Neuberufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg ab 1.7.2016

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31.05.2016 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein erläutert den Sachverhalt:

 

Am 30.06.2016 endet die Amtszeit für die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit.

 

Damit steht die Neuberufung von Ausschussmitgliedern durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) an.

 

Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

 

Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen setzen sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen.

 

Ausgangslage ist aktuell, dass der Verwaltungsrat der Agentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse an die anderen Bezirke der Bundesagentur für Arbeit angepaßt und auf vier Mitglieder je Gruppe (vorher fünf) festgesetzt hat.

 

Auf Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist die Regierung von Mittelfranken als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde der Kommunen, wie in der Vergangenheit auch, mit einem Sitz Teil dieses Gremiums.

 

Hinsichtlich der verbleibenden drei Sitze wurde nun vereinbart, einen Sitz im Verwaltungsausschuss zeitlich zu teilen. Dieses Vorgehen wird in anderen Bezirken ähnlich praktiziert.

 

In der ersten Hälfte der Amtsdauer bis 30.06.2022 soll der Landkreis Ansbach ein ordentliches Mitglied stellen und die Stadt Ansbach einen Sitz des Stellvertreters besetzen. Ein Tausch der Mitglieder zwischen dem Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach soll in der zweiten Hälfte der Amtszeit, also ab 01.07.2019 vorgenommen werden.

 

Der Verwaltungsvorschlag lautet daher:

 

Ordentliche Mitglieder:                                            Stellvertretende Mitglieder:

 

Landkreis Ansbach (bis 30.06.2019)                   1. Stadt Ansbach (bis 30.06.2019)

Stadt Ansbach                                                          2. Landkreis Ansbach

(ab 01.07.2019 bis 30.06.2022)                                 (ab 01.07.2019 bis 30.06.2022)

Landkreis Roth                                                         Stadt Weißenburg

Landkreis Weißenburg Gunzenhausen

 

Herr Nießlein weist auf die Besonderheit hin:

Zu berücksichtigen sei bei der Besetzung das Prinzip der sog. Doppelbenennung.

Für den Sitz der Stadt Ansbach und die Stellvertretung sei deshalb jeweils eine Frau und ein Mann vorzuschlagen.


Beschluss:

 

Verweisung in die Fraktionen (Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag sowie Benennung der Mitglieder und Stellvertreter).

07.06.2016 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein berichtet, der Sachverhalt wurde im Haupt-, Finanz-und Wirtschaftsausschuss besprochen und danach zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Herr Sauerhöfer schlägt Herrn Deffner als ordentliches Mitglied vor

 

Herr Reisner schlägt Herrn Fabi als stellvertretendes Mitglied vor.


Beschluss:

 

In den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg werden als stellvertretendes Mitglied vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 Herr Markus Fabi (SPD) und als ordentliches Mitglied vom 01.07.2019 bis 30.06.2022 Herr Thomas Deffner (CSU) berufen.