Ausbildungskostenerstattung an den Bezirk Mittelfranken

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24.11.2015 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss4öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck führt aus:

 

Für Aus- und Fortbildung stehen im Rahmen des Deckungsrings 015 insgesamt

                                                                                                                                        154.700 €

zur Verfügung.

 

Hiervon seien bereits ca.                                                                                           152.000 €

verausgabt.

Mit Schreiben vom 21.10.2015 wurde vom Bezirk Mittelfranken die Erstattung der Ausbildungskosten für eine mit Wirkung vom 01.10.2015 zur Stadt Ansbach versetzten Beamtin geltend gemacht.

Der nach Art. 139 BayBG errechnete Erstattungsbetrag beträgt                    56.374,11 €.

Nachdem der Betrag bis 30.11.2015 dem Bezirk Mittelfranken erstattet werden muss, müssen die benötigten Mittel von ca.                                                                                              56.500 €

überplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Deckung sei durch entsprechende Mehreinnahmen beim Einkommensteueranteil gewährleistet.


Beschluss:

 

Für eine Ausbildungskostenerstattung an den Bezirk Mittelfranken werden im Rahmen des DR 015                                                                                                                                          56.500 €

überplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen beim Einkommensteueranteil (HHSt. 01.9000.0100)