Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Ne 5 für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg - Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg West
a) Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
b) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
c) Eckpunkte des Durchführungsvertrags
d) Weitergehende Beschlüsse

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2021   SR/011/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/041/2021 

Herr Büschl verweist auf die umfangreiche Vorberatung im Bauausschuss und macht ergänzende Ausführungen zum Bebauungsplan. Anschließend trägt er, nachdem ein nochmaliger detaillierter Sachvortrag nicht gewünscht war, den Beschlussvorschlag vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 22.11.2021:

 

Von den vorgebrachten Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Der Abwägung wird beigetreten. Die Anregungen werden wie dargestellt im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Ne 5 berücksichtigt.

 

Der geänderten Planung des Vorhabenträgers, insbesondere der Erhöhung der geplanten Pflegeplätze in der Pflegeeinrichtung von bisher 78-80 auf 110 wird zugestimmt.

 

Den o.g. Eckpunkten als Bestandteile des Durchführungsvertrags wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese für die nachfolgenden Abstimmungen des Durchführungsvertrags zu vertreten.

 

Der Bebauungsplan Nr. Ne 5 für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg – Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg West in der Fassung vom 08.11.2021 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Bereich des - das Plangebiet umgebenden - Areals „Wohngebiet Weinberg“ werden die folgenden Beschlüsse gefasst:

 

·         Die Bayreuther Straße wird mittels der Markierung von Parkständen zur Verkehrsberuhigung zeitnah umgestaltet. Dem vorliegenden Vorentwurf der Verwaltung vom 25.05.2021 wird grundsätzlich zugestimmt. Die Umgestaltung wird spätestens im Zuge des Baus und der Verkehrsfreigabe der Durchbindung zur St 2255 erfolgen.

 

·         Im Knotenbereich zum Strüther Berg / Alte Rügländer Straße wird eine Querungshilfe über die Bayreuther Straße geplant. Dem vorliegenden Plan der Verwaltung vom 01.10.2021 wird zugestimmt.

 

·         An der Einmündung der Rügländer Straße in die Rettistraße wird (entgegen des Stadtratsbeschlusses vom September 2020) auf eine Haltelinie und auf eine Wartelinie verzichtet. Auf die Bedenken der Straßenverkehrsbehörde wurde ausdrücklich hingewiesen.

 

·         Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes und dem Bau der neuen Durchbindung Bayreuther Straße zur Staatsstraße wird spätestens zwei Jahre nach Verkehrsübergabe der neuen Durchbindung die Rügländer Straße bei der Einmündung in die Rettistraße abgehängt.