Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Grundschule Schalkhausen -
Option für den Offenen Ganztag

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.03.2021   HFWA/003/2021 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  31/009/2021 

Frau Homm-Vogel erinnert an die Beratung der Thematik im Bauausschuss tags zuvor bevor Herr Jakobs mit dem Sachvortrag beginnt.

Herr Jakobs entschuldigt das Fehlen des Referenten für Gesellschaft, Soziales, Bildung und Sport aus gesundheitlichen Gründen und erklärt sich bereit, alle Fragen aus dem Gremium in Vertretung von Herrn Nießlein zu beantworten. Des Weiteren weist er darauf hin, dass es aufgrund fehlender klarer Rechtsgrundlagen noch nicht eindeutig klar sei, wie der Offene Ganztagszug umzusetzen sei und wie die Förderungsmöglichkeiten ausfallen werden. Seiner Meinung nach, würden wahrscheinlich konkrete Entscheidungen und Richtlinien erst nach den Bundestagswahlen erfolgen. Es würde sich bei diesem vorliegenden Sachverhalt, um eine Abstimmung über eine Grundsatzentscheidung handeln, ob die Politik eine Offene Ganztagsschule einführen möchte oder nicht. Hierfür stellt er anhand einer PowerPoint-Präsentation den Sachverhalt dar:

 

Neue Ausgangslage

 

Die Stadt Ansbach bietet aktuell an ihren Grundschulen Mittags- und Hausaufgabenbetreuung an. In wenigen Jahren steht ein Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung an Grundschulen an.

 

Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Referates 1 hatte sich dazu bereits frühzeitig im vergangenen Jahr gebildet, um diese Entwicklungen rechtzeitig in die Schulentwicklungsplanung einfließen zu lassen. Einzelheiten der Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, der ab 2025 jahrgangsaufsteigend bis 2029 bestehen soll, werden voraussichtlich erst ab Ende des 1. Quartals 2021 bekannt.

 

Mit der Umsetzung des Rechtsanspruches soll auf die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert werden. Veränderte Lebens- und Arbeitswelten der Familien erfordern Ganztagsschulen, die gesellschaftliche Heterogenität inklusive Schulen und Chancengerechtigkeit durch eine schulformübergreifende Ausrichtung. Eine Lösung ist die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule. Allerdings erfordert der offene Ganztagszug regelmäßig z.B. einen Küchen- und Essbereich.

 

Bis zur Klärung der Rechtslage auf Bund-Länder-Ebene kann aus der Entscheidung für einen Offenen Ganztag in Schalkhausen kein Präjudiz für anderweitige Ganztagsbetreuungssituationen abgeleitet werden.

 

Die Regierung von Mittelfranken hat unabhängig davon jedoch der Stadt Ansbach signalisiert, dass sie die Einrichtung eines Offenen Ganztagsangebotes im Zuge des Neubaus der Grundschule Schalkhausen wohlwollend unterstützen wird.

Einfluss auf die Grundrissgestaltung

 

Seit den 2010er-Jahren vollzieht sich auch in Deutschland durch die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen der Wandel von der traditionellen Klassenraum-Flur-Schule zu Grundriss- und Organisationsformen, die mit dem Begriff „Cluster“ (engl. für Traube, Bündel, Schwarm, Ballung) umschrieben werden. Es geht um geclusterte Schulen mit Lernbereichen und Schülerarbeitsplätzen. Veränderte gesellschaftliche Anforderungen lösen Bedarfe aus, die traditionelle Schulen nicht erfüllen können.

 

Schulen sind heute darum nicht mehr nur Einrichtungen, die der Unterrichtung zu allgemeinbildenden oder berufsbildenden Zwecken dienen. Sie sind Lern- und Lebensbereiche für die Schüler. Die Digitalisierung selbst und ihre rasante Entwicklung „ermöglicht“ zudem das Verlassen der konventionellen Klassenräume, weil die darin verorteten Einrichtungen für den Unterricht nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt für alle Schulstufen, beginnend mit der Grundschule.

Überarbeitung der Planung - Ausführungsalternativen

 

Um für eine zukunftsfähige Lösung, in diesem Fall für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule gewappnet zu sein, kann die Stadt Ansbach die entsprechenden Flächen für einen offenen Ganztagszug bereits jetzt bei den Planungen für den Neubau der Grundschule Schalkhausen berücksichtigen. Dies führte Ende des vergangenen Jahres zu einer Überarbeitung des bisher abgestimmten und mit einer schulaufsichtllichen Genehmigung versehenen Entwurfes, um auf die o.g. Rahmenbedingungen reagieren zu können und der sich abzeichnenden Entwicklung bereits jetzt zu begegnen.

 

Um dem Ganztagsanspruch beim Neubau der Grundschule Schalkhausen zu begegnen, hat eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, bestehend aus Vertretern des Schulamtes, der Gleichstellungsstelle, des Hochbauamtes und des nunmehr für die Bauausführung beauftragten Architekturbüros neben der Optimierung des Ursprungsentwurfes eine zusätzliche alternative Lösung erarbeitet, die diesem Anspruch noch stärker gerecht wird. Die Projektgenese und ein mögliches weiteres Vorgehen werden im Rahmen einer Präsentation, welche als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist, erläutert.

 

Zum besseren Verständnis werden die beiden Betreuungsformen vor- und gegenübergestellt:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Offenen Ganztagsschule höhere Qualifikationen der Betreuer gefordert sind.

Variantenvergleich im Hinblick auf den Eigenanteil der Stadt Ansbach

Baut die Stadt Ansbach die Voraussetzungen für eine 1-zügige Grundschule mit Mittagsbetreuung ohne offenen Ganztag, beträgt der städtische

Eigenleistungsanteil wie gehabt bei         2.227.696 €.

Baut die Stadt Ansbach die Voraussetzungen für eine 1-zügige Grundschule mit einem offenen Ganztagsangebot, beträgt ihr

Eigenleistungsanteil incl. oGT                   3.223.382 €.

 

Der Unterschied in der Eigenleistung zwischen dem Konzept „Mittagsbetreuung“ und dem Konzept „Offener Ganztag“ beträgt 945.686 € (Best-Case-Szenario). Das Worst-Case Szenario geht davon aus, dass die Regierung von Mittelfranken mit Ausnahme der Ganztagsräume bei Ihrer Förderzusage zum bestehenden Schulkonzept mit Mittagsbetreuung bleibt und die Möglichkeit zur Ausschöpfung des Förderrahmens nicht sieht. Davon geht die städtische Verwaltung nicht aus.

 

Die Zusammenhänge sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Betreuungsform

 

Gesamtkosten

Förderung

Eigenanteil „Best Case“

Mittagsbetreuung

4.568.546 €

2.290.850 €

2.277.696 €

Offener Ganztag

6.222.077 €

2.998.695 €

3.223.382 €

Unterschied

 

 

+ 945.686 €

 

Eigenanteil „Worst Case“

Mittagsbetreuung

4.568.546 €

2.290.850 €

   2.277.696 €

Offener Ganztag

6.222.077 €

2.888.240 €

   3.333.837 €

Unterschied

 

 

+ 1.056.686 €

 

Demnach bewegt sich der zusätzliche städtische Eigenanteil für das offene Ganztagsangebot je nach Szenario gerundet in einer Spanne von gerundet 950.000 € und 1.060.000 €.

Weitere finanzielle Auswirkungen:

 

Für die offene Ganztagsschule ist ein kommunaler Mitfinanzierungsanteil zu leisten. Dieser beträgt derzeit 6.422 € jährlich pro Gruppe. In der Grundschule Schalkhausen werden voraussichtlich drei Gruppen gebildet, so dass jährlich 19.266 € aufzuwenden sind.

 

Weiterhin muss die Essensausgabe durch die Stadt Ansbach organisiert und finanziert werden. Das pädagogische Betreuungspersonal darf hierfür nicht herangezogen werden. Die Kosten sind abhängig von der zeitlichen Organisation, die noch nicht abschließend geklärt ist. Es ist mit Gesamtpersonalkosten von rund 14 € pro Stunde zu kalkulieren.

 

Im Gegensatz zur Mittags- und Hausaufgabenbetreuung besteht beim offenen Ganztagszug für die fahrtberechtigten Kinder ein Anspruch auf Beförderung nach dem Ende der Betreuung. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten von ca. 130 – 140 € pro Beförderungstag an. Vorausgesetzt die offene Ganztagsbetreuung findet an vier Wochentagen statt, entstehen somit jährliche Mehrkosten von ca. 20.000 €.

Im Gegenzug entfallen die Aufwendungen für die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung. Die nicht durch Gebühreneinnahmen und staatliche Förderung gedeckten Kosten beliefen sich bei der Grundschule Schalkhausen im Haushaltsjahr 2020 auf 47.693,51 € (Ausgaben: 79.676,51 €; Gebühreneinnahmen 17.610,00 €; staatl. Förderung: 14.373,00 €).

 

Bisher noch unberücksichtigt sind die notwendigen Weiter- bzw. Nachqualifikationen der Mitarbeiter für die Offene Ganztagsschule, die gefordert sind und evtl. zu höheren Kosten führen würden.

 

Es stelle sich nun die Frage, ob das bestehende System ausreichend ist oder nicht? Leider sei es derzeit der Verwaltung nicht möglich, genaue Zahlen zu liefern, da noch kein klarer Rahmen vom Gesetzgeber vorgelegt worden sei.

 

Herr Jakobs gibt noch weitere Hintergrundinformationen zur Entscheidungsfindung, die sich aus den Fragen im gestrigen Bauausschuss ergeben hätten:

      verschiedene Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung an Schulen wurden bereits im Arbeitskreis Schulentwicklung am 11.07.2019 vorgestellt

à Ergebnis: lediglich GS Schalkhausen und Luitpoldschule zeigten Interesse

      alte Planung für den Neubau der GS Schalkhausen war damals bereits vom Stadtrat genehmigt – ohne Einbindung der Schulverwaltung

à Planung enthielt lediglich Räume für Mittags- und Hausaufgabenbetreuung

      Staatliches Schulamt rät, bei der Planung der Räume, den zunehmenden Bedarf nach Ganztagsangeboten (Hinweis Schulverwaltung: hierzu zählt nach derzeitiger Betrachtung auch Mittags- und Hausaufgabenbetreuung) zu berücksichtigen.

      ebenso wird empfohlen, die Räume so zu konzipieren, dass sie auch als Klassenzimmer genutzt werden könnten

à Flexibilität bei Steigerung der Schülerzahlen

      Schülerzahlenentwicklung: Prognose sieht weiter vier Klassen vor. Möglichkeit einer fünften/sechsten Klasse denkbar, „Prognosen sind aber mit einer gewissen Unsicherheit behaftet“. (Hinweise Schulverwaltung: Es gibt keine Zahlen zur demographischen Entwicklung im Schulsprengel Schalkhausen, sondern nur für das gesamte Stadtgebiet. Nach aktuellem Flächennutzungsplan nur eine kleine weitere Baufläche in Schalkhausen)

 

Eine weitere Frage aus dem Plenum lautete, ob die Weinbergschule keine Alternative für die Offene Ganztagsschule wäre.

Herr Jakobs erklärt, dass die Weinbergschule grundsätzlich kein Interesse bekundet habe. Außerdem müssten Fördermittel zurückgezahlt werden, die für den vorherigen Umbau verwendet worden sind. Aus diesem Grund sei diese Schule als Ganztagsschule von der Verwaltung zurückgestellt worden.

Herr Jakobs stellt die zwei Beschlussvorschläge vor, die zur Abstimmung gebracht werden sollen und ergänzt hierzu das Credo aus dem gestrigen Bauausschuss: „Die Bagger sollen rollen.“

 

Herr Seiler befürchtet, dass nach Einführung des Offenen Ganztagzuges nicht mehr alle Schüler aus Schalkhausen in der Schule unterkommen werden. Darüber hinaus spricht er seinen Vorschlag aus, Frau Zwerner zur Vorstellung ihrer Pläne zur nächsten Sitzung einzuladen, damit auch sie verdeutlichen könne, welchen positiven Effekt die Offene Ganztagsschule auf die Entwicklung der Schüler erzielen würde.

Herr Jakobs erklärt, dass der Sprengel Vorrang habe und somit die Schalkhausener Schüler auf jeden Fall Vorort die Schule besuchen würden.

 

Herr Porzner fragt, ob die bisher bestehende Mittagsbetreuung weitergeführt werden oder entfallen würde, wenn der Offene Ganztagszug eingeführt worden sei. Schließlich gäbe es eine „Nutzungsverpflichtung“ von mindestens zwei Nachmittagen bis fünf Nachmittagen pro Woche. Könne auch generell verzichtet werden?

Herr Jakobs erklärt, dass man Regelklassen ohne Nutzung des Offenen Ganztagsangebotes bilden könne. Sollte jedoch die Mehrheit der Eltern sich für den Offenen Ganztagszuges einer Klasse aussprechen, müssten auch die restlichen Schüler sozusagen mitziehen.

 

Herr Dr. Kupser bemängelt die fehlende Beteiligung bzw. Anwesenheit des Fachamtes (Staatliches Schulamt) und sei irritiert, dass man immer wieder auf den Ausgang der Bundestagswahlen bei dieser Thematik verweisen würde. Schließlich sei Bildung & Schule doch Angelegenheit des jeweiligen Landes. Des Weiteren sei ihm die Berechnung der laufenden weiteren Kosten auf Folie 15 nicht stimmig. Er denkt, dass man anders aufgestellt sei, da an anderen Schulen weiterhin die Mittagsbetreuung fortbestehen bleiben würde.

Herr Jakobs erklärt, dass grundsätzlich von den Mitgliedern des Stadtrates überlegt werden sollte, ob sie das derzeitige Betreuungsangebot an der Schule Schalkhausen als ausreichend empfinden oder die Einführung einer Offenen Ganztagsschule als notwendig erachten. Dies sei zunächst unabhängig davon, was bundes- und landespolitisch geschehen wird. Der Grund auf den Hinweis zur Bundestagswahl erfolge deshalb, da es noch keine Fördervereinbarung zwischen Bund und Länder gäbe. Diese Verhandlungen würden wahrscheinlich eben erst nach der Bundestagswahl abgeschlossen werden. Dieser Punkt habe nur Gewicht für den finanziellen Hintergrund. Jetzt gelte es zu entscheiden – bevor mit dem bisher geplanten Bau begonnen werde – ob man die Planungen für den Offenen Ganztagszuges mitberücksichtigen wolle.

Dass das Schulamt und die Regierung von Mittelfranken nicht Vorort seien, läge vor allem auch an deren Aussagen bei Rückfragen, dass ihnen auch keine konkreten Zahlen und Vorgaben vorliegen würden und sie keine Glaskugel hätten, die ihnen die Zukunft und die Entscheidung der Gesetzgeber mitteilen könnte.

Herr Jakobs führt erklärend zu der Kostenaufstellung aus, dass hier ausschließlich die Kosten der Schule Schalkhausen dargestellt worden sind, denn nur Schalkhausen könne mit Schalkhausen verglichen werden.

 

Herr Stephan möchte wissen, ob die Eltern wissen würden, dass die Offene Ganztagsschule für alle Schüler immer bis 16 Uhr gehen wird. Schließlich gäbe es Kinder die nachmittags andere Verpflichtungen, z. B. Musikschule, hätten. Er glaube nicht, dass so schnell und kurzfristig die bestehenden Verträge gekündigt werden könnten. Darüber hinaus erscheint ihm fraglich, ob in so kurzer Zeit alle notwendigen Genehmigungen, wie z. B. für den Brandschutz, eingeholt werden könnten.

Herr Jakobs erwidert, dass nach Aussagen entsprechender erster Anfragen es kein Problem sei, die notwendigen Genehmigungen zu erhalten. Bezüglich des Wissenstandes der Eltern könne er keine Aussagen treffen. Jedoch wäre es vielleicht möglich bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates eine Antwort zu erhalten.

 

Herr Meyer kritisiert das Fehlen eines Schulentwicklungsplanungskonzeptes von der Stadtverwaltung. Darüber hinaus empfiehlt er die Einbindung des Städtetages, um für entstehende Bauten und Projekte der Offenen Ganztagsschule vor 2025 rückwirkend höhere Förderungen zu erhalten.

Herr Jakobs erklärt, dass es nicht die Aufgabe des Städtetages sei zu sagen, ob die Kommune eine Offene Ganztagsschule betreiben wolle oder nicht. Sicherlich könne man davon ausgehen, dass der Städtetag die Thematik Ganztagsbetreuung in Gänze unterstützen würde. Gleichzeitig gibt er den Hinweis, dass auch die Nachmittagsbetreuung eine Form der Ganztagsschule sei. Die Frage sei nun, in welcher Form die Stadt Ansbach diese Betreuung durchführen möchte: frei oder gebunden. Grundsätzlich will man mit den Förderprogrammen den Ausbau der Ganztagsbetreuung ankurbeln. Doch würden Schulversuche nicht gefördert werden. Dies sei derzeit aufgrund mangelnder finanzieller Mittel einfach nicht möglich (à Corona).

Die Schulentwicklungsplanung werde weiterhin bestehen und arbeiten. Jedoch wisse keiner in welche Richtung es gehen soll. Deshalb seien die internen Arbeitskreis-Sitzungen bisher immer wieder vertagt worden. Es fehle einfach an den gesetzlichen Grundlagen. Nur mit konkreten Vorgaben könnten Planungen erfolgen.

 

Herr Porzner stellt den Antrag, diesen TOP in die Fraktionen zu verweisen. Es sei ihm klargeworden, dass es noch zu viele offene Fragen geben würde, bevor eine Grundsatzentscheidung getroffen werden könne. So stelle er sich auch die Frage, ob nicht auch später ein Anbau o. ä. möglich wäre, um später von den evtl. höher ausfallenden Fördermitteln profitieren zu können. Des Weiteren bevorzugt er eine Wahlfreiheit der Eltern, ob diese eine gebundene oder freie Ganztagsschule für ihr Kind nutzen wollen. Es sollte klar sein, dass ein Kind im gebundenen Ganztagszug jeden Tag bis 16 Uhr in der Schule bleiben müsste. Er befürworte Flexibilität und vertrete die Ansicht, dass beide Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden sollten. Dies würde nur die Luitpoldschule bieten.

Herr Jakobs erklärt, das eine spätere Bauerweiterung auf diesem Grundstück als schwierig erachtet werde, höchstens eine Erhöhung wäre möglich. Jedoch beurteile das Baumt eine Aufstockung im Nachhinein als unwirtschaftlich.

 

Herr Rühl fragt, ob die Einführung der Offenen Ganztagsschule sich nicht auch unterstützend und kostensenkend auf die Jugendhilfe auswirken könne. Außerdem hätte sich doch die Schule an die Verwaltung mit dem Wunsch, den Offenen Ganztagszug einzuführen, gewendet.

Herr Jakobs antwortet, dass es möglich sei, dass die Offene Ganztagsschule eine Unterstützung für die Arbeit der Jugendhilfe wäre. Dass die Schule auf die Verwaltung zugekommen sei, basiere auf das Umfrageergebnis bei den Eltern. Über die Hälfte der Eltern hätten sich für eine Ganztagsschule ausgesprochen.

 

Frau Homm-Vogel fragt die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses, ob ein Verweis in die Fraktion erfolgen soll und lässt hierüber abstimmen.