Antrag des kath. Pfarramtes St. Ludwig auf Gewährung des "Faktor 4,5 + x"

BeratungTOPStatusZuständigBeschlussAbstimmung Dokumente 
26.03.2019 Stadtrat6öffentlichEntscheidung  
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Amtliche Bekanntmachung Internet Dateigrösse: 24 KBAmtliche Bekanntmachung Internet 24 KB
Dokument anzeigen: Niederschrift -öffentlich- Dateigrösse: 314 KBNiederschrift -öffentlich- 314 KB
Beratungsergebnisse

Herr Jakobs verweist auf den Sachvortrag im Jugendhilfeausschuss und die einstimmige Beschlussempfehlung.

 

Mit der Abstimmung ohne Sachvortrag besteht Einverständnis.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss vom 25.02.2019:

 

Stadt Ansbach genehmigt die Erhöhung des „Faktor 4,5 + x“ zur optimalen Betreuung der behinderten Kinder in der integrativen Einrichtung St. Ludwig.

 

Die Finanzierung des nach Abrechnung im Jahr 2020 fälligen kommunalen Anteils von ca. 20.000,00 € erfolgt im Rahmen des DR044 (kinderbezogene Förderung nach dem BayKiBiG). Die Deckung der 2020 im DR044 anfallenden Mehrkosten erfolgt durch Einsparungen bei den künftig durch den Freistaat Bayern substituierten Zuschüssen der Stadt Ansbach für das vorletzte- und vorvorletzte Kindergartenjahr.