Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.03.2021 BA/003/2021 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Abstimmung: | Ja: 15, Nein: 1 |
Vorlage: | 31/009/2021 |
Herr Dr. Simons zeigt anhand einer Powerpoint-Präsentation mit zwei Modellstudien ausführlich die Option für ein offenes Ganztagesangebot an der Grundschule Schalkhausen.
Neue Ausgangslage
Die Stadt Ansbach bietet aktuell an ihren Grundschulen Mittags- und Hausaufgabenbetreuung an. In wenigen Jahren steht ein Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung an Grundschulen an.
Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Referates 1 hatte sich dazu bereits frühzeitig im vergangenen Jahr gebildet, um diese Entwicklungen rechtzeitig in die Schulentwicklungsplanung einfließen zu lassen. Einzelheiten der Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, der ab 2025 jahrgangsaufsteigend bis 2029 bestehen soll, werden voraussichtlich erst ab Ende des 1. Quartals 2021 bekannt.
Mit der Umsetzung des Rechtsanspruches soll auf die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert werden. Veränderte Lebens- und Arbeitswelten der Familien erfordern Ganztagsschulen, die gesellschaftliche Heterogenität inklusive Schulen und Chancengerechtigkeit durch eine schulformübergreifende Ausrichtung. Eine Lösung ist die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule. Allerdings erfordert der offene Ganztagszug regelmäßig z.B. einen Küchen- und Essbereich.
Bis zur Klärung der Rechtslage auf Bund-Länder-Ebene kann aus der Entscheidung für einen Offenen Ganztag in Schalkhausen kein Präjudiz für anderweitige Ganztagsbetreuungssituationen abgeleitet werden.
Die Regierung von Mittelfranken hat unabhängig davon jedoch der Stadt Ansbach signalisiert, dass sie die Einrichtung eines Offenen Ganztagsangebotes im Zuge des Neubaus der Grundschule Schalkhausen wohlwollend unterstützen wird.
Einfluss auf
die Grundrissgestaltung
Seit den 2010er-Jahren vollzieht sich auch in Deutschland durch die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen der Wandel von der traditionellen Klassenraum-Flur-Schule zu Grundriss- und Organisationsformen, die mit dem Begriff „Cluster“ (engl. für Traube, Bündel, Schwarm, Ballung) umschrieben werden. Es geht um geclusterte Schulen mit Lernbereichen und Schülerarbeitsplätzen. Veränderte gesellschaftliche Anforderungen lösen Bedarfe aus, die traditionelle Schulen nicht erfüllen können.
Schulen sind heute darum nicht mehr nur Einrichtungen, die der Unterrichtung zu allgemeinbildenden oder berufsbildenden Zwecken dienen. Sie sind Lern- und Lebensbereiche für die Schüler. Die Digitalisierung selbst und ihre rasante Entwicklung „ermöglicht“ zudem das Verlassen der konventionellen Klassenräume, weil die darin verorteten Einrichtungen für den Unterricht nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt für alle Schulstufen, beginnend mit der Grundschule.
Überarbeitung
der Planung - Ausführungsalternativen
Um für eine zukunftsfähige Lösung, in diesem Fall für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule gewappnet zu sein, kann die Stadt Ansbach die entsprechenden Flächen für einen offenen Ganztagszug bereits jetzt bei den Planungen für den Neubau der Grundschule Schalkhausen berücksichtigen. Dies führte Ende des vergangenen Jahres zu einer Überarbeitung des bisher abgestimmten und mit einer schulaufsichtlichen Genehmigung versehenen Entwurfes, um auf die o.g. Rahmenbedingungen reagieren zu können und der sich abzeichnenden Entwicklung bereits jetzt zu begegnen.
Um dem Ganztagsanspruch beim Neubau der Grundschule Schalkhausen zu begegnen, hat eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, bestehend aus Vertretern des Schulamtes, der Gleichstellungsstelle, des Hochbauamtes und des nunmehr für die Bauausführung beauftragten Architekturbüros neben der Optimierung des Ursprungsentwurfes eine zusätzliche alternative Lösung erarbeitet, die diesem Anspruch noch stärker gerecht wird. Die Projektgenese und ein mögliches weiteres Vorgehen werden im Rahmen einer Präsentation, welche als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist, erläutert.
Variantenvergleich
im Hinblick auf den Eigenanteil der Stadt Ansbach
Baut die Stadt Ansbach die Voraussetzungen für eine 1-zügige Grundschule mit Mittagsbetreuung ohne offenen Ganztag, beträgt der städtische
Eigenleistungsanteil wie gehabt bei 2.227.696 €.
Baut die Stadt Ansbach die Voraussetzungen für eine 1-zügige Grundschule mit einem offenen Ganztagsangebot, beträgt ihr
Eigenleistungsanteil incl. oGT 3.223.382 €.
Der Unterschied in der Eigenleistung zwischen dem Konzept „Mittagsbetreuung“ und dem Konzept „Offener Ganztag“ beträgt 945.686 € (Best-Case-Szenario). Das Worst-Case Szenario geht davon aus, dass die Regierung von Mittelfranken mit Ausnahme der Ganztagsräume bei Ihrer Förderzusage zum bestehenden Schulkonzept mit Mittagsbetreuung bleibt und die Möglichkeit zur Ausschöpfung des Förderrahmens nicht sieht. Davon geht die städtische Verwaltung nicht aus.
Die Zusammenhänge sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Betreuungsform |
Gesamtkosten |
Förderung |
Eigenanteil „Best
Case“ |
Mittagsbetreuung |
4.568.546 € |
2.290.850 € |
2.277.696 € |
Offener Ganztag |
6.222.077 € |
2.998.695 € |
3.223.382 € |
Unterschied |
|
|
+ 945.686 € |
|
Eigenanteil „Worst Case“ |
||
Mittagsbetreuung |
4.568.546 € |
2.290.850 € |
2.277.696 € |
Offener Ganztag |
6.222.077 € |
2.888.240 € |
3.333.837 € |
Unterschied |
|
|
+ 1.056.686 € |
Demnach bewegt sich der zusätzliche städtische Eigenanteil für das offene Ganztagsangebot je nach Szenario gerundet in einer Spanne von gerundet 950.000 € und 1.060.000 €.
Weitere
finanzielle Auswirkungen:
Für die offene Ganztagsschule ist ein kommunaler Mitfinanzierungsanteil zu leisten. Dieser beträgt derzeit 6.422 € jährlich pro Gruppe. In der Grundschule Schalkhausen werden voraussichtlich drei Gruppen gebildet, so dass jährlich 19.266 € aufzuwenden sind.
Weiterhin muss die Essensausgabe durch die Stadt Ansbach organisiert und finanziert werden. Das pädagogische Betreuungspersonal darf hierfür nicht herangezogen werden. Die Kosten sind abhängig von der zeitlichen Organisation, die noch nicht abschließend geklärt ist. Es ist mit Gesamtpersonalkosten von rund 14 € pro Stunde zu kalkulieren.
Im Gegensatz zur Mittags- und Hausaufgabenbetreuung besteht beim offenen Ganztagszug für die fahrtberechtigten Kinder ein Anspruch auf Beförderung nach dem Ende der Betreuung. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten von ca. 130 – 140 € pro Beförderungstag an. Vorausgesetzt die offene Ganztagsbetreuung findet an vier Wochentagen statt, entstehen somit jährliche Mehrkosten von ca. 20.000 €.
Im Gegenzug entfallen die Aufwendungen für die Mittags- und Hausaufgabenbe-treuung. Die nicht durch Gebühreneinnahmen und staatliche Förderung gedeckten Kosten beliefen sich bei der Grundschule Schalkhausen im Haushaltsjahr 2020 auf 47.693,51 € (Ausgaben: 79.676,51 €; Gebühreneinnahmen 17.610,00 €; staatl. För-derung: 14.373,00 €).
Frau Bürgermeisterin Homm-Vogel führt aus, dass in diesem Ausschuss die baulichen Aspekte betrachtet werden. Sie bekräftigt das Recht der Schüler auf eine Ganztagesbetreuung, auch wenn es noch an Details fehlt. Es ist wichtig, zukunftsorientiert zu bauen. Die Frage für die Grundschule in Schalkhausen besteht darin, wieviel Geld muss investiert werden, um zu einer effizienten und effektiven Lösung zu kommen.
In der anschließenden ausführlichen Aussprache wird
Die Zeitschiene für das Bauprojekt gibt Herr Dr. Simons wie folgt an: Ausschreibung im Mai 2021, Vergabe im Juni 2021, Entscheidungsfindung im Juli 2021 und Baubeginn im August 2021.
Aus dem Gremium wird der straffe Zeitplan und ein Baubeginn im Sommer 2021 als kritisch betrachtet, da derzeit alle Baufirmen eine längere Vorlaufzeit benötigen.
Herr Büschl erläutert, dass zusätzliche energetische Vorschriften das Bauen verteuern, eine Amortisierung ergibt sich erst nach 50 bis 60 Jahren. Eine frühzeitige effiziente Planung werde stets durchgeführt. Die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes gelten für heutige Gebäude.
Herr Dr. Simons ergänzt, dass sich die Klimaneutralität auf die Energie bezieht. Für Baustoffe und Technik entstehen dadurch Mehrkosten in Höhe von 15 bis 18 Prozent. Es gibt viele Ansätze, aber noch keine Vergleichszahlen.
Frau Bürgermeisterin Homm-Vogel erklärt abschließend, dass für das Schulentwicklungskonzept Kontakt nicht nur zum Arbeitskreis Schulentwicklung, sondern auch zum staatlichen Schulamt besteht.
Der Bau- und Werkausschuss steht hier vor einer schwierigen Aufgabe, deshalb ist eine Meinungsbildung wichtig. Da sich das Stimmungsbild nicht eindeutig zeigt, plädiert Frau Bürgermeisterin Homm-Vogel dafür, die Diskussion in die Fraktionen zu verweisen.
Beschluss:
Verweis in die Fraktionen.