Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.10.2020 BA/009/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/008/2020 |
Frau Heinlein stellt den Sachverhalt zum Bebauungsplan Nr. HE/OB13 im Bereich des ehemaligen Schulgeländes in Obereichenbach sowie dem westlich angrenzenden Spielplatz dar.
Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 16.06.2017 fand in der Zeit vom 07.04.2020 bis zum 07.05.2020 die Offenlegung der Planunterlagen statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden mit Schreiben vom 01.04.2020 zur Stellungnahme aufgefordert.
a) Bericht über die
Offenlegung und Behördenbeteiligung
Im Rahmen der Offenlegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Folgende Behörden bzw. TöB haben eine Stellungnahme ohne Einwände abgegeben:
·
Stadt Herrieden
mit Schreiben vom 06.04.2020
·
Regionaler
Planungsverband Westmittelfranken mit Schreiben vom 14.04.2020
·
N-ERGIEnetz mit Schreiben vom 16.04.2020
·
Seniorenbeirat
Stadt Ansbach mit Schreiben vom 20.04.2020
·
Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben
vom 21.04.2020
·
Vodafone mit
Schreiben vom 21.04.2020
·
Landratsamt
Ansbach mit Schreiben vom 05.05.2020
Anregungen brachten vor:
·
Deutsche Telekom
GmbH mit Schreiben vom 08.04.2020
·
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach mit Schreiben vom 15.04.2020
·
Stadtwerke
Ansbach mit Schreiben vom 15.04.2020
·
Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben mit Schreiben vom 20.04.2020
·
Bayerischer
BauernVerband mit Schreiben vom 30.04.2020
·
Wasserwirtschaftsamt
Ansbach mit Schreiben vom 04.05.2020
·
Awean mit
Schreiben vom 06.05.2020
Die Anregungen werden in der beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.
b) Satzungsbeschluss
Alle Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. HE/Ob 13 „im
Bereich des ehemaligen Schulgeländes in Obereichenbach sowie dem westlich
angrenzenden Spielplatz“ wurden eingehend geprüft und abgewogen. Die im Rahmen
der Behördenbeteiligung bzw. der TöBs vorgebrachten Anregungen veranlassen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung:
1) Bebauungsplanentwurf vom 09.10.2020
·
Es
erfolgt eine Änderung hinsichtlich des Baumstandortes am östlichen Wendehammer:
auf den geplanten Baumstandort am Wendehammer wird verzichtet, das Grünbeet
bleibt bestehen.
·
Die
internen Abstimmungen ergaben folgende Änderung und Ergänzungen:
C) Textliche Festsetzungen
7. Einfriedungen
Zur Durchlässigkeit des Planungsgebietes für Klein- und Mittelsäuger sollen
sind Einfriedungen mit einer Durchlässigkeit für entsprechende Tierarten
(sockellos, min. 15 cm Lichte zwischen OK Gelände und UK Einfriedung) ausgeführt
werden. auszuführen.
D) Hinweise
2. Natur- und Landschaftsschutz
Nachtbaustellen sind zum Schutz jagender
Fledermäuse ausgeschlossen (§44 Abs. 1 BNatSchG – Tötungsverbot).
Die Entfernung von Gehölzen (Bäume und
Hecken) sind ausschließlich in der Zeit von November bis Februar vorzunehmen
(§39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG)
Zur Vermeidung von Schäden an festgesetzten
zu erhaltenden Bäume sind die einschlägigen Baumschutzbestimmungen (DIN 18920,
RAS LP 4) zu beachten.
2) Begründung vom 09.10.2020
Der Punkt 7.4 Immissionsschutz wurde wie folgt ergänzt (s. unterstrichener Text):
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nach dem
Flächennutzungsplan (Wirksamkeit Dezember 2000) vollständig in einem
Bauschutzbereich aufgrund des im Luftlinienabstand von ca. 1,0 km gelegenen
Hubschrauberflugplatzes der US-Armee im Ortsteil Katterbach; d.h. bei der Planung sind Belange der
Verteidigung angemessen zu berücksichtigen (§1 Abs. 6 Nr. 1 10 BauGB). Von der
militärischen Nutzung der Verteidigungsliegenschaften gehen bekanntlich
Emissionen (insbesondere Lärm) aus, die zwangsläufig zu Belastungen der
Bevölkerung und der Umwelt führen. Auch kann die Entwicklung des
Übungsbetriebes nicht vorhergesehen werden.
Nach der
Bestimmung von Tag- und Nachtlärmschutzbereichen durch die Oberste Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern im Jahre 2016 erfolgte seitens der
Stadt Ansbach jedoch keine Festsetzung von Lärmschutzbereichen.
Aufgrund des Abstandes von mindestens 500 m des Baugebietes in Bezug zu
den bestimmten Lärmschutzbereichen für Tag und Nacht, sowie der erhöhten
Anforderungen der ENEV für Wohngebäude kann festgehalten werden, dass im Rahmen
der Umsetzung des Bauleitverfahrens zusätzliche Maßnahmen im Bereich des
Schallschutzes zur Sicherung von gesunden Wohnverhältnissen derzeit nicht
erforderlich sind.
Es muss trotzdem
darauf hingewiesen werden, dass die US-Streitkräfte aufgrund ihrer besonderen
Rechtsstellung nicht verpflichtet sind, den militärischen Übungsbetrieb zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen einzuschränken. Beschwerden und / oder
Ersatzansprüche künftiger Bewohner des überplanten Bereiches können deshalb
weder vom Bund / der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben noch vom Betreiber
der Verteidigungsliegenschaft anerkannt werden.
Dabei handelt es
sich nur um redaktionelle und klarstellende Änderungen zur Verdeutlichung;
inhaltliche Änderungen sind nicht veranlasst.
Mit den genannten
Ergänzungen im Deckblattentwurf und der Begründung kann der Bebauungsplan Nr
HE/Ob 13 als Satzung beschlossen werden.
Der wirksame
Flächennutzungsplan stellt für das Flurstück 1216/3, Gemarkung Hennenbach
Flächen für Gemeinbedarf Zweckbestimmung Schule und für das Flurstück 1215/25,
Gemarkung Hennenbach Grünfläche Zweckbestimmung Spielplatz dar. Die geordnete
städtebauliche Entwicklung wird durch die Bebauungsplanänderung nicht beeinträchtigt.
Für die Flurstücke wird entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan zukünftig
Wohnbaufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan kann im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Herr Oberbürgermeister
Deffner fragt im Gremium nach, ob auf einen wörtlichen Vortrag zur
Abwägungstabelle verzichtet werden kann. Die Mitglieder des Bauausschusses
zeigen sich einverstanden, dagegen erhebt sich kein Einspruch.
Aus dem Gremium wird
nachgefragt, ob
Ø Frau Heinlein erklärt, dass dort noch ein
neuer Baum gepflanzt wird.
Ø Herr Büschl erläutert, dass ein Bolzplatz
geschaffen wurde und in der unmittelbaren Nähe der Spielplatz „Am Langholz“ vor
kurzem auch noch durch Bäume als Schattenspender großzügig ertüchtigt wurde.
Ø Frau Heinlein gibt zu bedenken, dass eine
Versickerungsfähigkeit kaum zu überprüfen und ein Trennsystem unwirtschaftlich
ist.
Beschluss:
Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden, wie vorgeschlagen, berücksichtigt. Der Bebauungsplan wird entsprechend geändert.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen:
Der Bebauungsplan Nr. He/Ob 13 „im Bereich des ehemaligen Schulgeländes in Obereichenbach sowie dem westlich angrenzenden Spielplatz“ in der Fassung vom 09.10.2020 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 09.10.2020.