Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt

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24.11.2015 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss5öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck führt aus:

 

In der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt (Lunckenbeinstraße in Ansbach) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 8. Dezember 2014 sind folgende Gebühren für das Mittagessen enthalten:

 

Kindergarten: monatlich 39,00 € pauschal

Kinderkrippe: 1,55 € pro Mittagessen

 

Vom Jugendhilfeausschuss wurde die Satzungsänderung in der Sitzung am

29. September 2015 mehrheitlich empfohlen.

 

Es werde deshalb eine monatliche Pauschale für das Mittagessen sowohl für die Kinderkrippe als auch für den Kindergarten in Höhe von 42,00 € vorgeschlagen. Dies bedeutet bei durchschnittlich 21 Werktagen im Monat Kosten von 2,00 € pro Mahlzeit. Mit den bisherigen Einnahmen sei angesichts der gestiegenen Lebensmittelpreise ein qualitativ gutes Mittagessen nicht mehr zu finanzieren.

 

Der Elternbeirat habe der Erhöhung des Essensgeldes in seiner Sitzung am

22. Juli 2015 zugestimmt.

 

Frau OB Seidel führt ergänzend aus, dass das System der Einzelabrechnung pro Mittagessen in der Krippe eingeführt wurde, weil in den Anfangszeiten dieser Einrichtung einige Kinder nur an drei Tagen in der Woche anwesend waren. Inzwischen seien aber auch die Krippenkinder täglich im Haus und essen auch täglich mit.

Frau OB Seidel erwähnt auch, dass das Kinderhaus Kunterbunt mit diesen Gebühren unter denen der meisten anderen Ansbacher Kindertagesstätten liege.

 

Herr Meyer merkt an, es kommen hohe Kosten auf Familien zu, da es sich um eine über 30%ige Erhöhung handle und fordert kostenloses Essen für Kinder.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass hierüber im Jugendhilfeausschuss ausführlich begründet und auch fachlich diskutiert wurde.

 

Herr Reisner möchte wissen, ob das Essen geliefert werde oder ob vor Ort frisch gekocht werde.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass das Mittagessen nicht frisch vor Ort gekocht werde, da eine entsprechend ausgestattete Küche hierzu fehle.

 

Herr Hüttinger findet die Kosten für das Mittagessen in Höhe von monatlich 42,00 € für angemessen.

 

Frau Dr. von Blohn schlägt vor, die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Kindergarten Kunterbunt abzuhalten und vor Ort über Details zu sprechen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat erlässt die „3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße in Ansbach“ in der Fassung des Entwurfs vom 5. Oktober 2015. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

01.12.2015 Stadtrat2öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck verliest die Änderungssatzung (siehe Anlage)

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 24.11.2015:

 

Der Stadtrat erlässt die „3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße in Ansbach“ in der Fassung des Entwurfs vom 5. Oktober 2015. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.