auch eine Abhängigkeit von der zu beleuchtenden Straßenraumbreite bzw.
Verkehrsraumsituation und der Straßenkategorie.
Die Forderung nach einer möglichst niedrigen Anbringung erfüllt somit nicht automatisch
das Ziel des Antrags, weil eine bedarfsgerechte Lichtplanung nach DIN erfolgt. Als
anzuwendende Vorschrift für die Beleuchtung von Straßen seit ca. 15 Jahren die
DIN 13201 mit deren Teilen in der jeweils geltenden Fassung einschlägig. Darin
werden Beleuchtungssituationen und -klassen sehr differenziert geregelt. Die
Verwaltung differenziert (vereinfacht dargestellt) entsprechend der
Straßenkategorien, wobei in Wohnstraßen regelmäßig eine
Mindestbeleuchtungsstärke von 1 Lux der Zielwert ist. Bei Verkehrsstraßen,
Kreuzungen etc. wird gem. DIN der zehnfache Wert angesetzt. Somit wird die
Lichtpunkthöhe in der Verwaltung so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig
ermittelt. Auch die sogenannte Schmuckbeleuchtung am Hohenzollernring ist so
niedrig wie möglich angebracht, auch wenn dies anders wirke. Im Stadtgebiet wird bereits die Beleuchtung
aller Kirchen, und Sehenswürdigkeiten, wie gesetzlich gefordert vor 23:00 Uhr
abgeschaltet.
Die städtische
Straßenbeleuchtung wird grundsätzlich so geplant und ausgerichtet, dass die
öffentliche Verkehrsfläche möglichst bedarfsgerecht, gleichmäßig und damit möglichst
blendfrei nach unten ausgeleuchtet wird. Allerdings lässt sich eine Anstrahlung
von Vegetationsflächen mit Bäumen und Sträuchern in einer kompakt bebauten
Stadt nicht immer vermeiden (z. B. Stadtgraben). Selbstverständlich ist es auch
aus ökologischen Gründen u.a. für das Mikroklima weiterhin Ziel der Stadt, dass
in den Straßen Stadtbäume wachsen und begrünte Flächen bestehen. Hier
besteht letztlich ein Zielkonflikt zwischen der Gewährleistung der
Verkehrssicherheit und den Ansprüchen an ein attraktives Stadtgrün.
Eine gezielte Abschaltung einzelner Straßen ist nach
ersten Ermittlungen mit aufwändigen
Umrüstungen verbunden und müsste gesondert geprüft und entsprechend
umgerüstet werden. Die jeweiligen Straßenzüge
sind nicht einzeln geschaltet. Sollte vom Stadtrat die Abschaltung
gewünscht sein, wäre von diesem auch die Differenzierung zwischen den einzelnen
Gebieten und dem Begriff „Hauptverkehrsstraßen“ zu beraten und zu beschließen,
um dies in der Abwägung der Kriterien für die Verkehrssicherheit und der
persönlichen Sicherheit (Kriminalprävention, Soziale Kontrolle, Vermeidung von
Vandalismus, etc.) festzulegen. Auch wäre es wünschenswert, hier die
Bevölkerung in die Entscheidungen miteinzubeziehen.
Bei Gewerbe- und Industriegebieten kann sich der
Handlungsspielraum der Verwaltung zu dem im Antrag geforderten Verzicht auf
Beleuchtung zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr von März bis Oktober lediglich auf
Empfehlungen an die einzelnen Betriebe beschränken. Der Verwaltung sind keine
gesetzlichen Eingriffs- bzw. Regelungsmöglichkeiten bekannt, um eine Begrenzung
der nächtlichen Beleuchtung (z.B. nächtliche Abschaltung, maximale Stärke,
Farbtemperatur) bei privaten gewerblichen Bauvorhaben durchzusetzen. Unternehmen, die nachhaltig und effizient
agieren, sind in der Eigenverantwortung, möglichst wenig zusätzliche
Beleuchtung (Kostenersparnis) anzubringen. Frau Oberbürgermeisterin
Seidel führt ergänzend an, dass durch die Verwaltung aufgrund der
außerordentlichen Bedeutung des Arten- und Insektenschutzes in Einzelfällen
eine gesonderte Kontaktaufnahme erfolgen könne.
Herr Büschl
erläutert hierzu, dass für die öffentliche Beleuchtung, die hierfür
vorgenannten Feststellungen zur Verkehrssicherheit und der persönlichen
Sicherheit gelten, zumal auch diverse Betriebe mit Schichtbetrieb angesiedelt
sind. Lediglich im Außenbereich (§35 BauGB) sind gem. Art. 9 BayImschG
beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen verboten. Naturschutzrechtlich
entsprechend gilt gem. Art. 44 Abs. 2 BayNatSchG) auch auf den Außenbereich
beschränkt: „Beim Aufstellen von
Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die
Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft
und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.“
Die im Antrag
geforderte „Ausstattung einer Strecke mit Radiosensoren, die wie
Bewegungsmelder fungieren“ ist bislang nicht flächig erprobt. Es bestehen in
wenigen Städten erste Modellprojekte in Straßen bzw. auf Wegen. Diese sind nach
Recherche im Internet offensichtlich vorwiegend dort verortet, wo nachts kein
regelmäßiger Verkehr stattfindet. Diese Forderung wäre zu konkretisieren und die
Finanzierung zu klären, da es bislang technisch nicht möglich ist, dies in der
bestehenden Beleuchtung zu schalten. Somit erfordere dies einen entsprechenden
Zusatzaufwand, die Beleuchtung dahingehend um- bzw. aufzurüsten. Es ist damit
auch nicht nachgewiesen, ob ein Vorteil für die Insekten entsteht, wenn
ständige Hell- / Dunkelwechsel stattfinden. In diesem Falle wäre bei
Neuerschließung eine Umsetzung denkbar, wenn die Serienreife erreicht sei.
Die im Antrag
angeführte Abschaltung von Fassadenbeleuchtungen ab 23 Uhr wird bereits seit
vielen Jahren, und damit, vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung in
Ansbach praktiziert und umgesetzt. Die über die gesetzliche Regelung
hinausgehende Forderung nach einem gänzlichen Verzicht auf eine Anstrahlung von Sehenswürdigkeiten von März bis
Oktober sollte jedoch auch unter touristischen Gesichtspunkten betrachtet und
dort geprüft werden. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel führt zusätzlich an, dass beispielsweise ein
Beleuchtungskonzept in Auftrag gegeben werden könne. Hier werde erarbeitet, wo
am Gebäude entsprechende LED angebracht werden können, um eine entsprechende
Wirkung zu erreichen. Dieses sei jedoch
sehr kostenintensiv und es müssten zusätzliche Mittel im nächsten Haushalt
bereitgestellt werden.
Herr Büschl stellt
klar, dass keine rechtliche Grundlage existiert, dies bei Ausweisung von
Gewerbegebieten und Erteilung von Baugenehmigungen als Festsetzung bzw. Auflage
hinzuzufügen. Die Stadt kann lediglich beratend gegenüber den Antragstellern
auftreten. Als Beispiel führt er das neu
errichtete Logistikzentrum HERMES an, welches nach DGNB zertifiziert sei.
Dieses Zertifizierungssystem misst dem wirtschaftlichen Aspekt des nachhaltigen
Bauens dieselbe Bedeutung zu wie den ökologischen Kriterien. Zusammenfassend
ergibt sich aus den gestellten Antragspunkten, dass eine Vielzahl der
Forderungen zum Schutz der Arten- und Insektenvielfalt bereits umgesetzt
werden. Auch weiterhin werde die Umrüstung auf lichtsparsamere Beleuchtung
vorangetrieben. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel zeigt auf, dass sich, wenn vom Stadtrat gewünscht,
ein entsprechendes Beleuchtungskonzept in den nächsten Haushalt integrieren
lasse, welches jedoch sehr kostenintensiv sei. Nachdem die rechtliche Grundlage
fehle, bei Baugenehmigungen Auflagen im Bereich Lichtemmission oder Klimaschutz
zu erteilen, könne die Verwaltung ein Begleitschreiben erarbeiten und
entsprechend beilegen. Die Entwicklung bei Radiosensoren werde man
weiterverfolgen, da diese interessant sei, jedoch noch nicht den Stand der
Technik darstelle. Herr Stadtrat
Hüttinger dankt der Verwaltung für die ausführliche Bearbeitung des Antrags. Er
erfasse, dass es bereits viele positive Ansätze gäbe, jedoch sei festzustellen,
dass bei einigen Antragspunkten die gestellten Forderungen teilweise anders
ausgelegt wurden, als diese von der BAP Fraktion gemeint sein sollten. Punkt 5
sei so zu verstehen gewesen, dass es sich um reine Wohngebiete und Ortsteile
handeln sollte. Punkt 6 solle selbstverständlich nur Gewerbegebiete umfassen,
in welchen keine Schicht-/Nachtarbeit stattfinde. Im Punkt 10 betreffend der
Ausweisung von Gewerbegebieten, sei bei der Bauleitplanung bei
vorhabenbezogenen Bauplänen oder städtebaulichen Verträgen eine Steuerung der
Beleuchtung möglich. Andere Kommunen im Landkreis setzen dies bereits um. Im
Stadtgebiet solle dies bei der Umsetzung des Vorhabens im Bereich der
ehemaligen Thermoselect-Anlage umgesetzt werden, da sich die Fläche innerhalb
eines Waldgebietes befinde. Trotz der bereits umgesetzten Maßnahmen sei dies
nur der Anfang. Es sei nicht zu leugnen, dass ein massives Artensterben bereits
eingesetzt habe und deshalb die Anstrengungen zum Schutz der Artenvielfalt und
des Klimaschutzes weiter verstärkt werden sollten. Natürlich dürfe man die
Verkehrssicherungspflicht nicht außer Acht lassen, jedoch sollte die
Lichtimmission zum Schutz des Lebensraumes vieler Arten verringert werden. Eine
ständige Berieselung mit Licht sei hier nicht zielführend. Herr Stadtrat
Hüttinger weist darauf hin, dass laut Kriminalstatistik Einbrüche überwiegend
bei Dämmerung oder bei dauerhaft beleuchteten Gebäuden stattfänden. Hieraus
ergäbe sich, dass Leuchtmittel mit Bewegungsmelder sinnvoll seien, um die
Lichtimmissionen einzuschränken. Er gibt zu bedenken, dass es immer noch Länder
und Politiker gibt die den Klimawandel leugnen. Auch sehe Herr Hüttinger wenig
Möglichkeiten, gegen das Feuer in Australien oder in den Regenwäldern vorzugehen,
jedoch sollte die Kommune im Kleinen anfangen und ihre Möglichkeiten zum Arten-
und Insektenschutz ausschöpfen. Die Stadt Ansbach solle, wie andere Kommunen
mit positiven Beispiel vorangehen. Herr Stadtrat Illig
merkt an, dass die Intensität der Beleuchtung nicht an den Stromverbrauch
gekoppelt sei. In den 80er Jahren hatte man bei maximaler Helligkeit auch
maximalen Stromverbrauch vorzuweisen. Heutzutage erreiche man dieses Ergebnis
nach neustem Stand der Technik bei weit weniger Stromverbrauch. Er spricht sich
dafür aus, dass als Testobjekt z.B. am Mausloch ein Bewegungssensor angebracht
werden sollte, welcher das Licht nur bei tatsächlicher Nutzung von Fußgängern
und Personen anschalte. Gleichzeitig solle das Licht mit einem Geräusch
gekoppelt werden, welches Insekten von der Lichtquelle fernhalte. Die Umsetzung
der Maßnahmen dränge, da die Zeit ablaufe. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel bekräftigt, dass die Umweltthemen in den
unterschiedlichsten Bereichen anzutreffen seien. Ein Teilbereich erstreckt sich
auf das Themengebiet „Licht“. Man müsse jedoch auch Lichtimmission in das große
Ganze der Umweltthemen gliedern. Herr Stadtrat Meyer
stellte klar, dass der Insektenschutz vorrangig zu behandeln sei. Es stelle
sich die Frage des Mehraufwandes, wenn es sich bei den ausgewählten Gebieten
doch nur um ganz wenige im Stadtbereich und den Ortsteilen um reine Wohngebiete
handle. Bei der Orangerie sei möglicherweise der Freistaat Bayern in die
Pflicht zu nehmen, um das derzeitige Flutlicht zur Beleuchtung der Fassade
einzudämmen. Er bekräftigt, dass beim Lichtkonzept die Kirchen in Augenschein
genommen werden sollten, da bei diesen der Kosteneinsatz und die
Kostenersparung am leichtesten zu ermitteln seien. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel betont, dass Sie bereits zehn Jahre Berufserfahrung
im Klimaschutzbereich aufzuweisen hat und man bei allen Anstrengungen den
gefühlten Sicherheitsaspekt nicht ignorieren sollte. Auch müsse man aufpassen,
dass sich Bürger nicht als Bürger 2. Klasse vorkommen, wenn diesen nachts das
Licht ausgeschaltet werde. Das Bevölkerungsinteresse sei von großer Bedeutung,
denn es werde immer wieder an sie herangetragen, dass Bürger bei nicht
ausreichender Helligkeit der Beleuchtung Angst empfinden. Herr Stadtrat Illig
bekräftigt nochmals, dass er deshalb für den Einsatz von Bewegungsmeldern
plädiere. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel stellt klar, dass eine solche Entscheidung unter
Abwägung der vielschichtigen Beweggründe nicht der Umweltausschuss treffen
kann. Diese Entscheidung müsse im Stadtrat getroffen werden. Herr Stadtrat
Sauerhammer stimmt den Ausführungen der Oberbürgermeisterin zu. Die zu
erwartenden Kosten für die Umstellungsphase seinen unklar, deshalb könne er
dies zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht entscheiden. Er regt an, die
Bevölkerung eng in die Entscheidung mit einzubinden. Es müsse zudem eine
Kostenabwägung zwischen Einsparung und Investition geben. Auch wäre es
hilfreich, verlässliche Zahlen vorliegen zu haben, wie viele Insekten/Arten
tatsächlich durch Lichtimmission verschwinden. Herr Stadtrat
Hüttinger erläutert, dass in der Stadt Buxtehude in den letzten zehn Jahren
gemessen und beobachtet wurde und dadurch verlässliche Zahlen zur
Lichtimmission ermittelt werden konnten. Hierbei wurde festgestellt, dass dauerhaftes
Licht einen großen Beitrag bei der Senkung der Populationen bei Insekten,
Vögeln und Fledermäusen hat (ca. 80%). Versuche ergaben, dass bei nicht
dauerhaftem Licht die Reduzierung nur 40 % betrug. Nochmals bekräftigt
Frau Oberbürgermeisterin Seidel, dass die Entscheidung zur Abschaltung der
Straßenbeleuchtung nur vom Stadtrat getroffen werden könne. Da aufgrund der
Technik, keine getrennten Schaltkreise für Haupt- und Nebenstraßen existieren,
könne die Straßenbeleuchtung nur komplett ausgeschalten werden. Das
Sicherheitsbedürfnis der Bewohner sollte aber bei der Entscheidungsfindung
nicht außer Acht gelassen werden. Der Umstieg auf LED werde soweit es die
derzeitigen Haushaltsmittel erlauben, weiter forciert. Herr Büschl
erinnert, dass es im Stadtgebiet nur sehr wenige „reine“ Wohngebiete gäbe,
welche für die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Betracht kämen, viele
seien Allgemeine Wohngebiete oder Mischgebiete oder es läge kein Bebauungsplan
vor. Er führt zum Begriff der Haupt(-verkehrs)straßen auch an, dass am Beispiel
Elpersdorf nicht wie anzunehmen die Herrieder Straße die Hauptstraße sei,
sondern dies die Laurentiusstraße ist.
Er betont nochmals, dass die Schaltkreise nicht so differenziert seien, dass
man die Abschaltung nach dem gewünschten Unterschieden wahrnehmen könne und
dies einen erheblichen Umstellungaufwand bedeute. Er sehe, dass die
konsequente Fortführung der Umrüstung auf LED größere Effizienz bringe
gegenüber einer kompletten Abschaltung für drei Stunden, da hierbei die Anlockwirkung
für Insekten in der verbleibenden Nachtzeit weiterhin gegeben sei. Außerdem müsse erst
der personelle und finanzielle Aufwand ermittelt werden. Herr Stadtrat
Forstmeier sieht einen guten Ansatz im Antrag der BAP, da es sich hierbei um
einen Ausfluss des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ handelt. Auch sollten
möglichst viele Punkte des Antrages umgesetzt werden. Jedoch kritisiere er,
dass bei der Antragstellung etliche Punkte nicht detailliert genug
ausgearbeitet wurden. Er befürworte es, einen Aktionsplan zu erstellen, in dem
konkrete Projekte ausgearbeitet werden. Herr Forstmeier
bittet zudem hierbei die Westtangente, sowie die in der Reitbahn angestrahlten
Bäume zu berücksichtigen. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel stellt aufgrund der laufenden Diskussion folgendes
fest:
Herr Stadtrat Meyer
spricht sich dafür aus, dass die Bevölkerung umfassend über diese Maßnahmen
informiert werden soll. Er plädiere auch dafür, dass die Westtangente
„entleuchtet“ werden solle. Außerdem würde er
es befürworten, wenn bis zum nächsten Ausschuss ein Beschlussvorschlag für ein
Lichtkonzept für ein ausgewähltes Gebäude vorliegen würde. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass für das Gebäudekonzept im nächsten
Haushalt Geld zur Umsetzung einzuplanen sei. Herr Büschl verwies
darauf, dass die Straßenlaternen an der Westtangente bereits auf LED umgerüstet
seien, jedoch die Brückenbeleuchtung nicht. Hier wäre jeweils die gesamte Lampe
zu tauschen. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass die Brückenbeleuchtung geprüft werde
und im nächsten entsprechenden Ausschuss vorgestellt werden könne. Herr Stadtrat Fabi
begrüße das Thema des Antrages, sieht jedoch Schwierigkeiten in einzelnen
Ortsteile die Straßenbeleuchtung abzuschalten. Auch innerhalb der Stadt gäbe es
Straßenzüge, welche über eine reine Wohnbebauung verfügen und dieselbe Wirkung
erzielen würden. Herr Stadtrat
Hüttinger zeigt sich erfreut über die Diskussion und gibt zu bedenken, dass die
gesamte Tierwelt einschließlich der Insekten über ein Schlafbedürfnis verfüge.
Die Abschaltung von drei Stunden der Straßenbeleuchtung wäre ein Anfang. Er
könne sich vorstellen, dass zwei Versuchsgebiete eingerichtet werden. Eines
Innerstädtisch und ein weiteres in einem Ortsteil. Hierbei könnten die Kosten
der Umrüstung verglichen werden, ebenso die Wirkung auf die Insektenwelt. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel erörtert nochmals alle bereits aufgelaufenen Punkte
aufgrund der anhaltenden Diskussion und fügt folgende an:
Stadtrat Hüttinger
erwartet bis zur übernächsten Stadtratssitzung die Vorschläge der Testgebiete. Herr Stadtrat
Sauerhammer weist darauf hin, dass aufgrund der Gegebenheiten eine
Kostenumlegung auf andere Gebiete nicht machbar sei (Erdbewegungen, neue
Kabel). Herr Stadtrat Sauerhöfer
möchte die Kostenschätzung als Pilotversuch nehmen zur Übertragung auf andere
Gebiete, welche mit der Abschaltung zusammenhängen. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass eine Kostenübertragung nur schwer
übertragbar sei, da die Gegebenheiten im Stadtgebiet sehr unterschiedlich
seien. Außerdem muss die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Umrüstung
erfolgen, da diese zur Folge hat, dass dann letztendlich der Strom abgeschalten
werde. Die Auswirkungen
auf die Insektenwelt, könne zudem nur in einer Langzeitstudie dokumentiert
werden. Herr Büschl wirft
ein, dass eine Umrüstung generell machbar sei, diese aber letztendlich mit
zusätzlichen Kosten verbunden sei, wenn man die laufende Umrüstung nicht
herunterfahren wolle. Herr Stadtrat Sauerhöfer
sieht die Maßnahmen als langfristig an. Die Kosten der Umrüstung, die Umsetzung
und die Bürger müssen mit einbezogen werden. Frau
Oberbürgermeisterin Seidel macht den Vorschlag, zu erörtern, in welchen
Gebieten sich mit wenig Aufwand eine Abschaltung testen lasse. Hierzu werden
zwei bis drei Gebiete benannt und der Stadtrat entscheidet darüber. Herr Stadtrat
Sauernhammer fordert, dass dies kein Grundsatzbeschluss für die ganze Stadt
werden solle, da keine detaillierte Kostenschätzung gemacht werden könne. Es
sei immer im Einzelfall zu prüfen. Stadtrat Müller
erinnert nochmals, dass man mit der Schloss- und Gartenbauverwaltung bezüglich
der Beleuchtung Orangerie Kontakt aufnehmen solle Herr Büschl stellt klar, dass
bereits hier Leuchten der Stadt in Gebrauch sind und diese auf städtische
Kosten betrieben werden. Herr Stadtrat Illig
wünscht sich einen Testbereich für intelligentes Licht mit Bewegungsmeldern. Herr Hüttinger
erklärt sich mit den erreichten Punkten einverstanden. Er fordert die schnelle
Umsetzung dieser. |