Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 "Kinderbetreuungseinrichtung Akazienstraße"

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24.06.2019 Bauausschuss8öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schubert stellt die nachstehende Sitzungsvorlage vor.

 

Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 18.09.2018 fand in der Zeit vom 08.04.2019 bis einschließlich 07.05.2019 die Offenlegung der Planunterlagen statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.03.2019 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

a) Bericht über Offenlegung und Behördenbeteiligung

 

Im Rahmen der Offenlegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwand haben abgegeben:

-        Staatliches Bauamt mit E-Mail vom 08.04.2019

-        Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 09.04.2019

-        Regionaler Planungsverband Westmittelfranken (RPV 8) mit Schreiben vom 10.04.2019

-        Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 15.04.2019

-        Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe mit Schreiben vom 18.04.2019

-        Gemeinde Petersaurach mit E-Mail vom 02.05.2019

-        Gemeinde Aurach mit E-Mail vom 03.05.2019

-        Vodafone GmbH/ Vodafone Kabel Deutschland GmbH mit E-Mail vom 06.05.2019

-        Gemeinde Markt Lehrberg mit E-Mail vom 08.05.2019

 

Anregungen brachten vor:

-        Stadtwerke Ansbach GmbH mit Schreiben vom 08.04.2019

-        Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 12.04.2019

-        Seniorenbeirat mit Schreiben vom 25.04.2019

-        awean Abwasserentsorgung Ansbach AöR mit Schreiben vom 26.04.2019

 

Die Anregungen werden in der beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.

 

b) Satzungsbeschluss

 

Alle Anregungen zum Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 wurden eingehend geprüft und abgewogen. Die im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten Anregungen veranlassen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung:

-        In der Zeichenerklärung wird die Festsetzung „zu pflanzende Bäume“ durch die Festsetzung „zu pflanzende Bäume (vorgeschlagene Baumstandorte)“ ersetzt.

-        Die textlichen Festsetzungen Nr. 7 Grünordnung werden durch folgende Festsetzung ergänzt: Die Baumstandorte sind vorgeschlagene Standorte. Abweichungen sind zulässig, sofern die Stückzahl eingehalten wird.

-        in der Begründung wurde der Punkt 5.10 „Grünordnung“ wie folgt geändert:

„Der Baumbestand ist (wenn möglich) zu erhalten. Die zu pflanzenden Bäume sind entsprechend der im Plan festgesetzten vorgeschlagenen Baumstandorte zu bepflanzen. Abweichungen sind zulässig, sofern die Stückzahl eingehalten wird. Als Baumart der zu pflanzenden Bäume sind Purpur-Erlen (Alnus spaethii), Hochstamm 3xv (3-mal verpflanzt), StU 18-20 cm (Stammumfang festgesetzt. Diese Baumart ist entlang dem östlichen Teil der der Akazienstraße bereits vorzufinden. Auf diese Weise wird die Baumreihe entlang der Akazienstraße fortgeführt. In Außenbereichen der Kinderbetreuungseinrichtung dürfen sich keine Pflanzen befinden, von denen besondere Verletzungs- und Gesundheitsgefahren ausgehen.“

-        Die Stadt Ansbach hat die in Privatbesitz befindlichen Flächen nicht erworben. Die Kinderbetreuungseinrichtung wird auf städtischen Flächen realisiert. In der Begründung wurde in Punkt Nr. 8 „Maßnahmen zur Verwirklichung“ der Satz „Die Stadt Ansbach hat entsprechende Flächen (Fl. Nr. 1126/7, 1126/13, 1126/19, 1126/20) erworben“ gestrichen. Der Satz wurde durch folgenden Satz ersetzt: „Es sind keine weiteren Maßnahmen der Stadt Ansbach zur Verwirklichung erforderlich.“

 

Dabei handelt es sich nur um redaktionelle und klarstellende Änderungen zur Verdeutlichung der bisherigen Festsetzungen, inhaltliche Änderungen sind nicht veranlasst.

 

Mit den genannten Ergänzungen im Deckblattentwurf und der Begründung vom 21.06.2019 kann das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 in der Fassung als Satzung beschlossen werden.

 

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • angemerkt, dass Erlen gewöhnlich an Gräben wachsen und viel Wasser benötigen. Es sei fraglich, ob es sich hierbei um eine geeignete Baumart für Hochflächen handele.

Herr Schubert antwortet, dass es sich um klimagerechte Bäume handele. Die Bäume seien so gezüchtet worden, dass sie lange Hitzeperioden überstehen und mit wenig Wasser auskommen.

 

  • eingebracht, dass Erlen häufig Allergien auslösen. Es sollte ggf. eine andere Baumart gewählt werden.

Frau OB Seidel antwortet, dass ein heimischer, entsprechend geeigneter Baum vorgesehen werde. Dies werde nochmals betrachtet und ggf. eine redaktionelle Änderung vorgenommen.


Beschluss:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden, wie vorgeschlagen, berücksichtigt. Der Deckblattentwurf wurde entsprechend geändert.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Folgendes zu beschließen:

 

Das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 „Kinderbetreuungseinrichtung Akazienstraße“ in der Fassung vom 21.06.2019 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 21.06.2019.

02.07.2019 Stadtrat5öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Büschl verweist auf den Sachvortrag aus dem Bauausschuss vom 24.06.2019 und die einstimmige Empfehlung.

 

Herr Stephan fragt nach der weiteren Verwendung der als Bolzplatz genutzten Wiese beim alten Kindergarten.

 

Herr Büschl antwortet, dass die städtischen Grundstücke entsprechend der Eingabeplanung genutzt werden. Er erläutert anhand des Lageplanes die seitliche Ausweisung der Stellplätze. Diese Fläche sei bisher zur Nutzung überlassen worden.

 

Herr Seiler wünscht sich eine Bepflanzung mit Akazienbäumen entsprechend der Straßenbenennung.

 

Herr Büschl erwidert, dass entlang der Straße bereits andere Baumarten gepflanzt seien. Eine Ergänzung mit Akazienbäumen sei an geeigneter Stelle durchaus möglich.


Beschluss:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden, wie vorgeschlagen, berücksichtigt. Der Deckblattentwurf wurde entsprechend geändert.

 

Das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 „Kinderbetreuungseinrichtung Akazienstraße“ in der Fassung vom 21.06.2019 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 21.06.2019.