Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Anträge zum Baugebiet "An den Brechhausäckern" in Meinhardswinden
a) CSU
b) BAP/ÖDP

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.03.2018   BA/003/2018 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  30/009/2018 

Herr Büschl führt aus, dass das Ziel beider Anträge gleich sei, das Baugebiet einer Bebauung zuzuführen. Dies sei jedoch erst möglich, wenn die liegenschaftlichen Fragen diskutiert wurden und die Erschließung für den gesamten zweiten Teil, vorab durch die Awean, gesichert sei.

 

Das Baugebiet Meinhardswinden „An den Brechhausäckern“ wurde vor 20 Jahren im Rahmen eines Umlegungsverfahrens entwickelt. Der Geltungsbereich umfasste 56 Bauplätze, davon befinden sich bis auf zwei Flächen sämtliche Baugrundstücke in privatem Eigentum. Bis vor ca. 5 Jahren bestand bei der Mehrzahl der Eigentümer kein Interesse an einer Erschließung – auch aufgrund der Zahlung der Vorausleistungen für die Erschließung. Eine Mittelspannungsleitung schränkte die Bebaubarkeit von etlichen Grundstücken bis dahin ebenfalls ein.

 

Diese wurde inzwischen abgebaut und unterirdisch außerhalb des Gebiets verlegt. In diesem Zusammenhang wurde ein Deckblatt zum Bebauungsplan erstellt, das die Bebaubarkeit dieser Grundstücke verbesserte und Angleichungen zum bebauten Bestand beinhaltete.

 

Nach intensiven Verhandlungen erzielte die Verwaltung mit Darstellung einiger Alternativen zu möglichen Erschließungsabschnitten, nachdem bei einigen Eigentümern verstärktes Bauinteresse artikuliert wurde, grundsätzliche Einigung für einen ersten Bauabschnitt.

 

Die Zulassung der Bebauung der bislang weder kanalmäßig, noch straßenmäßig erschlossenen Grundstücke muss weiterhin abgelehnt werden. Erst recht, wenn z.B. durch Zulassung eines Privatkanals im gleichen Straßenkörper Hindernisse für die künftige öffentliche Kanalisation entstünden. Eine Regelung zur Zulassung des Privatkanals – selbst wenn der Rückbau gefordert werden kann - verursacht neben finanziellem Mehraufwand für die Sicherung dieses Rückbaus auch erheblichen Verwaltungsaufwand, und damit Kosten für die Allgemeinheit. Somit stünde es eher im Allgemeininteresse, die Erschließung ordnungsgemäß zu vollenden, anstelle durch Schaffung der Voraussetzungen für ein Grundstück nur einem Einzelinteresse zu entsprechen. Die Voraussetzung für die Erschließung in Form von Bebauungsplan und erfolgter Umlegung bestehen, Hindernisse hierfür existieren keine.

 

Für die Erschließung des zweiten Bauabschnittes würde der Bau von ca. 370m Straße mit rd. 3.900m² Fläche Kosten in Höhe von ca. 490.000 € bedingen und damit die ordnungsgemäße Erschließung von 27 Bauplätzen ermöglichen. Dazu müsste die Abwasserentsorgung awean AöR noch ca. 250 m Kanal vorausgehend errichten, sowie die Spartenträger deren Leitungen im Zuge des Straßenbaus einbringen. Bei einer verbindlichen Mittelbereitstellung für den Haushalt 2019 würde die awean AöR aufgefordert werden die restliche Kanalerschließung baldmöglichst zu tätigen, so dass der Straßenbau in 2019 abgewickelt werden kann.

 

 

Aus dem Gremium heraus wird vorgeschlagen, angesichts der vielen Interessenten jetzt zügig das gesamte Baugebiet zu erschließen.