Zuschussantrag des Reit- und Fahrvereins Ansbach Alte Ulanen e.V.

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27.06.2016 Sportausschuss1öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Frau van der Linden führt aus, dass der Reit- und Fahrverein Ansbach –Alte Ulanen e.V mit Schreiben vom 22.März 2016 einen Zuschuss gemäß der Sportförderrichtlinien der Stadt Ansbach  für die Erneuerung des Hallenbodens in der Reithalle beantragt hat.

Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Tretschicht (der Boden den man sieht) und der Trennschicht (das stabile Fundament unter der Tretschicht).

 

Die Maßnahme wurde bereits durchgeführt, da der Reitbetrieb wegen der Schäden an der Trennschicht ohne Erneuerung nicht mehr möglich gewesen wäre.

Im Jahr 2011 wurde die Tretschicht bereits erneuert, allerdings hätten die vergangenen Jahre gezeigt, dass auch die Trennschicht erneuert werden muss. Es musste deshalb der komplette Hallenboden saniert werden.

Diese Maßnahme jetzt war kurzfristig erforderlich, um den Schulbetrieb für Jugendliche und Erwachsene aufrechterhalten zu können. Die Maßnahme, für die der Zuschuss beantragt wird, wurde im November 2014 durchgeführt.

 

Der Reit- und Fahrverein Ansbach besteht aus derzeit (Stand 30.05.16) 296 Mitgliedern. Davon sind 174 Mitglieder unter 26 Jahren.

 

Der Verein legt als Grundlage für die Förderhöhe den Bewilligungsbescheid des Zuschusses des BLSV vor. Nach Rechnungslage durch den BLSV wurden 27.185 € förderfähige Kosten ermittelt.

 

Nach den Angaben des Vereins werden die Kosten wie folgt finanziert:

 

Eigenbeteiligung des Vereins       i.H.v.   16.631 €

eigene Arbeitsleistung                    i.H.v.    2.154 €

BLSV Zuschuss (20%)                   i.H.v.    5.400 €

Der Zuschuss der Kommune wurde bereits einkalkuliert. Dieser beträgt gemäß den Förderrichtlinien 15% (= 4.078 €) der förderfähigen Kosten.

 

Frau OB Seidel ergänzt, es handle sich bei dem Reit- und Fahrverein Ansbach – Alte Ulanen e.V. um einen sehr engagierten Verein mit vielen jungen Menschen. Sie befürworte die Zustimmung entsprechend des Beschlussvorschlages.


 

Der Sportausschuss beschließt einen Zuschuss gemäß der Förderrichtlinien von 15% der förderfähigen Kosten der Maßnahme = 4.078 Euro.