Antrag auf Änderung der Gebührensatzung des Kinderhauses Kunterbunt

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29.09.2015 Jugendhilfeausschuss6öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein verweist auf die Sitzungsvorlage, die den JHA-Mitgliedern mit der Einladung zugegangen ist. Geplant ist die Erhöhung der Gebühren für das warme Mittagessen für den Kindergarten und die Kinderkrippe des Kinderhauses Kunterbunt auf mtl. 42,00 €.

 

Begründung:

 

°           Kostendeckung

 

Qualität beim Mittagessen kann mit den momentanen Gebühren nicht finanziert werden (gestiegene Kosten für Lebensmittel in den letzten Jahren um 60 %).

 

°           Angleichung der Gebühren in Kinderkrippe und Kindergarten

 

Erfahrungsgemäß essen Krippenkinder nicht weniger als Dreijährige im Kindergarten. Zudem ist es für die Eltern nicht nachvollziehbar, warum ein Kind in der Krippe weniger bezahlen muss als ein gleichaltriges Kind in der Kleinkindgruppe des Kindergartens.

 

 

Vorteile:

 

°           Entlastung der Mitarbeiter

°           Kostendeckung

°           Elternwunsch

 

Der Elternbeirat hat sich in seiner Sitzung am 22.07.2015 ebenfalls für eine Gebührenerhöhung ausgesprochen.

 

Herr Nießlein führt weiter aus, dass ein Satzungsentwurf derzeit noch nicht vorliegt. Dieser wird in den Gremien übergeben.

 

Herr Meyer spricht sich im Namen der Offenen Linken gegen eine Gebührenerhöhung aus. Er plädiert weiterhin für eine Gebührenentlastung der Eltern.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat und dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss eine Änderung der Gebührensatzung des Kinderhauses Kunterbunt i.d.Fassung der 2. Änderungssatzung vom 08.12.2014 zu beschließen.