Ergänzung des § 2 der Unternehmenssatzung ANregiomed gKU in Bezug auf die Anforderungen des § 57 Abs. 3 AO

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05.12.2022 Stadtrat7öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Das ANregiomed gKU vermietet an die ANregiomed MVZ GmbH verschiedene Räumlichkeiten für das Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren. Für diese Räumlichkeiten übernimmt das ANregiomed gKU, neben der Vermietung, auch die Hausverwaltung sowie die Reinigungsleistungen. Bisher wurde diese Leistungserbringung als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt. Seit der Einführung des Jahressteuergesetztes 2020 kann sie gemäß § 57 Abs. 3 AO steuerbegünstigt werden. Die Vorteile sind der geringere Aufwand, da keine separate Gewinnermittlung für die erbachten Dienstleistungen erstellt werden muss und dass die zukünftigen Gewinne nicht mehr der Ertragssteuer unterliegen.

 

Aus diesem Grund ist die Unternehmenssatzung des gKU dahingehend anzupassen, dass die betroffenen Leistungen dem steuerbegünstigten Bereich zugeordnet werden.


Beschluss:

 

Der Ergänzung des § 2 der Unternehmenssatzung ANregiomed gKU um einen Absatz 7 (6. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung des ANregiomed gemeinsames Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach) wird in der vorgelegten Fassung (Anlage 12 der Niederschrift) zugestimmt.