Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. E 21 für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges
1) Bericht über die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem.
§ 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB
2) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss zur Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.11.2020   BA/010/2020 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  30/014/2020 

Frau Heinlein stellt den Sachverhalt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. E 21 für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges vor.

 

Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 26.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit von den Planungen zu unterrichten (§13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) und einen Termin zur Beteiligung der Fachämter durchzuführen.

 

Die Verwaltung hat i.S.d. § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die Ziele

und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. E 21 „für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges“ unterrichtet und ihr anschließend vom 12.09.2018 bis einschließlich 26.09.2018 die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

 

Es wurde eine Stellungnahme abgegeben. Frau Heinlein geht intensiv auf die Einwendungen des Bürgers ein und berichtet über die Stellungnahmen der Verwaltung. Diese Anregungen werden in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses im beiliegenden Bericht über die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf behandelt. Das Gremium signalisiert Einverständnis, dass auf eine wortwörtliche Wiedergabe der Einwendungen verzichtet wird.

 

Der Termin zur Beteiligung der Fachämter wurde am 27.08.2018 durchgeführt.

 

Die Stellungnahme aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit und die im Rahmen des Termins vorgebrachten Anregungen veranlassen folgende Änderung des Bebauungsplanentwurfes vom 06.06.2018:

 

-        Anstelle der beiden Mehrfamilienhäuser ist im Zuge der Errichtung der Reihenhäuser ebenfalls die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Einheiten vorgesehen.

-        Zwischen dem geplanten Mehrfamilienhaus und den bestehenden Mehrfamilienhäusern Höhenweg 4 und Höhenweg 2 soll eine Parkfläche mit Nebengebäuden für Fahrräder und Müllunterstand entstehen.

-        Die Zufahrt zu dieser Parkfläche erfolgt direkt über den Höhenweg.

-        Nördlich an die Parkfläche anschließend ist eine Fußwegeverbindung in Form einer Rampenanlage für die barrierefreie Erschließung vorgesehen.

-        Die bereits geplante Erschließungsstraße südlich der Reihenhäuser soll vorhanden bleiben, jedoch lediglich als Feuerwehrzufahrt und für die Anfahrt von Rettungsdiensten sowie zur barrierefreien Erschließung der Reihenhäuser genutzt werden. Dort ist auch ein Poller vorgesehen.

-        Abweichend von der Satzung über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung - StS) wird pro geplanter Wohneinheit – unabhängig von deren Größe – ein Stellplatz hergestellt. Zur Gestaltung und Begrünung der nördlichen Straßenseite des Höhenweges kann so die Pflanzung eines Baumes realisiert werden.

-        Der Geltungsbereich wird geändert und entsprechend dem Planentwurf verkleinert.

 

Darüber hinaus wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem neben der Durchführungsfrist auch die Spielplatzablöse geregelt werden.

 

 

In der folgenden ausführlichen Debatte wird aus dem Gremium

 

  • nachgefragt, wie viele Mehrfamilienhäuser vom Abbruch betroffen sind.
  • angefragt, ob eine auf dem Gelände befindliche Birke gefällt wurde und eine 100-jährige Eiche geschützt wird.
  • sich nach der speziellen artenschutzrechlichen Prüfung (saP) erkundigt.
  • auf den Fluglärm, ausgehend vom Hubschrauberstandort Katterbach, hingewiesen.
  • die Anzahl der Stellplätze als nicht ausreichend angesehen bzw. die Abweichung von der Stellplatzsatzung bezweifelt.
  • nach der Größe der Wohnbauflächen der einzelnen Reihen- und Mehrfamilienhäuser gefragt und darum gebeten, die Wohnungsgröße der einzelnen Häuser und Wohnungen zu berechnen.
  • aufgefordert, „soll“ und „kann“ Kriterien in der Begründung (nachrichtliche Übernahme der saP in den textlichen Hinweisen) durch weniger schwammige Begriffe zu ersetzen.
  • beantragt, im Bereich der nördlichen Abgrenzung, auf die Durchbindung für Kleintiere zu achten und Sichtschutzzäune zu vermeiden.
  • vorgeschlagen, Besucherparkplätze zu schaffen.
  • gebeten, weitere Fahrradabstellplätze in die Planung aufzunehmen, die dargestellten Fahrradabstellplätze werden als zu wenig empfunden.
  • appelliert, die Erschließung des Projektes in der vorgestellten Form zu überdenken und ggf. den Planungsstand des Vorentwurfes wieder aufzugreifen.
  • an eine Ortsbegehung vor drei Jahren mit einem anderen Sachstand bezüglich des Zustandes der abgerissenen Gebäude erinnert.
  • der Antrag auf Verweis in die Fraktionen gestellt.

 

Ø  Frau Heinlein berichtet, dass bei zwei Mehrfamilienhäusern der Abbruch bereits erfolgt ist. Sie gibt an, dass die Birke bereits gefällt werden musste und das Holz für aufzuschichtende Totholzstapel und Nistkästen geplant ist. Sie führt aus, dass eine saP in der Regel von einem Biologen ausgeführt wird, eine Beauftragung für dieses Projekt erfolgte direkt durch den Investor. Frau Heinlein erklärt, dass die Reihenhäuser pro Wohneinheit unter 90 m² bleiben und somit ein Stellplatz pro Wohneinheit, auch nach aktueller Stellplatzsatzung, ausgelöst wird. Für das geplante Mehrfamilienhaus ist der Stellplatznachweis noch vorzulegen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass die Verwaltung die Nachfragen und Einwände der Mitglieder des Bau- und Werkausschusses aufnimmt und Kontakt mit den Investoren aufnimmt. Die Anregungen aus der erfolgten Diskussion werden in die Gespräche mit dem Vorhabenträger einfließen.

 

Der Erhalt der 100-jährigen Eiche ist Herrn Oberbürgermeister Deffner sehr wichtig, deshalb wird im Durchführungsvertrag auch der Wurzelschutz der Eiche geregelt.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner fügt hinzu, dass eine Bauleitplanung Änderungen unterliegen kann und stets in einzelnen Verfahrensschritten erfolgt. Man werde Maßnahmen für eine bauliche Sicherheit, z. B. zum Schutz der Eiche, ergreifen und in einem städtebaulichen Vertrag regeln.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Werkausschuss beschließt den Verweis in die Fraktionen.