Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.03.2019 SR/003/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/009/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 135 KB |
Herr Jakobs verweist auf den Sachvortrag im Jugendhilfeausschuss und die einstimmige Beschlussempfehlung.
Mit der Abstimmung ohne Sachvortrag besteht Einverständnis.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss vom 25.02.2019:
Stadt Ansbach genehmigt die Erhöhung des „Faktor 4,5 + x“ zur optimalen Betreuung der behinderten Kinder in der integrativen Einrichtung St. Ludwig.
Die Finanzierung des nach Abrechnung im Jahr 2020 fälligen kommunalen Anteils von ca. 20.000,00 € erfolgt im Rahmen des DR044 (kinderbezogene Förderung nach dem BayKiBiG). Die Deckung der 2020 im DR044 anfallenden Mehrkosten erfolgt durch Einsparungen bei den künftig durch den Freistaat Bayern substituierten Zuschüssen der Stadt Ansbach für das vorletzte- und vorvorletzte Kindergartenjahr.