Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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24.11.2015 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 2 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Schwarzbeck
führt aus: Vom Amt für Familie,
Jugend, Senioren und Integration wurde mitgeteilt, dass die im Deckungsring 041
zusammengefassten Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII im Haushaltsjahr 2015
höhere Ausgaben als eingeplant verursachen. Zu den
veranschlagten 5.908.100 € werden zusätzlich 59.000 € beantragt. Die
Be-gründungen für die Mehrausgaben seien vielfältig und können wie folgt
zusammengefasst werden: a) höhere
Fallzahlen im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe b) eine
nicht vorhersehbare Anzahl an Hilfen für junge Volljährige c) höhere
Eingliederungshilfen für die Heimunterbringung von Minderjährigen d) höhere Kosten für die
Inobhutnahme u.a. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Als Deckungsmittel könne seitens des Fachamtes Mehreinnahmen bei der
Kostenerstattung des Bezirks und anderer Jugendämter für Heimunterbringungen
angeboten werden. Beschluss: Im Deckungsring 041 – Jugendhilfeleistungen
nach dem SGB VIII – werden überplanmäßige Mittel i.H.v. 59.000,00
€ bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Kostenerstattung für
Heimunterbringungen (HSt. 01.4557.1623). |