Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.11.2020 BA/010/2020 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Vorlage: | 30/014/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 224 KB | ||
Abwaegungstabelle/Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit 147 KB | ||
2020-10-30 Entwurf 4 MB | ||
E 21 Wannenweg Begründung 23.10.2020 641 KB |
Frau Heinlein stellt den Sachverhalt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. E 21 für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges vor.
Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 26.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit von den Planungen zu unterrichten (§13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) und einen Termin zur Beteiligung der Fachämter durchzuführen.
Die Verwaltung hat i.S.d. § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die Ziele
und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. E 21 „für ein Teilgebiet östlich des Wannenweges“ unterrichtet und ihr anschließend vom 12.09.2018 bis einschließlich 26.09.2018 die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Es wurde eine Stellungnahme abgegeben. Frau Heinlein geht intensiv auf die Einwendungen des Bürgers ein und berichtet über die Stellungnahmen der Verwaltung. Diese Anregungen werden in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses im beiliegenden Bericht über die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf behandelt. Das Gremium signalisiert Einverständnis, dass auf eine wortwörtliche Wiedergabe der Einwendungen verzichtet wird.
Der Termin zur Beteiligung der Fachämter wurde am 27.08.2018 durchgeführt.
Die Stellungnahme aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit und die im Rahmen des Termins vorgebrachten Anregungen veranlassen folgende Änderung des Bebauungsplanentwurfes vom 06.06.2018:
- Anstelle der beiden Mehrfamilienhäuser ist im Zuge der Errichtung der Reihenhäuser ebenfalls die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Einheiten vorgesehen.
- Zwischen dem geplanten Mehrfamilienhaus und den bestehenden Mehrfamilienhäusern Höhenweg 4 und Höhenweg 2 soll eine Parkfläche mit Nebengebäuden für Fahrräder und Müllunterstand entstehen.
- Die Zufahrt zu dieser Parkfläche erfolgt direkt über den Höhenweg.
- Nördlich an die Parkfläche anschließend ist eine Fußwegeverbindung in Form einer Rampenanlage für die barrierefreie Erschließung vorgesehen.
- Die bereits geplante Erschließungsstraße südlich der Reihenhäuser soll vorhanden bleiben, jedoch lediglich als Feuerwehrzufahrt und für die Anfahrt von Rettungsdiensten sowie zur barrierefreien Erschließung der Reihenhäuser genutzt werden. Dort ist auch ein Poller vorgesehen.
- Abweichend von der Satzung über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung - StS) wird pro geplanter Wohneinheit – unabhängig von deren Größe – ein Stellplatz hergestellt. Zur Gestaltung und Begrünung der nördlichen Straßenseite des Höhenweges kann so die Pflanzung eines Baumes realisiert werden.
- Der Geltungsbereich wird geändert und entsprechend dem Planentwurf verkleinert.
Darüber hinaus wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem neben der Durchführungsfrist auch die Spielplatzablöse geregelt werden.
In der folgenden ausführlichen Debatte wird aus dem Gremium
Ø
Frau Heinlein berichtet, dass bei zwei
Mehrfamilienhäusern der Abbruch bereits erfolgt ist. Sie gibt an, dass die
Birke bereits gefällt werden musste und das Holz für aufzuschichtende
Totholzstapel und Nistkästen geplant ist. Sie führt aus, dass eine saP in der
Regel von einem Biologen ausgeführt wird, eine Beauftragung für dieses Projekt
erfolgte direkt durch den Investor. Frau Heinlein erklärt, dass die
Reihenhäuser pro Wohneinheit unter 90 m² bleiben und somit ein Stellplatz pro
Wohneinheit, auch nach aktueller Stellplatzsatzung, ausgelöst wird. Für das
geplante Mehrfamilienhaus ist der Stellplatznachweis noch vorzulegen.
Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass die Verwaltung die Nachfragen und Einwände der Mitglieder des Bau- und Werkausschusses aufnimmt und Kontakt mit den Investoren aufnimmt. Die Anregungen aus der erfolgten Diskussion werden in die Gespräche mit dem Vorhabenträger einfließen.
Der Erhalt der 100-jährigen Eiche ist Herrn Oberbürgermeister Deffner sehr wichtig, deshalb wird im Durchführungsvertrag auch der Wurzelschutz der Eiche geregelt.
Herr Oberbürgermeister Deffner fügt hinzu, dass eine Bauleitplanung Änderungen unterliegen kann und stets in einzelnen Verfahrensschritten erfolgt. Man werde Maßnahmen für eine bauliche Sicherheit, z. B. zum Schutz der Eiche, ergreifen und in einem städtebaulichen Vertrag regeln.
Beschluss:
Der Bau- und Werkausschuss beschließt den Verweis in die Fraktionen.