Verbot von Feuerwerksraketen an Silvester 2022; Antrag der BAP v. 15.11.2022

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29.11.2022 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein weist auf den vorliegenden Antrag der BAP vom 15.11.2022 zum Verbot von Feuerwerksraketen an Silvester 2022 hin. Die Verwaltung soll eine rechtsichere Verordnung für ein Feuerwerksverbot im Bereich der Altstadt erarbeiten

 

Herr Stephan teilt mit, dass die BAP auch mit der Veröffentlichung einer Skizze einverstanden wäre, in der ersichtlich ist, wo das Abbrennverbot gelte.

 

Herr Kleinlein verweist auf die Ausführungen zum Böllerverbot der STR-Sitzung vom 30.11.2021 unter TOP 9 Bekanntgaben. Der Grundsatz ist bundesrechtlich im Sprengstoffgesetz und in einer entsprechenden Verordnung geregelt. Hierin heißt es, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Hiervon ist der Bereich der Altstadt bereits umfasst. In andere Städten ist es sicherheitsrechtlich aufgrund des LStVG untersagt, Feuerwerkskörper zu zünden. Eine vergleichbare Situation liegt in Ansbach nicht vor. Gerne könne man aber den Vorschlag mit der Skizze aufnehmen.

 

Herr Stephan bedankt ich für den Kompromiss und zieht den Antrag zurück.

 

Herr Forstmeier teilt mit, dass die ÖDP beantragt, der Stadt Mindelheim zu folgen und ein generelles Feuerwerksverbot zu erlassen.

 

Herr Kleinlein erwidert, dass dies nur für Bereiche gilt, die dichtbesiedelt sind. In Ansbach wäre hier, wenn überhaupt, der Altstadtbereich betroffen, dieser ist aber wie bereits ausgeführt schon durch das Sprengstoffgesetz und die entsprechenden Verordnungen erfasst.

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Antrag von Herrn Forstmeier.


Beschlussantrag:

 

Die Stadt Ansbach erlässt ein generelles Feuerwerksverbot.