Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Ausweisung eines neuen Sanierungsgebietes "Ansbach Kernstadt"

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.05.2023   BA/005/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/017/2023 

Herr Oberbürgermeister Deffner begrüßt Frau Petra Güttler-Opitz vom Planungsbüro Projekt 4 GbR.

 

Nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Büschl stellt Frau Güttler-Opitz die vorbereitende Untersuchung anhand einer vom Planungsbüro erstellten PowerPoint-Präsentation vor und geht dabei näher auf die Ansätze zur Rahmenplanung, den Zielsetzungen, dem Maßnahmenpaket und der Mängelanalyse ein.

 

In Ansbach entsteht ein neues Sanierungsgebiet mit der Bezeichnung „Ansbach-Kernstadt“, das räumlich die bisherigen Sanierungsgebiete mit Ausnahme des SAN 8, umfasst, jedoch mit neuen Zielsetzungen (z. B. Barrierefreiheit, Stadtökologie).

Das Sanierungsgebiet SAN 8 wird in diesem Zuge nicht überplant.

 

Der vorgeschriebene Einleitungsbeschluss wurde am 17.10.2022 durch den Bauausschuss beraten und am 25.10.2022 durch den Stadtrat beschlossen. Gleichzeitig zu diesem Einleitungsbeschluss wurde auch der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gefasst.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 15.11.2022 durch eine Vorstellung und Erläuterung der vorbereitenden Untersuchung für interessierte Bürger. Bei diesem Termin waren auch zwei Vertreter des beauftragten Büros „Projekt 4“ anwesend.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte am 23.03.2023 mittels Anschreiben. Mit dem Einverständnis des Gremiums werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zusammengefasst durch Frau Heinlein vorgetragen.

 

Die Festlegung des Sanierungsgebiets soll im sogenannten vereinfachten Verfahren durch Sanierungssatzung, mit Geltungsdauer bis 03.05.2038, erfolgen.  Dies bedeutet, dass nach Abschluss der Sanierung keine Ablösebeträge, also die sanierungsbedingte Wertsteigerung, erhoben werden.

 

Danach sind die bestehenden Sanierungsgebiete sukzessive aufzuheben. Da die bestehenden Sanierungsgebiete in der Vergangenheit im umfassenden Verfahren erlassen wurden, ist nach der Aufhebung dieser Satzung zu prüfen, ob Ablösebeträge zu erheben wären.

 

Aus dem Gremium kommen Nachfragen nach welcher Systematik das Gebiet „Ansbacher Kernstadt“ festgelegt wurde und wie mit den klimaorientierten Themen wie Ver- bzw. Entsiegelung, Begrünung, Hochwasser, Versickerung und Kühlung innerhalb der Stadt umgegangen wird. Weiter wird nachgefragt, wie sich der Umgriff des Sanierungsgebietes definiert.

 

Herr Büschl erläutert, dass u.a. die Dachbegrünung und Schaffung von mehr Stadtgrün entschiedene Ziele der Stadtentwicklung, die in der Planung generell zu berücksichtigen sind. Gleichwohl seien im dicht bebauten Altstadtbereich zahlreiche weitere Belange abzuwägen.

 

Frau Güttler-Opitz betont, dass bei der Zielformulierung klar auf die klimaorientierte Stadtentwicklung und die Barrierefreiheit geachtet wird.

 

Frau Heinlein erläutert anhand einer Karte der bestehenden Sanierungsgebiete, wie der Umgriff zustande kommt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1. Von der beiliegenden Abwägung wird Kenntnis genommen. Das Gremium tritt der Abwägung bei.

 

2. Den Beschluss der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ansbach-Kernstadt“ zu fassen.

 

3. Die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ansbach Kernstadt“ (Entwurf vom 03.05.2023, siehe Anlage) zu erlassen.