Höchstbetrag der Kassenkredite 2017 -Entscheidung-

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17.11.2016 Stadtrat2öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck führt aus, dass während eines Haushaltsjahres die Liquidität, die sogenannte Kassenlage, Schwankungen unterworfen ist. Zur Sicherung von fälligen Zahlungen bzw. zur Zwischenfinanzierung sind zeitlich begrenzt Kassenkredite notwendig.

 

Nach dem Kommunalen Haushaltsrecht soll der Höchstbetrag der Kassenkredite 1/6 der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nicht überschreiten. Nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf wären dies für die Stadt Ansbach höchstmögliche Kassenkredite im Jahr 2017 von rund 21,2 Mio. €.

 

Um die Liquidität der Stadtkasse sicherzustellen, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2017 auf 15 Mio. € wie im Vorjahr festzusetzen.


Beschluss:

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2017 wird auf 15 Mio. € festgesetzt.