Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bebauungsplan Nr. HE/OB13 im Bereich des ehemaligen Schulgeländes in Obereichenbach sowie dem westlich angrenzenden Spielplatz
1)Bericht über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
2)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.10.2020   SR/010/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/008/2020 

Herr Büschl fragt, ob angesichts der bereits ausführlichen Vorberatung im Bau- und Werkausschuss ein gesonderter Sachvortrag zur Abwägungstabelle gewünscht wird.

Dies wird vom Stadtratsgremium verneint.

 

Herr Rühl erkundigt sich nach der Stellungnahme der Abwasserentsorgung awean. Herr Büschl erklärt, dass dieser Belang inzwischen geklärt ist und eine ergänzende Stellungnahme vorliegt.


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. He/Ob 13 „im Bereich des ehemaligen Schulgeländes in Obereichenbach sowie dem westlich angrenzenden Spielplatzes“ in der Fassung vom 09.10.2020 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 09.10.2020.