Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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19.03.2019 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 3 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt. Gemäß Festsetzung vom 18.02.2019 beträgt der Umlagebetrag der Stadt Ansbach für 2019 1.087.115,00 €. Im städtischen Haushalt 2019 sind hierfür 810.000,00 € bereitgestellt. Somit entstehen Mehrausgaben von 277.155,00 €, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen gewährleistet. Herr Jakobs ergänzt, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen im November 2018 die Höhe der Krankenhausumlage wie auch der restliche kommunale Finanzausgleich noch nicht bekannt gewesen sind und daher der Ansatz nach den Erfahrungswerten der Vorjahre festgelegt wurde. Die Bayerische Staatsregierung habe einen Doppelhaushalt für 2019/2020 beschlossen, daher könne für den städtischen Haushalt 2020 voraussichtlich ein besser zutreffender kommunaler Finanzausgleich inkl. Krankenhausumlage geplant werden. Beschluss: Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 277.155,00 € bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (HHSt. 01.9000.0410). | |||||||
26.03.2019 Stadtrat | 7 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs verweist auf den Sachvortrag im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und die einstimmige Beschlussempfehlung. Mit der Abstimmung ohne Sachvortrag besteht Einverständnis. Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
vom 19.03.2019: Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 277.155,00 € bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (HHSt. 01.9000.0410). |