Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.03.2021 HFWA/003/2021 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Vorlage: | 31/009/2021 |
Frau Homm-Vogel erinnert an die Beratung der Thematik im
Bauausschuss tags zuvor bevor Herr Jakobs mit dem Sachvortrag beginnt.
Herr Jakobs entschuldigt das Fehlen des Referenten für
Gesellschaft, Soziales, Bildung und Sport aus gesundheitlichen Gründen und
erklärt sich bereit, alle Fragen aus dem Gremium in Vertretung von Herrn
Nießlein zu beantworten. Des Weiteren weist er darauf hin, dass es aufgrund
fehlender klarer Rechtsgrundlagen noch nicht eindeutig klar sei, wie der Offene
Ganztagszug umzusetzen sei und wie die Förderungsmöglichkeiten ausfallen
werden. Seiner Meinung nach, würden wahrscheinlich konkrete Entscheidungen und
Richtlinien erst nach den Bundestagswahlen erfolgen. Es würde sich bei diesem
vorliegenden Sachverhalt, um eine Abstimmung über eine Grundsatzentscheidung
handeln, ob die Politik eine Offene Ganztagsschule einführen möchte oder nicht.
Hierfür stellt er anhand einer PowerPoint-Präsentation den Sachverhalt dar:
Neue Ausgangslage
Die Stadt Ansbach
bietet aktuell an ihren Grundschulen Mittags- und Hausaufgabenbetreuung an. In
wenigen Jahren steht ein Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung an
Grundschulen an.
Eine Arbeitsgruppe
unter Federführung des Referates 1 hatte sich dazu bereits frühzeitig im
vergangenen Jahr gebildet, um diese Entwicklungen rechtzeitig in die
Schulentwicklungsplanung einfließen zu lassen. Einzelheiten der Bund-Länder-Vereinbarung
zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Nachmittagsbetreuung an
Grundschulen, der ab 2025 jahrgangsaufsteigend bis 2029 bestehen soll, werden
voraussichtlich erst ab Ende des 1. Quartals 2021 bekannt.
Mit der Umsetzung
des Rechtsanspruches soll auf die veränderten gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen reagiert werden. Veränderte Lebens- und Arbeitswelten der
Familien erfordern Ganztagsschulen, die gesellschaftliche Heterogenität
inklusive Schulen und Chancengerechtigkeit durch eine schulformübergreifende
Ausrichtung. Eine Lösung ist die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule.
Allerdings erfordert der offene Ganztagszug regelmäßig z.B. einen Küchen- und
Essbereich.
Bis zur Klärung der
Rechtslage auf Bund-Länder-Ebene kann aus der Entscheidung für einen Offenen
Ganztag in Schalkhausen kein Präjudiz für anderweitige
Ganztagsbetreuungssituationen abgeleitet werden.
Die Regierung von
Mittelfranken hat unabhängig davon jedoch der Stadt Ansbach signalisiert, dass sie
die Einrichtung eines Offenen Ganztagsangebotes im Zuge des Neubaus der
Grundschule Schalkhausen wohlwollend unterstützen wird.
Einfluss auf die Grundrissgestaltung
Seit den
2010er-Jahren vollzieht sich auch in Deutschland durch die veränderten
gesellschaftlichen Anforderungen der Wandel von der traditionellen
Klassenraum-Flur-Schule zu Grundriss- und Organisationsformen, die mit dem
Begriff „Cluster“ (engl. für Traube, Bündel, Schwarm, Ballung) umschrieben
werden. Es geht um geclusterte Schulen mit Lernbereichen und
Schülerarbeitsplätzen. Veränderte gesellschaftliche Anforderungen lösen Bedarfe
aus, die traditionelle Schulen nicht erfüllen können.
Schulen sind heute
darum nicht mehr nur Einrichtungen, die der Unterrichtung zu allgemeinbildenden
oder berufsbildenden Zwecken dienen. Sie sind Lern- und Lebensbereiche für die
Schüler. Die Digitalisierung selbst und ihre rasante Entwicklung „ermöglicht“ zudem
das Verlassen der konventionellen Klassenräume, weil die darin verorteten
Einrichtungen für den Unterricht nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt für
alle Schulstufen, beginnend mit der Grundschule.
Überarbeitung der Planung - Ausführungsalternativen
Um für eine
zukunftsfähige Lösung, in diesem Fall für die Einrichtung einer offenen
Ganztagsschule gewappnet zu sein, kann die Stadt Ansbach die entsprechenden
Flächen für einen offenen Ganztagszug bereits jetzt bei den Planungen für den
Neubau der Grundschule Schalkhausen berücksichtigen. Dies führte Ende des
vergangenen Jahres zu einer Überarbeitung des bisher abgestimmten und mit einer
schulaufsichtllichen Genehmigung versehenen Entwurfes, um auf die o.g.
Rahmenbedingungen reagieren zu können und der sich abzeichnenden Entwicklung
bereits jetzt zu begegnen.
Um dem
Ganztagsanspruch beim Neubau der Grundschule Schalkhausen zu begegnen, hat eine
Arbeitsgruppe der Verwaltung, bestehend aus Vertretern des Schulamtes, der
Gleichstellungsstelle, des Hochbauamtes und des nunmehr für die Bauausführung
beauftragten Architekturbüros neben der Optimierung des Ursprungsentwurfes eine
zusätzliche alternative Lösung erarbeitet, die diesem Anspruch noch stärker
gerecht wird. Die Projektgenese und ein mögliches weiteres Vorgehen werden im
Rahmen einer Präsentation, welche als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist,
erläutert.
Zum besseren
Verständnis werden die beiden Betreuungsformen vor- und gegenübergestellt:
Es wird darauf
hingewiesen, dass in der Offenen Ganztagsschule höhere Qualifikationen der
Betreuer gefordert sind.
Variantenvergleich im Hinblick auf den Eigenanteil der Stadt Ansbach
Baut die Stadt Ansbach die Voraussetzungen für eine 1-zügige Grundschule mit Mittagsbetreuung ohne offenen Ganztag, beträgt der städtische
Eigenleistungsanteil wie gehabt bei 2.227.696 €.
Baut die Stadt Ansbach die Voraussetzungen für eine 1-zügige Grundschule mit einem offenen Ganztagsangebot, beträgt ihr
Eigenleistungsanteil incl. oGT 3.223.382 €.
Der Unterschied in
der Eigenleistung zwischen dem Konzept „Mittagsbetreuung“ und dem Konzept
„Offener Ganztag“ beträgt 945.686 € (Best-Case-Szenario). Das Worst-Case
Szenario geht davon aus, dass die Regierung von Mittelfranken mit Ausnahme der
Ganztagsräume bei Ihrer Förderzusage zum bestehenden Schulkonzept mit
Mittagsbetreuung bleibt und die Möglichkeit zur Ausschöpfung des Förderrahmens
nicht sieht. Davon geht die städtische Verwaltung nicht aus.
Die Zusammenhänge
sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Betreuungsform |
Gesamtkosten |
Förderung |
Eigenanteil „Best
Case“ |
Mittagsbetreuung |
4.568.546 € |
2.290.850 € |
2.277.696 € |
Offener Ganztag |
6.222.077 € |
2.998.695 € |
3.223.382 € |
Unterschied |
|
|
+ 945.686 € |
|
Eigenanteil „Worst Case“ |
||
Mittagsbetreuung |
4.568.546 € |
2.290.850 € |
2.277.696 € |
Offener Ganztag |
6.222.077 € |
2.888.240 € |
3.333.837 € |
Unterschied |
|
|
+ 1.056.686 € |
Demnach bewegt sich
der zusätzliche städtische Eigenanteil für das offene Ganztagsangebot je nach
Szenario gerundet in einer Spanne von gerundet 950.000 € und 1.060.000 €.
Weitere finanzielle Auswirkungen:
Für die offene
Ganztagsschule ist ein kommunaler Mitfinanzierungsanteil zu leisten. Dieser
beträgt derzeit 6.422 € jährlich pro Gruppe. In der Grundschule Schalkhausen
werden voraussichtlich drei Gruppen gebildet, so dass jährlich 19.266 €
aufzuwenden sind.
Weiterhin muss die
Essensausgabe durch die Stadt Ansbach organisiert und finanziert werden. Das
pädagogische Betreuungspersonal darf hierfür nicht herangezogen werden. Die
Kosten sind abhängig von der zeitlichen Organisation, die noch nicht
abschließend geklärt ist. Es ist mit Gesamtpersonalkosten von rund 14 € pro
Stunde zu kalkulieren.
Im Gegensatz zur
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung besteht beim offenen Ganztagszug für die
fahrtberechtigten Kinder ein Anspruch auf Beförderung nach dem Ende der
Betreuung. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten von ca. 130 – 140 € pro
Beförderungstag an. Vorausgesetzt die offene Ganztagsbetreuung findet an vier
Wochentagen statt, entstehen somit jährliche Mehrkosten von ca. 20.000 €.
Im Gegenzug
entfallen die Aufwendungen für die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung. Die
nicht durch Gebühreneinnahmen und staatliche Förderung gedeckten Kosten
beliefen sich bei der Grundschule Schalkhausen im Haushaltsjahr 2020 auf
47.693,51 € (Ausgaben: 79.676,51 €; Gebühreneinnahmen 17.610,00 €; staatl. Förderung:
14.373,00 €).
Bisher noch
unberücksichtigt sind die notwendigen Weiter- bzw. Nachqualifikationen der
Mitarbeiter für die Offene Ganztagsschule, die gefordert sind und evtl. zu
höheren Kosten führen würden.
Es stelle sich nun
die Frage, ob das bestehende System ausreichend ist oder nicht? Leider sei es
derzeit der Verwaltung nicht möglich, genaue Zahlen zu liefern, da noch kein
klarer Rahmen vom Gesetzgeber vorgelegt worden sei.
Herr Jakobs gibt noch weitere Hintergrundinformationen
zur Entscheidungsfindung, die sich aus den Fragen im gestrigen Bauausschuss
ergeben hätten:
• verschiedene Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung an Schulen wurden bereits im Arbeitskreis Schulentwicklung am 11.07.2019 vorgestellt
à Ergebnis: lediglich GS Schalkhausen und Luitpoldschule zeigten Interesse
• alte Planung für den Neubau der GS Schalkhausen war damals bereits vom Stadtrat genehmigt – ohne Einbindung der Schulverwaltung
à Planung enthielt lediglich Räume für Mittags- und Hausaufgabenbetreuung
• Staatliches Schulamt rät, bei der Planung der Räume, den zunehmenden Bedarf nach Ganztagsangeboten (Hinweis Schulverwaltung: hierzu zählt nach derzeitiger Betrachtung auch Mittags- und Hausaufgabenbetreuung) zu berücksichtigen.
• ebenso wird empfohlen, die Räume so zu konzipieren, dass sie auch als Klassenzimmer genutzt werden könnten
à Flexibilität bei Steigerung der Schülerzahlen
• Schülerzahlenentwicklung: Prognose sieht weiter vier Klassen vor. Möglichkeit einer fünften/sechsten Klasse denkbar, „Prognosen sind aber mit einer gewissen Unsicherheit behaftet“. (Hinweise Schulverwaltung: Es gibt keine Zahlen zur demographischen Entwicklung im Schulsprengel Schalkhausen, sondern nur für das gesamte Stadtgebiet. Nach aktuellem Flächennutzungsplan nur eine kleine weitere Baufläche in Schalkhausen)
Eine weitere Frage
aus dem Plenum lautete, ob die Weinbergschule keine Alternative für die Offene
Ganztagsschule wäre.
Herr Jakobs erklärt, dass die Weinbergschule
grundsätzlich kein Interesse bekundet habe. Außerdem müssten Fördermittel
zurückgezahlt werden, die für den vorherigen Umbau verwendet worden sind. Aus
diesem Grund sei diese Schule als Ganztagsschule von der Verwaltung zurückgestellt
worden.
Herr Jakobs stellt die zwei Beschlussvorschläge vor,
die zur Abstimmung gebracht werden sollen und ergänzt hierzu das Credo aus dem
gestrigen Bauausschuss: „Die Bagger sollen rollen.“
Herr Seiler befürchtet, dass nach Einführung des
Offenen Ganztagzuges nicht mehr alle Schüler aus Schalkhausen in der Schule
unterkommen werden. Darüber hinaus spricht er seinen Vorschlag aus, Frau
Zwerner zur Vorstellung ihrer Pläne zur nächsten Sitzung einzuladen, damit auch
sie verdeutlichen könne, welchen positiven Effekt die Offene Ganztagsschule auf
die Entwicklung der Schüler erzielen würde.
Herr Jakobs erklärt, dass der Sprengel Vorrang habe und
somit die Schalkhausener Schüler auf jeden Fall Vorort die Schule besuchen
würden.
Herr Porzner fragt, ob die bisher bestehende
Mittagsbetreuung weitergeführt werden oder entfallen würde, wenn der Offene
Ganztagszug eingeführt worden sei. Schließlich gäbe es eine
„Nutzungsverpflichtung“ von mindestens zwei Nachmittagen bis fünf Nachmittagen
pro Woche. Könne auch generell verzichtet werden?
Herr Jakobs erklärt, dass man Regelklassen ohne Nutzung
des Offenen Ganztagsangebotes bilden könne. Sollte jedoch die Mehrheit der Eltern
sich für den Offenen Ganztagszuges einer Klasse aussprechen, müssten auch die
restlichen Schüler sozusagen mitziehen.
Herr Dr. Kupser bemängelt die fehlende Beteiligung bzw.
Anwesenheit des Fachamtes (Staatliches Schulamt) und sei irritiert, dass man
immer wieder auf den Ausgang der Bundestagswahlen bei dieser Thematik verweisen
würde. Schließlich sei Bildung & Schule doch Angelegenheit des jeweiligen
Landes. Des Weiteren sei ihm die Berechnung der laufenden weiteren Kosten auf
Folie 15 nicht stimmig. Er denkt, dass man anders aufgestellt sei, da an anderen
Schulen weiterhin die Mittagsbetreuung fortbestehen bleiben würde.
Herr Jakobs erklärt, dass grundsätzlich von den
Mitgliedern des Stadtrates überlegt werden sollte, ob sie das derzeitige
Betreuungsangebot an der Schule Schalkhausen als ausreichend empfinden oder die
Einführung einer Offenen Ganztagsschule als notwendig erachten. Dies sei
zunächst unabhängig davon, was bundes- und landespolitisch geschehen wird. Der
Grund auf den Hinweis zur Bundestagswahl erfolge deshalb, da es noch keine
Fördervereinbarung zwischen Bund und Länder gäbe. Diese Verhandlungen würden
wahrscheinlich eben erst nach der Bundestagswahl abgeschlossen werden. Dieser
Punkt habe nur Gewicht für den finanziellen Hintergrund. Jetzt gelte es zu
entscheiden – bevor mit dem bisher geplanten Bau begonnen werde – ob man
die Planungen für den Offenen Ganztagszuges mitberücksichtigen wolle.
Dass das Schulamt und
die Regierung von Mittelfranken nicht Vorort seien, läge vor allem auch an
deren Aussagen bei Rückfragen, dass ihnen auch keine konkreten Zahlen und
Vorgaben vorliegen würden und sie keine Glaskugel hätten, die ihnen die Zukunft
und die Entscheidung der Gesetzgeber mitteilen könnte.
Herr Jakobs führt erklärend zu der Kostenaufstellung
aus, dass hier ausschließlich die Kosten der Schule Schalkhausen dargestellt
worden sind, denn nur Schalkhausen könne mit Schalkhausen verglichen werden.
Herr Stephan möchte wissen, ob die Eltern wissen würden,
dass die Offene Ganztagsschule für alle Schüler immer bis 16 Uhr gehen
wird. Schließlich gäbe es Kinder die nachmittags andere Verpflichtungen, z. B.
Musikschule, hätten. Er glaube nicht, dass so schnell und kurzfristig die
bestehenden Verträge gekündigt werden könnten. Darüber hinaus erscheint ihm
fraglich, ob in so kurzer Zeit alle notwendigen Genehmigungen, wie z. B. für
den Brandschutz, eingeholt werden könnten.
Herr Jakobs erwidert, dass nach Aussagen entsprechender
erster Anfragen es kein Problem sei, die notwendigen Genehmigungen zu erhalten.
Bezüglich des Wissenstandes der Eltern könne er keine Aussagen treffen. Jedoch
wäre es vielleicht möglich bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates eine Antwort
zu erhalten.
Herr Meyer kritisiert das Fehlen eines Schulentwicklungsplanungskonzeptes von der
Stadtverwaltung. Darüber hinaus empfiehlt er die Einbindung des Städtetages, um
für entstehende Bauten und Projekte der Offenen Ganztagsschule vor 2025
rückwirkend höhere Förderungen zu erhalten.
Herr Jakobs erklärt, dass es nicht die Aufgabe des
Städtetages sei zu sagen, ob die Kommune eine Offene Ganztagsschule betreiben
wolle oder nicht. Sicherlich könne man davon ausgehen, dass der Städtetag die
Thematik Ganztagsbetreuung in Gänze unterstützen würde. Gleichzeitig gibt er
den Hinweis, dass auch die Nachmittagsbetreuung eine Form der Ganztagsschule
sei. Die Frage sei nun, in welcher Form die Stadt Ansbach diese Betreuung durchführen
möchte: frei oder gebunden. Grundsätzlich will man mit den Förderprogrammen den
Ausbau der Ganztagsbetreuung ankurbeln. Doch würden Schulversuche nicht
gefördert werden. Dies sei derzeit aufgrund mangelnder finanzieller Mittel
einfach nicht möglich (à Corona).
Die Schulentwicklungsplanung
werde weiterhin bestehen und arbeiten. Jedoch wisse keiner in welche Richtung
es gehen soll. Deshalb seien die internen Arbeitskreis-Sitzungen bisher immer
wieder vertagt worden. Es fehle einfach an den gesetzlichen Grundlagen. Nur mit
konkreten Vorgaben könnten Planungen erfolgen.
Herr Porzner stellt den Antrag, diesen TOP in die
Fraktionen zu verweisen. Es sei ihm klargeworden, dass es noch zu viele offene
Fragen geben würde, bevor eine Grundsatzentscheidung getroffen werden könne. So
stelle er sich auch die Frage, ob nicht auch später ein Anbau o. ä. möglich
wäre, um später von den evtl. höher ausfallenden Fördermitteln profitieren zu
können. Des Weiteren bevorzugt er eine Wahlfreiheit der Eltern, ob diese eine
gebundene oder freie Ganztagsschule für ihr Kind nutzen wollen. Es sollte klar
sein, dass ein Kind im gebundenen Ganztagszug jeden Tag bis 16 Uhr in der
Schule bleiben müsste. Er befürworte Flexibilität und vertrete die Ansicht,
dass beide Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden sollten. Dies würde nur die
Luitpoldschule bieten.
Herr Jakobs erklärt, das eine spätere Bauerweiterung
auf diesem Grundstück als schwierig erachtet werde, höchstens eine Erhöhung wäre
möglich. Jedoch beurteile das Baumt eine Aufstockung im Nachhinein als unwirtschaftlich.
Herr Rühl fragt, ob die Einführung der Offenen Ganztagsschule sich nicht auch
unterstützend und kostensenkend auf die Jugendhilfe auswirken könne. Außerdem
hätte sich doch die Schule an die Verwaltung mit dem Wunsch, den Offenen
Ganztagszug einzuführen, gewendet.
Herr Jakobs antwortet, dass es möglich sei, dass die
Offene Ganztagsschule eine Unterstützung für die Arbeit der Jugendhilfe wäre.
Dass die Schule auf die Verwaltung zugekommen sei, basiere auf das
Umfrageergebnis bei den Eltern. Über die Hälfte der Eltern hätten sich für eine
Ganztagsschule ausgesprochen.
Frau Homm-Vogel fragt die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses, ob ein Verweis in die Fraktion erfolgen soll und lässt hierüber abstimmen.