Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2020-2026)

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19.09.2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein hält den Sachvortrag vor.

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Das Amtsgericht Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:                    Frau Carolin Schneider

Als Vertreterin:                                 Frau Jutta Güntner

 

Mit E-Mail vom 05.06.2023 wurde nunmehr mitgeteilt, dass Frau Schneider nicht mehr als beratendes Mitglied zur Verfügung steht. Als neues beratendes Mitglied wurde nun

 

Herr

Thorsten Kamberger

 

benannt.

 

Stellvertreterin bleibt weiterhin Frau Jutta Güntner.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftssauschuss empfiehlt dem Stadtrat Herrn Thorsten Kamberger als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.

26.09.2023 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein trägt kurz den Sachverhalt vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftssauschuss vom 19.09.2023:

 

Herr Stadtrat Thorsten Kamberger wird als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestellt.