Krankenhausumlage nach Art. 10 b FAG; Festsetzung für 2022, Bereitstellung üpl. Mittel

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22.11.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss7öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Gemäß Festsetzung vom 24.01.2022 beträgt der Umlagebetrag

der Stadt Ansbach für 2022                                                                                      975.110,00 €.

 

Im städtischen Haushalt 2022 sind hierfür                                                             830.000,00 €

bereitgestellt.

 

Somit entstehen Mehrausgaben von                                                                      145.110,00 €,

die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (HHSt. 01. 9000. 0410) gewährleistet.


Beschluss:

 

Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 145.110,00 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der HHSt. 01.9000.0410 (Schlüsselzuweisungen).

29.11.2022 Stadtrat10öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs verzichtet auf den Sachverhaltsvortrag da es eine einstimmige Empfehlung aus dem HFWA gebe.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 22.11.2022:

 

Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 145.110,00 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der HHSt. 01.9000.0410 (Schlüsselzuweisungen).