Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.06.2019   HFWA/006/2019 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4
Vorlage:  40/011/2019 

Herr Jakobs erläutert anhand einer Präsentation den Rechenschaftsbericht. Die Präsentation ist in der Anlage beigefügt. Insgesamt sei das Ergebnis 2018 mit einem kalkulatorischen Überschuss von mehr als 11 Mio. € sehr erfreulich. Hierbei verweist er zum einen auf eine äußerst wirtschaftliche Mittelbewirtschaftung in den allermeisten Budgets. Die Schulbudgets weisen erhebliche Überschüsse aus. Auf Anregung aus dem Ausschuss werden die Schulen nochmals diesbezüglich informiert.

 

Herr Jakobs spricht weiter die hohe Bezirksumlage und die wenig beeinflussbaren Positionen im Sozialbereich an. Weiter weist er auf die erheblichen Gewerbesteuerausfälle in 2018 und auch 2019 hin. Auch für die Folgejahre geht er eher von Stagnation bis Rückgang der Gewerbesteuer aus. Zudem muss die Stadt erhöhte Trägerausgleiche für ANregiomed bewältigen. Es verringern sich damit finanzielle Gestaltungsspielräume. Hier müssten sich Stadt und Stadtrat einstellen und entsprechend planen und handeln.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass der Rückgang bei der Gewerbesteuer positive und negative Ursachen habe. So führen die großen Investitionen der Unternehmen durch hohe Abschreibungen zu einer Verringerung der Gewerbesteuereinnahmen. Konzernstrukturen führen ebenfalls dazu, dass vor Ort teilweise keine oder geringe Gewerbesteuer gezahlt wird und die Abschwächung der Konjunktur komme allmählich auch in Ansbach an.

 

Herr Sauerhöfer erinnert daran, dass es eine Absichtserklärung des Stadtrates gebe, nicht die gesamten Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Elpersdorf der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die CSU werde daher dem Punkt a des Beschlussvorschlages nicht zustimmen, sondern stelle den Antrag, 4 Mio. € als Sonderrücklage für den Ankauf von Gewerbegrundstücken zu sichern.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass diese Absichtserklärung seinerzeit auf Rat von Herrn Schwarzbeck bewusst nicht beschlossen wurde.

 

Herr Porzner sagt, dass er nicht verstehen könne, warum das Geld aus dem Verkauf des letzten großen Gewerbegrundstückes, ca. 15 Mio. €, zur Hälfte schon weg sei. Der Rest der noch übrig sei, soll nun auch noch in die Rücklage und zum Stopfen von Löchern verwendet werden.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass der Stadtrat den Haushalt beschließe. Der im Übrigen ganz viele Investitionen enthalte. Auch habe man die Verschuldung verringert. Dies entspreche auch dem Willen des Stadtrates. Die Gewerbesteuereinnahmen seien in den letzten Jahren hoch gewesen. Auch habe der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlungen immer wieder auch Korrekturen nach oben beschlossen, um Maßnahmen zu finanzieren.

 

Herr Porzner erwidert, dass dies falsch sei. Die Verschuldung habe sich verdoppelt, seit und weil Frau OB Seidel an der Macht sei.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass Herr Porzner durchaus wisse, dass der Grund für die ansteigende Verschuldung insbesondere die hohe Belastung des städtischen Haushaltes durch die Zahlungen für ANregiomed sei. Trotzdem habe man es glücklicherweise geschafft, die Verschuldung wieder auf einen niedrigeren Stand zu bringen. Dies auch trotz weiterhin hoher Belastungen.

 

Herr Sauerhöfer ergänzt zu seinem Antrag, dass es ihm um die Struktur der Rücklagen gehe, damit die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden können.

 

Frau OB Seidel macht deutlich, dass man als Stadtrat nicht ignorieren könne, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe mehrerer Millionen nicht kommen werden. Diese Lücke müsse man schließen. Zudem werde die beantragte Sonderrücklage nicht benötigt, da man erstens Geld für den Erwerb von Grundstücken im Haushalt habe und zweitens Grundstücke aktuell nur selten zu erwerben seien, siehe Niedrigzinsphase.

 

Herr Hüttinger ist der Meinung, dass der Antrag rechtlich so gar nicht möglich sei. Man wisse nun nach dem heutigen Vortrag, dass die Gewerbesteuer voraussichtlich 5-7 Mio. € weniger einbringe als erwartet. Wenn man also jetzt die allgemeine Rücklage geistig durch eine Sonderrücklage plündere, wie es der Antrag fordere, müsse man dann auch konsequenterweise Maßnahmen streichen bzw. einen Nachtragshaushalt beschließen.

 

Frau OB Seidel schließt sich Herrn Hüttinger an. Zudem weißt sie darauf hin, dass die allgemeine Rücklage ja für investive Maßnahmen verwendet werde, die wegen der rückläufigen Gewerbesteuer sonst nicht finanziert werden könnten.

 

Herr Schaudig ist der Meinung, dass die Diskussion in eine Sackgasse führe. Der Stadtrat habe aus seiner Sicht wenig zu sagen. Als Beispiel nennt er die Haushaltsreste. Diese seien da, egal ob man zustimme oder nicht. Wenn man nicht zustimme, müssten Projekte gestoppt werden, daher müsse man eigentlich zustimmen. Dies sei eine scheinpolitische Macht. Der Wille der CSU-Fraktion sei es gewesen, die 15 Mio. € aus dem Verkauf in Elpersdorf für den investiven Bereich für den Erwerb von Grundstücken zu verwenden. Und jetzt sei bzw. werde das Geld aufgebraucht. Er geht auch auf die Personalausgaben ein. Diese seien seit 2012 um über 20 % gestiegen und es seien noch nicht mal alle Stellen besetzt. Die Personalausgaben bei der Stadt seien insgesamt zu hoch. Er erinnert außerdem daran, dass die CSU den Haushalt schon zweimal abgelehnt habe.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass man ob der erkennbaren Haushaltslage zunächst die allgemeine Rücklage nach § 20 KommHV-K absichern müsse. Die Tatbestandsmerkmale für eine mögliche Sonderrücklage werden bei der Verwendung für mögliche Grundstücke nicht erfüllt. Die Stadt Ansbach könne im Rahmen von Recht und Gesetz folglich keine Sonderrücklage für Grundstücke vorhalten.

 

Frau OB Seidel sagt, dass die Stadt Ansbach sehr verantwortungsbewusst wirtschafte. Dies sehe man auch an der geringen Verschuldung. Man müsse dies alles im Zusammenhang betrachten, das Geld aus der Rücklage werde selbstverständlich auch wiederum für investive Maßnahmen verwendet und nicht für laufende Augaben „verbraten“. Im Haushalt seien wie gesagt zudem bereits 2-3 Mio. € für Grunderwerbe vorgesehen. Diese Gelder werden aber wohl nicht abfließen, weil momentan kaum Grunderwerbe möglich seien.

 

Herr Illig appelliert an den gesunden Menschenverstand und sagt, dass er die ganze Diskussion nicht verstehe. Das Geld werde auch nicht „verbraten“, sondern für das verwendet, was der Stadtrat beschlossen hat. Man müsse eher über Prioritäten reden.

 

Frau OB Seidel bittet um Abstimmung über den Antrag der CSU, 4 Mio. € als Sonderrücklage zu sichern.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 6  Nein 6

Bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse:

 

a)  Der Soll-Überschuss in Höhe von                                                      6.387.961,38 €

     wird der Allg. Rücklage zugeführt.

 

b)  Die Übertragung der Haushaltsausgabereste

 

     des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                                 81.563,29 €

     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                           17.917.349,32 €

 

     sowie der Haushaltseinnahmereste

     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                             3.609.338,60 €

 

     wird endgültig genehmigt.

 

c)  Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen        Ausgaben

 

     des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                           1.210.617,99 €

     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                             8.414.683,92 €

                                                                                                                         ---------------------

     zusammen:                                                                                              9.625.301,91 €

 

     werden genehmigt.

 

d)  Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Jahresabschluss

 

     im Verwaltungshaushalt

 

     - bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben von jeweils        129.522.829,63 €

 

 

     - hierin enthalten die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 10.294.394,03 €

 

     und im Vermögenshaushalt

 

     - bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben von jeweils          31.472.509,03 €

 

     dient zur Kenntnis.

 

e)  Die Jahresrechnung ist entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen.