Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Insektenschutz durch sparsame Beleuchtung; Antrag der BAP vom 07.10.2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.01.2020   UA/001/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/001/2020 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel informiert darüber, dass ein Antrag der Fraktion BAP zum „Insektenschutz durch sparsame Beleuchtung“ vorliegt.

 

Herr Brenner erläutert die derzeitige gesetzliche Sachlage bezüglich Lichtemmissionen.

 

Das Umweltamt der Stadt Ansbach wurde in seiner Funktion als untere Naturschutzbehörde am 17. Juli 2019 durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) darüber informiert, dass am 1. August 2019 der Gesetzesentwurf „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen“ sowie der Entwurf des dazu entwickelten Begleitgesetzes (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz) in Kraft tritt.

 

Die damit verbundenen Anforderungen hinsichtlich Lichtemissionen werden durch Änderungen im Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG), Art. 15 und Art. 18 sowie Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 11a geregelt. Die Zuständigkeit für den Vollzug des Art. 11a BayNatSchG liegt gemäß Art. 44 BayNatSchG jedoch bei den Immissionsschutzbehörden.

 

Das Umweltamt der Stadt Ansbach informierte in seiner Funktion als untere Immissionsschutzbehörde am 18. Juli 2019 die Referate 2, 3 und 5 über die nun geltende Rechtslage hinsichtlich Lichtemissionen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten.

 

Hinsichtlich der geltenden gesetzlichen Anforderungen an Lichtemissionen besteht nach aktuellem Kenntnisstand der unteren Immissionsschutzbehörde kein weiterer Handlungsbedarf. Diverse Punkte des Beschlussvorschlages gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

 

Herr Büschl informiert im Allgemeinen, dass die Straßenbeleuchtung einer Stadt diversen Anforderungen gerecht werden soll. Dazu zählt als ein Kriterium auch der im Antrag benannte Insektenschutz. Die Verwaltung legt neben den nachfolgend benannten Aspekten bereits seit vielen Jahren bei der Auswahl der Beleuchtungskörper großen Wert auf Dichtigkeit und damit auf Schutz gegen das Verfangen von Fluginsekten in den Leuchten.

 

Beleuchtung im öffentlichen Raum muss so ausgelegt sein, dass in erster Linie die Verkehrssicherheit gewährleistet wird, also die Unfallzahlen reduziert und die Verkehrsführung und damit auch die Orientierung unterstützt wird.

 

Daneben spielen auch Faktoren wie die persönliche Sicherheit, das individuelle Sicherheitsgefühl, die Kriminal- und Vandalismus-Prävention, aber auch wirtschaftliche Fragen wie Langlebigkeit, Energieeffizienz, Wartungsfreundlichkeit etc. eine entscheidende Rolle. Trotz der berechtigten Diskussion um (Arten-)Insektenschutz und Energieeinsparung sollten auch touristische Aspekte und Marketing-Gesichtspunkte der sog. Schmuckbeleuchtung in die Abwägung einbezogen werden.

 

Wenn es gelingt, all diese Anforderungen in ein ausgewogenes Maß zu bringen, werden nicht zuletzt auch die Nutzer des öffentlichen Raumes zufrieden sein. 

Zu den einzelnen Forderungen des Antrags erläutert Herr Büschl die Stellung der Verwaltung:

 

 

  • Punkt 1: Die Umrüstung auf eine dimmbare Straßenbeleuchtung wird 2020 zügig fortgesetzt

 

Die Umrüstung auf eine energieeffiziente Straßenbeleuchtung in Form von LED-Leuchtmitteln und Leuchten erfolgt kontinuierlich seit 10 Jahren entsprechend der Haushalts-Mittel durch Austausch defekter Leuchtmittel, fortlaufende Auswechslung alter Beleuchtungskörper, sowie auch im Zuge des Austausches von Masten und bei Neuerschließungen. Die Anziehung von Insekten durch Wärme wird bei der Verwendung von LED-Leuchtmitteln deutlich verringert, da diese selbst gegenüber bisherigen Energiesparlampen durch den besseren Wirkungsgrad signifikant weniger Wärme emittieren. Bereits jetzt sind weite Teile der Straßenbeleuchtung ab 22:15 Uhr bis morgens um 4:30 Uhr um 50% gedimmt (sog. Halbnachtschaltung bei HQL-Leuchtmitteln). Bei den bereits sehr effizienten LED-Leuchtmitteln wird eine 30%ige Dimmung erreicht. Ansatzpunkt für die zeitliche Regelung ist die verminderte Verkehrsstärke. Damit sind keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (Unfallhäufigkeit) gegeben.

 

Diese Forderung des Antrags wird folglich bereits seit Jahren erfolgreich um- und fortgesetzt. Die Strategie der Umrüstung wird konsequent fortgesetzt. Bei Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten (finanziell und personell) kann dies noch stärker forciert werden.

 

  • Punkt 2: Es werde, die für Insekten weniger schädlichen Leuchten mit einer Farbtemperatur zwischen 1700 und 3000 Kelvin eingesetzt

 

Die eingesetzten neuen Leuchten und Leuchtmittel erfüllen die Forderung im Antrag nach warmweißem Licht. Die Spanne von warmweißem Licht liegt in etwa zwischen 1.700 und 3.300 K. Zum Vergleich: Kerzenlicht hat rd. 1.800 K. Zum Einsatz kommen im öffentlichen Raum der Stadt Ansbach in städtischen Beleuchtungskörpern auch künftig nur noch LED-Leuchtmittel mit 3.000 K. Anhand der Ergebnisse einer Feldstudie aus Tirol (2010) zeigt Herr Büschl auf, dass Leuchtmittel LED 3000K (warmweiß) und LED 6000K (kaltweiß) eine erheblich geringere Anlockwirkung auf Insekten ausüben als Metallhalogendampflampen (Quecksilber). 

Somit ist diese Forderung des Antrags erfüllt.

 

  • Punkt 3: Die Beleuchtung wird künftig möglichst niedrig angebracht

 

Zu der im Antrag formulierten Forderung nach einer möglichst niedrigen Lichtpunkthöhe ist Folgendes festzustellen: Bei der Lichtplanung im öffentlichen Raum besteht regelmäßig eine Relation zwischen Leuchtpunkthöhe und Leuchtenabstand. Damit werden auch Aspekte, wie die Anzahl der Leuchten, sowie die Abstrahlcharakteristik in die Betrachtung einbezogen. Es besteht auch eine Abhängigkeit von der zu beleuchtenden Straßenraumbreite bzw. Verkehrsraumsituation und der Straßenkategorie. Die Forderung nach einer möglichst niedrigen Anbringung erfüllt somit nicht automatisch das Ziel des Antrags, weil eine bedarfsgerechte Lichtplanung nach DIN erfolgt. Als anzuwendende Vorschrift für die Beleuchtung von Straßen seit ca. 15 Jahren die DIN 13201 mit deren Teilen in der jeweils geltenden Fassung einschlägig. Darin werden Beleuchtungssituationen und -klassen sehr differenziert geregelt. Die Verwaltung differenziert (vereinfacht dargestellt) entsprechend der Straßenkategorien, wobei in Wohnstraßen regelmäßig eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1 Lux der Zielwert ist. Bei Verkehrsstraßen, Kreuzungen etc. wird gem. DIN der zehnfache Wert angesetzt. Somit wird die Lichtpunkthöhe in der Verwaltung so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig ermittelt. Auch die sogenannte Schmuckbeleuchtung am Hohenzollernring ist so niedrig wie möglich angebracht, auch wenn dies anders wirke.  Im Stadtgebiet wird bereits die Beleuchtung aller Kirchen, und Sehenswürdigkeiten, wie gesetzlich gefordert vor 23:00 Uhr abgeschaltet.

 

  • Punkt 4: Es wird darauf geachtet, dass keine Sträucher, Bäume oder Hecken beleuchtet werden

 

Die städtische Straßenbeleuchtung wird grundsätzlich so geplant und ausgerichtet, dass die öffentliche Verkehrsfläche möglichst bedarfsgerecht, gleichmäßig und damit möglichst blendfrei nach unten ausgeleuchtet wird. Allerdings lässt sich eine Anstrahlung von Vegetationsflächen mit Bäumen und Sträuchern in einer kompakt bebauten Stadt nicht immer vermeiden (z. B. Stadtgraben). Selbstverständlich ist es auch aus ökologischen Gründen u.a. für das Mikroklima weiterhin Ziel der Stadt, dass in den Straßen Stadtbäume wachsen und begrünte Flächen bestehen. Hier besteht letztlich ein Zielkonflikt zwischen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und den Ansprüchen an ein attraktives Stadtgrün.

 

  • Punkt 5: In Wohngebieten und Ortsteilen soll mit Ausnahme der Hauptverkehrsstraßen die Straßenbeleuchtung in der Zeit zwischen 1:30 Uhr und 4:30 Uhr abgeschaltet werden.

 

Eine gezielte Abschaltung einzelner Straßen ist nach ersten Ermittlungen mit aufwändigen Umrüstungen verbunden und müsste gesondert geprüft und entsprechend umgerüstet werden. Die jeweiligen Straßenzüge sind nicht einzeln geschaltet.  Sollte vom Stadtrat die Abschaltung gewünscht sein, wäre von diesem auch die Differenzierung zwischen den einzelnen Gebieten und dem Begriff „Hauptverkehrsstraßen“ zu beraten und zu beschließen, um dies in der Abwägung der Kriterien für die Verkehrssicherheit und der persönlichen Sicherheit (Kriminalprävention, Soziale Kontrolle, Vermeidung von Vandalismus, etc.) festzulegen. Auch wäre es wünschenswert, hier die Bevölkerung in die Entscheidungen miteinzubeziehen.

 

  • Punkt 6: In Gewerbegebieten wird in den Monaten März bis Oktober auf eine Beleuchtung zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr verzichtet

 

Bei Gewerbe- und Industriegebieten kann sich der Handlungsspielraum der Verwaltung zu dem im Antrag geforderten Verzicht auf Beleuchtung zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr von März bis Oktober lediglich auf Empfehlungen an die einzelnen Betriebe beschränken. Der Verwaltung sind keine gesetzlichen Eingriffs- bzw. Regelungsmöglichkeiten bekannt, um eine Begrenzung der nächtlichen Beleuchtung (z.B. nächtliche Abschaltung, maximale Stärke, Farbtemperatur) bei privaten gewerblichen Bauvorhaben durchzusetzen. Unternehmen, die nachhaltig und effizient agieren, sind in der Eigenverantwortung, möglichst wenig zusätzliche Beleuchtung (Kostenersparnis) anzubringen. 

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel führt ergänzend an, dass durch die Verwaltung aufgrund der außerordentlichen Bedeutung des Arten- und Insektenschutzes in Einzelfällen eine gesonderte Kontaktaufnahme erfolgen könne.

 

  • Punkt 7: Soweit technisch möglich, ansonsten nach entsprechender Umrüstung, sollen an Hauptverkehrsstraßen die LEDs auf 50 % gedimmt werden

 

Herr Büschl erläutert hierzu, dass für die öffentliche Beleuchtung, die hierfür vorgenannten Feststellungen zur Verkehrssicherheit und der persönlichen Sicherheit gelten, zumal auch diverse Betriebe mit Schichtbetrieb angesiedelt sind. Lediglich im Außenbereich (§35 BauGB) sind gem. Art. 9 BayImschG beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen verboten. Naturschutzrechtlich entsprechend gilt gem. Art. 44 Abs. 2 BayNatSchG) auch auf den Außenbereich beschränkt: „Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.“

 

  • Punkt 8: Als Versuch solle, wie in Fürth, eine Strecke mit Radiosensoren ausgestattet werden, die wie Bewegungsmelder fungieren, um das Licht nur bei Bedarf auf eine volle Leistung hochzufahren

 

Die im Antrag geforderte „Ausstattung einer Strecke mit Radiosensoren, die wie Bewegungsmelder fungieren“ ist bislang nicht flächig erprobt. Es bestehen in wenigen Städten erste Modellprojekte in Straßen bzw. auf Wegen. Diese sind nach Recherche im Internet offensichtlich vorwiegend dort verortet, wo nachts kein regelmäßiger Verkehr stattfindet. Diese Forderung wäre zu konkretisieren und die Finanzierung zu klären, da es bislang technisch nicht möglich ist, dies in der bestehenden Beleuchtung zu schalten. Somit erfordere dies einen entsprechenden Zusatzaufwand, die Beleuchtung dahingehend um- bzw. aufzurüsten. Es ist damit auch nicht nachgewiesen, ob ein Vorteil für die Insekten entsteht, wenn ständige Hell- / Dunkelwechsel stattfinden. In diesem Falle wäre bei Neuerschließung eine Umsetzung denkbar, wenn die Serienreife erreicht sei.

 

  • Punkt 9: Auf eine Anstrahlung von Sehenswürdigkeiten wird in den Monaten März bis Oktober verzichtet. Ausnahme können bei festlichen Ereignissen (z. B. Bachwoche, Rokokospiele oder Altstadtfest) hingenommen werden. Gemäß Begleitgesetz „Rettet die Bienen“ ist die Fassadenbeleuchtung ab 23:00 Uhr abzuschalten

 

Die im Antrag angeführte Abschaltung von Fassadenbeleuchtungen ab 23 Uhr wird bereits seit vielen Jahren, und damit, vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung in Ansbach praktiziert und umgesetzt. Die über die gesetzliche Regelung hinausgehende Forderung nach einem gänzlichen Verzicht auf eine Anstrahlung von Sehenswürdigkeiten von März bis Oktober sollte jedoch auch unter touristischen Gesichtspunkten betrachtet und dort geprüft werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel führt zusätzlich an, dass beispielsweise ein Beleuchtungskonzept in Auftrag gegeben werden könne. Hier werde erarbeitet, wo am Gebäude entsprechende LED angebracht werden können, um eine entsprechende Wirkung zu erreichen.  Dieses sei jedoch sehr kostenintensiv und es müssten zusätzliche Mittel im nächsten Haushalt bereitgestellt werden.

 

  • Punkt 10: Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten und Baugenehmigungen ist künftig eine Begrenzung der nächtlichen Beleuchtung (z. B. nächtliche Abschaltung, maximale Stärke, Farbtemperatur) aufzunehmen

 

Herr Büschl stellt klar, dass keine rechtliche Grundlage existiert, dies bei Ausweisung von Gewerbegebieten und Erteilung von Baugenehmigungen als Festsetzung bzw. Auflage hinzuzufügen. Die Stadt kann lediglich beratend gegenüber den Antragstellern auftreten.  Als Beispiel führt er das neu errichtete Logistikzentrum HERMES an, welches nach DGNB zertifiziert sei. Dieses Zertifizierungssystem misst dem wirtschaftlichen Aspekt des nachhaltigen Bauens dieselbe Bedeutung zu wie den ökologischen Kriterien.

 

Zusammenfassend ergibt sich aus den gestellten Antragspunkten, dass eine Vielzahl der Forderungen zum Schutz der Arten- und Insektenvielfalt bereits umgesetzt werden. Auch weiterhin werde die Umrüstung auf lichtsparsamere Beleuchtung vorangetrieben.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel zeigt auf, dass sich, wenn vom Stadtrat gewünscht, ein entsprechendes Beleuchtungskonzept in den nächsten Haushalt integrieren lasse, welches jedoch sehr kostenintensiv sei. Nachdem die rechtliche Grundlage fehle, bei Baugenehmigungen Auflagen im Bereich Lichtemmission oder Klimaschutz zu erteilen, könne die Verwaltung ein Begleitschreiben erarbeiten und entsprechend beilegen. Die Entwicklung bei Radiosensoren werde man weiterverfolgen, da diese interessant sei, jedoch noch nicht den Stand der Technik darstelle.

 

Herr Stadtrat Hüttinger dankt der Verwaltung für die ausführliche Bearbeitung des Antrags. Er erfasse, dass es bereits viele positive Ansätze gäbe, jedoch sei festzustellen, dass bei einigen Antragspunkten die gestellten Forderungen teilweise anders ausgelegt wurden, als diese von der BAP Fraktion gemeint sein sollten. Punkt 5 sei so zu verstehen gewesen, dass es sich um reine Wohngebiete und Ortsteile handeln sollte. Punkt 6 solle selbstverständlich nur Gewerbegebiete umfassen, in welchen keine Schicht-/Nachtarbeit stattfinde. Im Punkt 10 betreffend der Ausweisung von Gewerbegebieten, sei bei der Bauleitplanung bei vorhabenbezogenen Bauplänen oder städtebaulichen Verträgen eine Steuerung der Beleuchtung möglich. Andere Kommunen im Landkreis setzen dies bereits um. Im Stadtgebiet solle dies bei der Umsetzung des Vorhabens im Bereich der ehemaligen Thermoselect-Anlage umgesetzt werden, da sich die Fläche innerhalb eines Waldgebietes befinde. Trotz der bereits umgesetzten Maßnahmen sei dies nur der Anfang. Es sei nicht zu leugnen, dass ein massives Artensterben bereits eingesetzt habe und deshalb die Anstrengungen zum Schutz der Artenvielfalt und des Klimaschutzes weiter verstärkt werden sollten. Natürlich dürfe man die Verkehrssicherungspflicht nicht außer Acht lassen, jedoch sollte die Lichtimmission zum Schutz des Lebensraumes vieler Arten verringert werden. Eine ständige Berieselung mit Licht sei hier nicht zielführend.

 

Herr Stadtrat Hüttinger weist darauf hin, dass laut Kriminalstatistik Einbrüche überwiegend bei Dämmerung oder bei dauerhaft beleuchteten Gebäuden stattfänden. Hieraus ergäbe sich, dass Leuchtmittel mit Bewegungsmelder sinnvoll seien, um die Lichtimmissionen einzuschränken. Er gibt zu bedenken, dass es immer noch Länder und Politiker gibt die den Klimawandel leugnen. Auch sehe Herr Hüttinger wenig Möglichkeiten, gegen das Feuer in Australien oder in den Regenwäldern vorzugehen, jedoch sollte die Kommune im Kleinen anfangen und ihre Möglichkeiten zum Arten- und Insektenschutz ausschöpfen. Die Stadt Ansbach solle, wie andere Kommunen mit positiven Beispiel vorangehen.

 

Herr Stadtrat Illig merkt an, dass die Intensität der Beleuchtung nicht an den Stromverbrauch gekoppelt sei. In den 80er Jahren hatte man bei maximaler Helligkeit auch maximalen Stromverbrauch vorzuweisen. Heutzutage erreiche man dieses Ergebnis nach neustem Stand der Technik bei weit weniger Stromverbrauch. Er spricht sich dafür aus, dass als Testobjekt z.B. am Mausloch ein Bewegungssensor angebracht werden sollte, welcher das Licht nur bei tatsächlicher Nutzung von Fußgängern und Personen anschalte. Gleichzeitig solle das Licht mit einem Geräusch gekoppelt werden, welches Insekten von der Lichtquelle fernhalte. Die Umsetzung der Maßnahmen dränge, da die Zeit ablaufe.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bekräftigt, dass die Umweltthemen in den unterschiedlichsten Bereichen anzutreffen seien. Ein Teilbereich erstreckt sich auf das Themengebiet „Licht“. Man müsse jedoch auch Lichtimmission in das große Ganze der Umweltthemen gliedern.

 

Herr Stadtrat Meyer stellte klar, dass der Insektenschutz vorrangig zu behandeln sei. Es stelle sich die Frage des Mehraufwandes, wenn es sich bei den ausgewählten Gebieten doch nur um ganz wenige im Stadtbereich und den Ortsteilen um reine Wohngebiete handle. Bei der Orangerie sei möglicherweise der Freistaat Bayern in die Pflicht zu nehmen, um das derzeitige Flutlicht zur Beleuchtung der Fassade einzudämmen. Er bekräftigt, dass beim Lichtkonzept die Kirchen in Augenschein genommen werden sollten, da bei diesen der Kosteneinsatz und die Kostenersparung am leichtesten zu ermitteln seien.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel betont, dass Sie bereits zehn Jahre Berufserfahrung im Klimaschutzbereich aufzuweisen hat und man bei allen Anstrengungen den gefühlten Sicherheitsaspekt nicht ignorieren sollte. Auch müsse man aufpassen, dass sich Bürger nicht als Bürger 2. Klasse vorkommen, wenn diesen nachts das Licht ausgeschaltet werde. Das Bevölkerungsinteresse sei von großer Bedeutung, denn es werde immer wieder an sie herangetragen, dass Bürger bei nicht ausreichender Helligkeit der Beleuchtung Angst empfinden.

 

Herr Stadtrat Illig bekräftigt nochmals, dass er deshalb für den Einsatz von Bewegungsmeldern plädiere.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel stellt klar, dass eine solche Entscheidung unter Abwägung der vielschichtigen Beweggründe nicht der Umweltausschuss treffen kann. Diese Entscheidung müsse im Stadtrat getroffen werden.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer stimmt den Ausführungen der Oberbürgermeisterin zu. Die zu erwartenden Kosten für die Umstellungsphase seinen unklar, deshalb könne er dies zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht entscheiden. Er regt an, die Bevölkerung eng in die Entscheidung mit einzubinden. Es müsse zudem eine Kostenabwägung zwischen Einsparung und Investition geben. Auch wäre es hilfreich, verlässliche Zahlen vorliegen zu haben, wie viele Insekten/Arten tatsächlich durch Lichtimmission verschwinden.

 

Herr Stadtrat Hüttinger erläutert, dass in der Stadt Buxtehude in den letzten zehn Jahren gemessen und beobachtet wurde und dadurch verlässliche Zahlen zur Lichtimmission ermittelt werden konnten. Hierbei wurde festgestellt, dass dauerhaftes Licht einen großen Beitrag bei der Senkung der Populationen bei Insekten, Vögeln und Fledermäusen hat (ca. 80%). Versuche ergaben, dass bei nicht dauerhaftem Licht die Reduzierung nur 40 % betrug.

 

Nochmals bekräftigt Frau Oberbürgermeisterin Seidel, dass die Entscheidung zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung nur vom Stadtrat getroffen werden könne. Da aufgrund der Technik, keine getrennten Schaltkreise für Haupt- und Nebenstraßen existieren, könne die Straßenbeleuchtung nur komplett ausgeschalten werden. Das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner sollte aber bei der Entscheidungsfindung nicht außer Acht gelassen werden. Der Umstieg auf LED werde soweit es die derzeitigen Haushaltsmittel erlauben, weiter forciert.

 

Herr Büschl erinnert, dass es im Stadtgebiet nur sehr wenige „reine“ Wohngebiete gäbe, welche für die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Betracht kämen, viele seien Allgemeine Wohngebiete oder Mischgebiete oder es läge kein Bebauungsplan vor. Er führt zum Begriff der Haupt(-verkehrs)straßen auch an, dass am Beispiel Elpersdorf nicht wie anzunehmen die Herrieder Straße die Hauptstraße sei, sondern dies die Laurentiusstraße ist.   Er betont nochmals, dass die Schaltkreise nicht so differenziert seien, dass man die Abschaltung nach dem gewünschten Unterschieden wahrnehmen könne und dies einen erheblichen Umstellungaufwand bedeute.

 

Er sehe, dass die konsequente Fortführung der Umrüstung auf LED größere Effizienz bringe gegenüber einer kompletten Abschaltung für drei Stunden, da hierbei die Anlockwirkung für Insekten in der verbleibenden Nachtzeit weiterhin gegeben sei. 

Außerdem müsse erst der personelle und finanzielle Aufwand ermittelt werden.

 

Herr Stadtrat Forstmeier sieht einen guten Ansatz im Antrag der BAP, da es sich hierbei um einen Ausfluss des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ handelt. Auch sollten möglichst viele Punkte des Antrages umgesetzt werden. Jedoch kritisiere er, dass bei der Antragstellung etliche Punkte nicht detailliert genug ausgearbeitet wurden. Er befürworte es, einen Aktionsplan zu erstellen, in dem konkrete Projekte ausgearbeitet werden.

 

Herr Forstmeier bittet zudem hierbei die Westtangente, sowie die in der Reitbahn angestrahlten Bäume zu berücksichtigen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel stellt aufgrund der laufenden Diskussion folgendes fest:

 

  • Für Baugenehmigungen und Bauleitplanung solle ein Info-Blatt als Begleitschreiben erstellt werden, in dem bei Außenbeleuchtung auf die Verwendung von warmweißem LED hingewiesen wird und eine Vermeidung von Beleuchtung empfohlen wird.
  • Die Umstellung auf LED werde je nach Höhe der zu Verfügung stehenden Haushaltsmitteln fortgesetzt und durch Mittelerhöhung forciert.
  • Die Lichttemperatur wird – insbesondere in der Nähe von Bäumen – bereits möglichst niedrig gehalten. 
  • Die Weiterentwicklung bei Radiosensoren wird beobachtet.
  • Das Abschalten der Straßenbeleuchtung von einzelnen Straßen sei bisher technisch nicht möglich. Hier sollte ein differenziertes Gebiet als Mustergebiet geplant und die Reaktion der Bevölkerung abgewartet werden. 

 

Herr Stadtrat Meyer spricht sich dafür aus, dass die Bevölkerung umfassend über diese Maßnahmen informiert werden soll. Er plädiere auch dafür, dass die Westtangente „entleuchtet“ werden solle.

Außerdem würde er es befürworten, wenn bis zum nächsten Ausschuss ein Beschlussvorschlag für ein Lichtkonzept für ein ausgewähltes Gebäude vorliegen würde.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass für das Gebäudekonzept im nächsten Haushalt Geld zur Umsetzung einzuplanen sei.

 

Herr Büschl verwies darauf, dass die Straßenlaternen an der Westtangente bereits auf LED umgerüstet seien, jedoch die Brückenbeleuchtung nicht. Hier wäre jeweils die gesamte Lampe zu tauschen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass die Brückenbeleuchtung geprüft werde und im nächsten entsprechenden Ausschuss vorgestellt werden könne.

 

Herr Stadtrat Fabi begrüße das Thema des Antrages, sieht jedoch Schwierigkeiten in einzelnen Ortsteile die Straßenbeleuchtung abzuschalten. Auch innerhalb der Stadt gäbe es Straßenzüge, welche über eine reine Wohnbebauung verfügen und dieselbe Wirkung erzielen würden.

 

Herr Stadtrat Hüttinger zeigt sich erfreut über die Diskussion und gibt zu bedenken, dass die gesamte Tierwelt einschließlich der Insekten über ein Schlafbedürfnis verfüge. Die Abschaltung von drei Stunden der Straßenbeleuchtung wäre ein Anfang. Er könne sich vorstellen, dass zwei Versuchsgebiete eingerichtet werden. Eines Innerstädtisch und ein weiteres in einem Ortsteil. Hierbei könnten die Kosten der Umrüstung verglichen werden, ebenso die Wirkung auf die Insektenwelt.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erörtert nochmals alle bereits aufgelaufenen Punkte aufgrund der anhaltenden Diskussion und fügt folgende an:

 

  • Was kostet die Umrüstung des Brückenlichtes an der West-Tangente auf LED?
  • Bestimmung eines Gebäudes für ein Lichtkonzept
  • Vorschlag LED – Umrüstung im Haushalt beschleunigen
  • Vorschlag von Testgebieten zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung, wie diese getrennt geschalten werden können (Haupt-/Nebenstraßen)

 

Stadtrat Hüttinger erwartet bis zur übernächsten Stadtratssitzung die Vorschläge der Testgebiete.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer weist darauf hin, dass aufgrund der Gegebenheiten eine Kostenumlegung auf andere Gebiete nicht machbar sei (Erdbewegungen, neue Kabel).

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer möchte die Kostenschätzung als Pilotversuch nehmen zur Übertragung auf andere Gebiete, welche mit der Abschaltung zusammenhängen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass eine Kostenübertragung nur schwer übertragbar sei, da die Gegebenheiten im Stadtgebiet sehr unterschiedlich seien. Außerdem muss die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Umrüstung erfolgen, da diese zur Folge hat, dass dann letztendlich der Strom abgeschalten werde. 

Die Auswirkungen auf die Insektenwelt, könne zudem nur in einer Langzeitstudie dokumentiert werden.

 

Herr Büschl wirft ein, dass eine Umrüstung generell machbar sei, diese aber letztendlich mit zusätzlichen Kosten verbunden sei, wenn man die laufende Umrüstung nicht herunterfahren wolle.

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer sieht die Maßnahmen als langfristig an. Die Kosten der Umrüstung, die Umsetzung und die Bürger müssen mit einbezogen werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel macht den Vorschlag, zu erörtern, in welchen Gebieten sich mit wenig Aufwand eine Abschaltung testen lasse. Hierzu werden zwei bis drei Gebiete benannt und der Stadtrat entscheidet darüber.

 

Herr Stadtrat Sauernhammer fordert, dass dies kein Grundsatzbeschluss für die ganze Stadt werden solle, da keine detaillierte Kostenschätzung gemacht werden könne. Es sei immer im Einzelfall zu prüfen.

 

Stadtrat Müller erinnert nochmals, dass man mit der Schloss- und Gartenbauverwaltung bezüglich der Beleuchtung Orangerie Kontakt aufnehmen solle Herr Büschl stellt klar, dass bereits hier Leuchten der Stadt in Gebrauch sind und diese auf städtische Kosten betrieben werden.

 

Herr Stadtrat Illig wünscht sich einen Testbereich für intelligentes Licht mit Bewegungsmeldern.

 

Herr Hüttinger erklärt sich mit den erreichten Punkten einverstanden. Er fordert die schnelle Umsetzung dieser.