Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 der Stadt Ansbach

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25.06.2019 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss2öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs erläutert anhand einer Präsentation den Rechenschaftsbericht. Die Präsentation ist in der Anlage beigefügt. Insgesamt sei das Ergebnis 2018 mit einem kalkulatorischen Überschuss von mehr als 11 Mio. € sehr erfreulich. Hierbei verweist er zum einen auf eine äußerst wirtschaftliche Mittelbewirtschaftung in den allermeisten Budgets. Die Schulbudgets weisen erhebliche Überschüsse aus. Auf Anregung aus dem Ausschuss werden die Schulen nochmals diesbezüglich informiert.

 

Herr Jakobs spricht weiter die hohe Bezirksumlage und die wenig beeinflussbaren Positionen im Sozialbereich an. Weiter weist er auf die erheblichen Gewerbesteuerausfälle in 2018 und auch 2019 hin. Auch für die Folgejahre geht er eher von Stagnation bis Rückgang der Gewerbesteuer aus. Zudem muss die Stadt erhöhte Trägerausgleiche für ANregiomed bewältigen. Es verringern sich damit finanzielle Gestaltungsspielräume. Hier müssten sich Stadt und Stadtrat einstellen und entsprechend planen und handeln.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass der Rückgang bei der Gewerbesteuer positive und negative Ursachen habe. So führen die großen Investitionen der Unternehmen durch hohe Abschreibungen zu einer Verringerung der Gewerbesteuereinnahmen. Konzernstrukturen führen ebenfalls dazu, dass vor Ort teilweise keine oder geringe Gewerbesteuer gezahlt wird und die Abschwächung der Konjunktur komme allmählich auch in Ansbach an.

 

Herr Sauerhöfer erinnert daran, dass es eine Absichtserklärung des Stadtrates gebe, nicht die gesamten Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Elpersdorf der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die CSU werde daher dem Punkt a des Beschlussvorschlages nicht zustimmen, sondern stelle den Antrag, 4 Mio. € als Sonderrücklage für den Ankauf von Gewerbegrundstücken zu sichern.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass diese Absichtserklärung seinerzeit auf Rat von Herrn Schwarzbeck bewusst nicht beschlossen wurde.

 

Herr Porzner sagt, dass er nicht verstehen könne, warum das Geld aus dem Verkauf des letzten großen Gewerbegrundstückes, ca. 15 Mio. €, zur Hälfte schon weg sei. Der Rest der noch übrig sei, soll nun auch noch in die Rücklage und zum Stopfen von Löchern verwendet werden.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass der Stadtrat den Haushalt beschließe. Der im Übrigen ganz viele Investitionen enthalte. Auch habe man die Verschuldung verringert. Dies entspreche auch dem Willen des Stadtrates. Die Gewerbesteuereinnahmen seien in den letzten Jahren hoch gewesen. Auch habe der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlungen immer wieder auch Korrekturen nach oben beschlossen, um Maßnahmen zu finanzieren.

 

Herr Porzner erwidert, dass dies falsch sei. Die Verschuldung habe sich verdoppelt, seit und weil Frau OB Seidel an der Macht sei.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass Herr Porzner durchaus wisse, dass der Grund für die ansteigende Verschuldung insbesondere die hohe Belastung des städtischen Haushaltes durch die Zahlungen für ANregiomed sei. Trotzdem habe man es glücklicherweise geschafft, die Verschuldung wieder auf einen niedrigeren Stand zu bringen. Dies auch trotz weiterhin hoher Belastungen.

 

Herr Sauerhöfer ergänzt zu seinem Antrag, dass es ihm um die Struktur der Rücklagen gehe, damit die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden können.

 

Frau OB Seidel macht deutlich, dass man als Stadtrat nicht ignorieren könne, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe mehrerer Millionen nicht kommen werden. Diese Lücke müsse man schließen. Zudem werde die beantragte Sonderrücklage nicht benötigt, da man erstens Geld für den Erwerb von Grundstücken im Haushalt habe und zweitens Grundstücke aktuell nur selten zu erwerben seien, siehe Niedrigzinsphase.

 

Herr Hüttinger ist der Meinung, dass der Antrag rechtlich so gar nicht möglich sei. Man wisse nun nach dem heutigen Vortrag, dass die Gewerbesteuer voraussichtlich 5-7 Mio. € weniger einbringe als erwartet. Wenn man also jetzt die allgemeine Rücklage geistig durch eine Sonderrücklage plündere, wie es der Antrag fordere, müsse man dann auch konsequenterweise Maßnahmen streichen bzw. einen Nachtragshaushalt beschließen.

 

Frau OB Seidel schließt sich Herrn Hüttinger an. Zudem weißt sie darauf hin, dass die allgemeine Rücklage ja für investive Maßnahmen verwendet werde, die wegen der rückläufigen Gewerbesteuer sonst nicht finanziert werden könnten.

 

Herr Schaudig ist der Meinung, dass die Diskussion in eine Sackgasse führe. Der Stadtrat habe aus seiner Sicht wenig zu sagen. Als Beispiel nennt er die Haushaltsreste. Diese seien da, egal ob man zustimme oder nicht. Wenn man nicht zustimme, müssten Projekte gestoppt werden, daher müsse man eigentlich zustimmen. Dies sei eine scheinpolitische Macht. Der Wille der CSU-Fraktion sei es gewesen, die 15 Mio. € aus dem Verkauf in Elpersdorf für den investiven Bereich für den Erwerb von Grundstücken zu verwenden. Und jetzt sei bzw. werde das Geld aufgebraucht. Er geht auch auf die Personalausgaben ein. Diese seien seit 2012 um über 20 % gestiegen und es seien noch nicht mal alle Stellen besetzt. Die Personalausgaben bei der Stadt seien insgesamt zu hoch. Er erinnert außerdem daran, dass die CSU den Haushalt schon zweimal abgelehnt habe.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass man ob der erkennbaren Haushaltslage zunächst die allgemeine Rücklage nach § 20 KommHV-K absichern müsse. Die Tatbestandsmerkmale für eine mögliche Sonderrücklage werden bei der Verwendung für mögliche Grundstücke nicht erfüllt. Die Stadt Ansbach könne im Rahmen von Recht und Gesetz folglich keine Sonderrücklage für Grundstücke vorhalten.

 

Frau OB Seidel sagt, dass die Stadt Ansbach sehr verantwortungsbewusst wirtschafte. Dies sehe man auch an der geringen Verschuldung. Man müsse dies alles im Zusammenhang betrachten, das Geld aus der Rücklage werde selbstverständlich auch wiederum für investive Maßnahmen verwendet und nicht für laufende Augaben „verbraten“. Im Haushalt seien wie gesagt zudem bereits 2-3 Mio. € für Grunderwerbe vorgesehen. Diese Gelder werden aber wohl nicht abfließen, weil momentan kaum Grunderwerbe möglich seien.

 

Herr Illig appelliert an den gesunden Menschenverstand und sagt, dass er die ganze Diskussion nicht verstehe. Das Geld werde auch nicht „verbraten“, sondern für das verwendet, was der Stadtrat beschlossen hat. Man müsse eher über Prioritäten reden.

 

Frau OB Seidel bittet um Abstimmung über den Antrag der CSU, 4 Mio. € als Sonderrücklage zu sichern.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 6  Nein 6

Bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse:

 

a)  Der Soll-Überschuss in Höhe von                                                      6.387.961,38 €

     wird der Allg. Rücklage zugeführt.

 

b)  Die Übertragung der Haushaltsausgabereste

 

     des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                                 81.563,29 €

     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                           17.917.349,32 €

 

     sowie der Haushaltseinnahmereste

     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                             3.609.338,60 €

 

     wird endgültig genehmigt.

 

c)  Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen        Ausgaben

 

     des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                           1.210.617,99 €

     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                             8.414.683,92 €

                                                                                                                         ---------------------

     zusammen:                                                                                              9.625.301,91 €

 

     werden genehmigt.

 

d)  Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Jahresabschluss

 

     im Verwaltungshaushalt

 

     - bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben von jeweils        129.522.829,63 €

 

 

     - hierin enthalten die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 10.294.394,03 €

 

     und im Vermögenshaushalt

 

     - bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben von jeweils          31.472.509,03 €

 

     dient zur Kenntnis.

 

e)  Die Jahresrechnung ist entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen.

02.07.2019 Stadtrat9öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und die Präsentation im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 25.06.2019 und die mehrheitliche Empfehlung.  Er erläutert in groben Zügen nochmal die Zahlen aus der Präsentation. Auffallend sei vor allem der Einbruch bei der Gewerbesteuer. Im aktuellen Jahr liege man bereits 6,3 Mio € unter Plan. Bis Ende des Jahres seien 7 Mio € unter Plan absehbar.

 

Herr Porzner sagt, es sei erschreckend, dass von den 15 Mio € nichts mehr für zukünftige Projekte übrig sei.  Auch die 4 Mio €, die laut Antrag der CSU als Sonderrücklage für den Ankauf von Gewerbestücken gesichert werden sollten, seien nur noch virtuell vorhanden. Bereits 2018 konnte der Ansatz bei der Gewerbesteuer nicht gehalten werden. Er verstehe nicht, warum dann auch für 2019 wiederum ein gleich hoher Gewerbesteueransatz angesetzt wurde, ungeachtet der erkennbaren Rückschläge. Er bittet hierfür um eine Erklärung. Angesicht dieser Tatsachen könne die SPD der Genehmigung der Jahresrechnung nicht zustimmen.

 

Herr Jakobs erklärt, dass die Ansätze klassisch anhand der Vorjahreswerte und der Erhöhung entsprechend der Empfehlung des Innenministeriums angesetzt wurden. Dies sei eine normale Vorgehensweise.  Der Einbruch der Gewerbesteuer habe mehrere Ursachen. Zum einen würden Unternehmen ihre Betriebe verlagern oder würden fusionieren.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass Unternehmen Millionenbeträge investiert hätten, die dann abgeschrieben werden könnten. Dies sei einerseits zwar erfreulich, andererseits mindere die Investition aber die Gewerbesteuer. Der Ansatz der Gewerbesteuer geschehe immer nach dem gleichen Prozedere. In Vorjahren wurde der Ansatz in den Haushaltsverhandlungen sogar noch nach oben korrigiert, um Maßnahmen umsetzen zu können. Dies sei eine Entscheidung des gesamten Gremiums.

 

Herr Schaudig merkt an, dass die Einnahme aus dem Grundstücksverkauf für das Ergebnis 2018 verantwortlich sei. Es sei irreführend, und inhaltlich nicht korrekt, den Soll-Überschuss von 6,3 Mio € der allgemeinen Rücklage zu zuführen. Die CSU werde nicht, wie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dem Beschluss zustimmen. Bisher habe man von der guten Substanz gelebt und die Grundstücke wie „Tafelsilber“ veräußert. Das Geld aus Grundstücksverkäufen müsse auch wieder für Grundstücksankäufe verwendet werden. Bei einer Bindung von 30% des Geldes für Investitionen oder Sachwerte, hätte er dem Beschluss zustimmen können. Dies sei keine gute Finanzwirtschaft. Der Verkauf des Grundstückes an Hermes habe die Gesamtbilanz geschönt. Dies habe den Haushalt 2018 gerettet. Er erkenne Entwicklungen in unserer Stadt, die mehr Beachtung erfahren sollten wie z.B. die Personalkosten. Diese seien in den letzten Jahren um 20% gestiegen und noch nicht mal seien alle Stellen besetzt. Man könne nicht immer nur zustimmen, dadurch werde es nicht besser. Tatsache sei, dass von den 15 Mio € aus dem Verkauf des Hermesgrundstückes nichts mehr übrig sei. Dieses Vorgehen sei der falsche Weg.

 

Herr Meyer erklärt, er halte die Aussagen von CSU und SPD für unerträglich. In früheren Zeiten seien städtische Wohnungen verkauft worden und nichts von dem Erlös wurde investiert. Mit den Erlösen sollten soziale und ökologische Projekte gefördert werden. Die Personalkostenquote liege im Übrigen unter dem Durchschnitt. Im Jahr 2013 habe die CSU pauschale Kürzungen im Personalbereich mit beschlossen. Die Fraktionen, die seinerzeit die Kürzungen abgelehnt haben, haben Mehrausgaben im Haushalt gewollt.

 

Herr Hüttinger erinnert daran, dass durch den Rückgang der Gewerbesteuer weniger Geld für Investitionen zur Verfügung stehe. Man müsse sich nun überlegen, ob man für die Durchführung der beschlossenen Projekte Geld aufnehme oder Maßnahmen streichen möchte. Er stellt die Frage, ob die beschlossenen Maßnahmen begonnen werden können, wenn sich heute keine Mehrheit für die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben findet.

 

Herr Illig merkt an, dass die gleichen Diskussionen bereits im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 25.06. geführt wurden. Er vermisse weiterhin eine inhaltliche Priorisierung wie z.B. den Klimaschutz. Das Einstellen einer Sonderrücklage für den Ankauf von Grundstücken erhöhe nur einen weiteren Flächenverbrauch. Man solle sich Gedanken machen, wofür wir verantwortlich seien.

 

Frau OB Seidel betont, dass alle bisher genannten Argumente bereits in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss ausgetauscht wurden und sie bittet die Stadträte sich der Realität zu stellen. Im November letzten Jahres habe man einen leistungsfähigen Haushalt 2019 beschlossen mit einer üblichen Planung hinsichtlich der Einnahmen. Der Rückgang der Gewerbesteuer habe verschiedene Gründe wie z.B. große Investitionen von Unternehmen vor Ort, die Verlagerung von Unternehmen oder die allgemeine, nun auch in Ansbach ankommende Eintrübung der Konjunktur. Dieser Realität müsse man sich stellen. In den letzten Jahren habe man richtig gute Einnahmen bei der Gewerbesteuer generieren können. Sehr erfreulich sei, dass man gerade auch im letzten Jahr große Einnahmen aus Grundstücksverkäufen generieren konnte. Entgegen der Behauptung seien im Haushalt 2019 natürlich Mittel für Grundstückserwerb vorhanden. Für Grundstücksgeschäfte stehen über 2 Mio € und für die STADTBAU Ansbach weitere 600.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden aber voraussichtlich nicht verbraucht werden – siehe Niedrigzinsphase. Zudem zeichne sich ab, dass die Gewerbesteuereinnahmen zurückgehen. Frau OB Seidel weist auch darauf hin, dass die Stadt rechtlich verpflichtet sei, die Ausfälle bei der Gewerbesteuer aus der allgemeinen Rücklage zu deckeln.

 

Frau Homm-Vogel stellt fest, dass die Jahresrechnung 2018 nichts darüber aussagt, was wir in der Zukunft investieren wollen. Sie bedauert, dass nicht viele investive Maßnahmen umgesetzt werden können. Ihre Fraktion werde, wenn auch mit leichten „Bauchschmerzen“ dem Jahresabschluss mit Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zustimmen.

 

Herr Forstmeier kritisiert die Aussage der CSU sowie der SPD, dass das Geld „verprasst“ sei.

 

Herr Reisner zeigt sich erstaunt, dass der SPD-Fraktion vorgeworfen werde, den Erlös aus Grundstücksverkäufen wieder in den Erwerb von Grundstücken zu investieren. Wie solle man den Bürgern mitteilen, dass wir weder Grundstücke noch Geld haben und somit nicht in die Zukunft investieren. Er plädiert dafür, das Geld aus Grundstücksverkäufen für den Ankauf von Grundstücken zurück zu legen.

 

Herr Sauerhammer erklärt, dass er die Aussagen von Frau OB Seidel, dass keine Grundstücke zum Ankauf zur Verfügung stehen, anzweifle. Herrn Deffner habe im Sommer letzten Jahres innerhalb weniger Tage einige verkaufswillige Grundstücksbesitzer mit einem Volumen von rund 10 ha der Verwaltung mitgeteilt. Leider seien keine dieser potentiellen Verkäufer durch die Verwaltung kontaktiert worden.

 

Frau OB Seidel betont nochmals, dass im Haushalt 2019 Geld für Grundstücksankäufe zur Verfügung stehe. Sie sehe aber weiterhin die Problematik, dass aufgrund der Niedrigzinsphase kein Interesse am Verkauf von Grundstücken bestehe.

 

Frau Koch weist darauf hin, dass die Stadt immer wieder Grundstücke zum Teil auch als Ausgleichsflächen kaufen müsse. Sie sei entsetzt darüber, dass verkaufswillige Grundstücksbesitzer nicht kontaktiert wurden. Der Wunsch des Stadtrates sei es in Grundstücke, die als stille Reserve dienen, zu investieren. Dieser Wunsch werde ignoriert.

 

Frau OB Seidel erinnert Frau Koch daran, dass in den letzten Sitzungen Grundstücksankäufe beschlossen wurden. Sie verwehre sich gegen solche Pauschalaussagen und den in öffentlichen Sitzungen getätigten Behauptungen. Sie bittet Frau Koch dies ohne weiteren Kenntnisse zu unterlassen.

 

Herr Porzner kritisiert, dass von den eingenommenen 15 Mio € nichts mehr da sei. Der Haushaltsansatz 2019 für die Einnahmen sei um 6 Mio € verfehlt worden, obwohl alles getan wurde, um die Einnahmesituation zu verbessert. Er bittet um Aufklärung, warum man den Haushaltsansatz für die Einnahmen so dramatisch verfehlt habe, wie er es noch nie erlebt habe.

 

Frau OB Seidel entgegnet, Herr Porzner solle einen Blick in das 25 Mio € schwere Investitionspakt für 2019 werfen, dann werde er viele investive Projekte finden, die zukunftsweisend seien und die Stadt voranbringen würden. Sie bittet Herrn Porzner nicht zu unterstellen, das Geld werde nicht für investive Maßnahmen verwendet.


Beschluss:

 

Die Haushaltsrechnung 2018 wird entsprechend dem „Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 der Stadt Ansbach“ (s. Anlage Seite 29):

 

a)  Der Soll-Überschuss in Höhe von                                                      6.387.961,38 €

     wird der Allg. Rücklage zugeführt.

 

b)  Die Übertragung der Haushaltsausgabereste

 

     des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                                 81.563,29 €

     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                           17.917.349,32 €

 

     sowie der Haushaltseinnahmereste

     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                             3.609.338,60 €

 

     wird endgültig genehmigt.

 

c)  Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen        Ausgaben

 

     des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                           1.210.617,99 €

     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                             8.414.683,92 €

                                                                                                                         ---------------------

     zusammen:                                                                                              9.625.301,91 €

 

     werden genehmigt.

 

d)  Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Jahresabschluss

 

     im Verwaltungshaushalt

 

     - bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben von jeweils        129.522.829,63 €

 

 

     - hierin enthalten die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 10.294.394,03 €

 

     und im Vermögenshaushalt

 

     - bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben von jeweils          31.472.509,03 €

 

     dient zur Kenntnis.

 

e)  Die Jahresrechnung ist entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen.