Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||||||||||||||||||||||
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21.11.2022 Bauausschuss | 3 | öffentlich | Kenntnisnahme | ||||||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Dr. Simons berichtet über den Sachstand zur statischen Sanierung im Gebäudeteilt D der FOS/BOS. Es handele sich um eine reine Informationsvorlage, die dem Gremium zur Kenntnisnahme dient. In Rahmen der Grundlagenermittlung für die Weiterführung der Sanierungsplanung der FOS/BOS und aufgrund der herabgestürzten Gesimsteile wurde eine statische Voruntersuchung der Gebäudeteile A, B und D der FOS/BOS Ansbach durchgeführt, um einen Überblick über die Schäden, den Handlungsbedarf sowie die diesbezüglich zu erwartenden Instandsetzungs- und Sanierungskosten zu erhalten. Der Gebäudeteil C (Baujahr 2005) war nicht Bestandteil der Untersuchung, weil hier wegen der Standsicherheit keine Bedenken bestehen (Neubau auf Pfahlgründung). Bestandteil dieser Vorlage ist zunächst nur der Bauteil D als Zwischenbericht. Als Gebäudeteil D wird das ehemalige Stadtpalais bezeichnet, ein dreigeschossiger Dreiflügelbau mit Walmdach nach Plänen von Karl Friedrich von Zocha nach 1719 errichtet. Der Bau wurde von innen gegen die Stadtmauer errichtet und um einen gründerzeitlichen Gewerbebau „außerhalb der Stadtmauer“ erweitert. Das Schadensbild zeige, dass die Dachkonstruktion im gesamten Dachraum massive Feuchtigkeitsschäden aufweist. Vor allem im Traufbereich, aber auch in der Fläche der beiden Flügelbauten hat die eingedrungene Feuchtigkeit verschiedene Holzkonstruktionsteile stark geschädigt bzw. zerstört. Beispielhaft werden erwähnt:
Das Gesims liegt im Bereich des Ost- und Westflügels sehr wenig auf. Es ist durch die Zerrbalkenlage geklemmt und konnte so nicht kippen. Durch die Feuchtigkeitsschäden an der Traufe (zerstörte Schwellhölzer und Balkenköpfe) fehlt die Auflast aus dem Dachsystem. Dadurch hat sich die Dachkonstruktion gesenkt und die Aufschieblinge drücken zusätzlich auf die Gesimse und verschieben den Schwerpunkt des Gesimses weiter nach außen. Deshalb sind die Gesimse in den Bereichen des Ost- und Westflügels stark kippgefährdet.
Für eine Sanierung und Instandsetzung muss das Gebäude vollständig eingerüstet und die Dachkonstruktion abgedeckt werden. Zimmererarbeiten:
Mauerarbeiten:
Anbindung der Innenwände an die Außenwände durch Edelstahlanker
Zusammenfassend kann gesagt werden: Hauptursache für das vorhandene Schadensbild sind in erster Linie die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden, konstruktive Mängel und nachträgliche Eingriffe am denkmalgeschützten Gebäude. Eine fachgerechte Sanierung und Instandsetzung des Gebäudeteils D muss baldmöglichst erfolgen, um eine weitere Ausweitung des Schadensbildes und damit verbundene, steigende Sanierungskosten zu verhindern. Das ursprüngliche Dachtragwerk hat aufgrund der wenigen Konstruktionsmängel gut funktioniert. Aufgrund der zahlreichen und gravierenden Altschäden an der Traufe und zerschnittener bzw. fehlender Konstruktionshölzer kommt es zu unplanmäßigen Lastumlagerungen und daraus resultierenden Folgeschäden. Die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit einzelner Bauteile sind beeinträchtigt. Vorrangig ist die Sanierung der Dachkonstruktion des Ost- und Westflügels. Um einen dauerhaften Erhalt der historischen Gesimse zu gewährleisten, müssen die Feuchtigkeitsschäden am Dachsystem saniert werden. Eine Notsicherung der Gesimse ist zwingend und unverzüglich erforderlich. Ziel ist, die ursprünglichen Konstruktionen möglichst wenig zu verfälschen und gleichzeitig die Gesamtstabilität des Gebäudes wieder sicherzustellen, primär in West- und Ostflügel sowie im Südbau, seitlich im Bereich der zuletzt eingebauten Treppe. Im Ost- und Westbau ist das Gesims teilweise eingestürzt und weitere Bereiche können folgen. Nach sorgfältiger Inspektion von Dach und Traufflächen, Beseitigung von Mängeln und einer Absicherung in der Länge von 3 - 4 m im Bereich der zuletzt eingebauten Treppe kann das Gerüst in der Pfarrstraße als Sicherung für das Gesims abgebaut werden, da kein Risiko mehr entsteht, dass das Gesims in diesem Bereich aufbricht.
Herr Oberbürgermeister Deffner erkundigt sich nach dem weiteren Ablauf und fragt an, ob ein Verzicht der Bausubstanz der historischen Gesimse möglich sei. Herr Dr. Simons spricht von einem Kulturdenkmal. Der zeitliche Rahmen sehe zuerst den Erhalt der kompletten Unterlagen vor. Anschließend werde die Verwaltung eine Vorlage mit einem Beschlussvorschlag für das Sanierungskonzept erstellen. Vorrangig seien die Maßnahmen zum Brandschutz. |