Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. Ne4 "Sondergebiet Biogasanlage Strüth"

BeratungTOPStatusZuständigBeschlussAbstimmung Dokumente 
03.05.2016 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Büschl verliest den Beschlussvorschlag. Ein weiterer Sachvortrag wird nicht gewünscht.


Beschluss:

 

 

Für das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan „Sondergebiet Biogasanlage Strüth“ vom 05.10.2015, zuletzt geändert am 29.01.2016, wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Hierzu gilt die Begründung vom 05.10.2015, zuletzt geändert am 25.04.2016.

Das Deckblatt ist mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan Nr. Ne4 „Sondergebiet Biogasanlage Strüth“ vom 05.10.2015, zuletzt geändert am 25.04.2016, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Hierzu gilt die Begründung vom 05.10.2015, zuletzt geändert am 25.04.2016.