Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Krankenhausumlage nach Art. 10 b FAG;
Festsetzung für 2019;
Bereitstellung üpl. Mittel

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.03.2019   HFWA/003/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/005/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt.

 

Gemäß Festsetzung vom 18.02.2019 beträgt der Umlagebetrag

der Stadt Ansbach für 2019                                                                              1.087.115,00 €.

 

Im städtischen Haushalt 2019 sind hierfür                                                       810.000,00 €

bereitgestellt.

 

Somit entstehen Mehrausgaben von                                                                 277.155,00 €,

die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen gewährleistet.

 

Herr Jakobs ergänzt, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen im November 2018 die Höhe der Krankenhausumlage wie auch der restliche kommunale Finanzausgleich noch nicht bekannt gewesen sind und daher der Ansatz nach den Erfahrungswerten der Vorjahre festgelegt wurde. Die Bayerische Staatsregierung habe einen Doppelhaushalt für 2019/2020 beschlossen, daher könne für den städtischen Haushalt 2020 voraussichtlich ein besser zutreffender kommunaler Finanzausgleich inkl. Krankenhausumlage geplant  werden.


Beschluss:

 

Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 277.155,00 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (HHSt. 01.9000.0410).