Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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31.05.2016 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 6 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Schwarzbeck informiert, dass die vorhandene selbstfahrende Hebebühne AN-2301 1993 für Baumpflegearbeiten sowie Dachrinnenreinigungsarbeiten beschafft wurde. Bei der letzten Hauptuntersuchung am 13.04.2016 wurden gravierende Mängel festgestellt und die TÜV-Plakette verweigert. Die Kosten für die Beseitigung der Mängel werden auf ca. 8.000,00 € geschätzt. Die Reparatur des 23 Jahre alten Fahrzeuges ist dadurch absolut unwirtschaftlich. Auch die Anmietung eines geeigneten Fahrzeuges mit jährlichen Mietkosten von ca. 18.000,00 € ist ebenfalls unwirtschaftlich. Für die Beschaffung einer neuen selbstfahrenden Hebebühne entstehen Kosten von ca. 75.000,00 €. Damit das Fahrzeug im Frühjahr 2017 geliefert wird, muss die Ausschreibung schnellstmöglich erfolgen. Hierfür müssen die benötigten Mittel von 75.000,00 € verbindlich in den Haushalt 2017 eingestellt werden. Beschluss: Für die Ersatzbeschaffung der defekten selbstfahrenden Hebebühne AN-2301 werden 75.000,00 € verbindlich im Haushalt 2017 eingestellt. Die Ausschreibung kann erfolgen. | |||||||
07.06.2016 Stadtrat | 5 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Schwarzbeck verweist auf den Sachvortrag und den einstimmigen Beschlussvorschlag aus dem Haupt-, Finanz-und Wirtschaftsausschuss vom 31.05.2016. Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt-,Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom
31.05.2016: Für die Ersatzbeschaffung der defekten selbstfahrenden Hebebühne AN-2301 werden 75.000,00 € verbindlich im Haushalt 2017 eingestellt. Die Ausschreibung kann erfolgen. |