Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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10.10.2022 Jugendhilfeausschuss | 8 | öffentlich | Kenntnisnahme | ||||
Beratungsergebnisse Herr
Nießlein verweist auf die Sitzungsvorlage. Dort sind einige Punkte aufgeführt, die
im Jahr 2023 bevorstehen. Besonders hervorzuheben ist der derzeit starke
Zuweisung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an die Jugendämter in
Mittelfranken. Die Stadt Ansbach ist davon ebenfalls betroffen. Jugendlichen
werden vom Freistaat Bayern an die Jugendämter verteilt und die Unterbringung
muss innerhalb von wenigen Tagen erfolgen. Die Unterbringungsmöglichkeiten in
den Einrichtungen sind, auch aufgrund von Fachkräftemangel, sehr eingeschränkt
und die Finanzierung der Plätze muss gesichert werden (Vorhaltefinanzierung).
Aufgrund des Mangels an Plätzen können und werden von den Einrichtungen
teilweise horrende Preise verlangt. Diese Probleme sind von einem einzelnen
Jugendamt nicht zu stemmen. Deshalb haben sich die mittelfränkischen Jugendämter
zusammengeschlossen, um sich gegenseitig aushelfen und was zu bewegen. Der
Freistaat Bayern finanziert Vorhalteplätze nicht Da heißt, auch wenn keine
Jugendlichen in einer Einrichtung einen Platz belegen, fallen Personalkosten
etc. an. Diese sog. Vorhaltefinanzierung wird vom Freistaat Bayern nicht
anerkannt. Die Kosten müssen vom jeweiligen Jugendamt selbst getragen werden.
Es wurde deshalb ein Brief an Abgeordnete verfasst, um dieses Problem zu
schildern und auch auf die Problematik aufmerksam zu machen. Auch Einrichtungen
der Jugendhilfe sind mit dem Zustrom der Flüchtlinge sehr belastet. Auch
wenn die Bedingungen schwierig werden, ist Herr OB Deffner ist zuversichtlich,
diese schwierigen Zeiten zu schaffen. |