Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 "Kinderbetreuungseinrichtung Akazienstraße"
a) Bericht über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.07.2019   SR/006/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/019/2019 

Herr Büschl verweist auf den Sachvortrag aus dem Bauausschuss vom 24.06.2019 und die einstimmige Empfehlung.

 

Herr Stephan fragt nach der weiteren Verwendung der als Bolzplatz genutzten Wiese beim alten Kindergarten.

 

Herr Büschl antwortet, dass die städtischen Grundstücke entsprechend der Eingabeplanung genutzt werden. Er erläutert anhand des Lageplanes die seitliche Ausweisung der Stellplätze. Diese Fläche sei bisher zur Nutzung überlassen worden.

 

Herr Seiler wünscht sich eine Bepflanzung mit Akazienbäumen entsprechend der Straßenbenennung.

 

Herr Büschl erwidert, dass entlang der Straße bereits andere Baumarten gepflanzt seien. Eine Ergänzung mit Akazienbäumen sei an geeigneter Stelle durchaus möglich.


Beschluss:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden, wie vorgeschlagen, berücksichtigt. Der Deckblattentwurf wurde entsprechend geändert.

 

Das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 „Kinderbetreuungseinrichtung Akazienstraße“ in der Fassung vom 21.06.2019 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 21.06.2019.