Theresien-Gymnasium Ansbach; Fortsetzung der offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2017/18

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13.03.2017 Schul- und Kulturausschuss1öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Das Theresien-Gymnasium Ansbach betreibt seit dem Schuljahr 2013/14 erfolgreich eine offene Ganztagsschule, die sie inzwischen für die 5. bis 8. Jahrgangsstufe anbietet. Im laufenden Schuljahr werden aufgrund der gestiegenen Anmeldungen anstelle von einer nunmehr sogar zwei Gruppen betrieben. Abhängig von den Anmeldezahlen möchte die Schule auch im kommenden Schuljahr 2017/18 eine oder zwei Gruppen bilden. Das Konzept für die offene Ganztagsschule bleibt unverändert und wurde in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am 10.10.2012 ausführlich vorgestellt.

 

Für zwei Gruppen würde sich die Pauschale, die der Sachaufwandsträger für die Mitfinanzierung der Personalkosten für die Betreuung entrichten muss, nach den derzeit bekannten Regelungen auf insgesamt 11.000,-- € (2 x 5.500,-- €) belaufen. Dieser Betrag ist bereits in den Haushalt 2017 eingestellt.

 

Mit Genehmigung der offenen Ganztagsschule würde der Freistaat Bayern nach dem bisherigen staatlichen Finanzierungsanteil für jede Gruppe ein Budget für den Personalaufwand i.H.v. 25.350,-- € (inklusive des vorgenannten kommunalen Mitfinanzierungsanteils) zur Verfügung stellen.

 

Ein weiterer zusätzlicher Raum- oder Finanzbedarf besteht nach Mitteilung des Theresien-Gymnasiums nicht. Außerdem hat die Schule zugesichert, dass sie, falls es zahlenmäßig möglich sein sollte, alle Anmeldungen in einer Gruppe bündelt, womit der Antrag auf eine 2. Gruppe hinfällig würde.


Beschluss:

 

Der Schul- und Kulturausschuss beschließt das Angebot einer offenen Ganztagsschule am Theresien-Gymnasium Ansbach mit zwei Gruppen in den Jahrgangsstufen 5-8 im Schuljahr 2017/18 zu unterstützen und einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Sofern der Haushaltsansatz von 11.000,-- € für zwei Gruppen nicht ausreichen sollte, empfiehlt der Schul- und Kulturausschuss den Mehrbetrag außerplanmäßig bereitzustellen