Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||||||||||||||||||
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11.10.2022 Schul- und Kulturausschuss | 3 | öffentlich | Vorberatung | ||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Peters
erläutert zu TOP 3: Mit Beschluss des Haupt,- Finanz,- und Wirtschaftsausschusses vom 19.10.2021 wurden für das aktuelle Schuljahr 2022/23 insgesamt 12 FSJ-Stellen an den Ansbacher Schulen genehmigt. Dies betrifft alle Grundschulen außer der Grundschule Hennenbach, beide Mittelschulen und alle drei Gymnasien. Alle Stellen sind inzwischen besetzt. Es besteht der Wunsch der Schulen, welche aktuell eine FSJ-Stelle haben, diese auch für das kommende Schuljahr 2023/24 wieder zu genehmigen. Es liegen darüber hinaus neue Anfragen für FSJ-Stellen an der städtischen Wirtschaftsschule und der Grundschule Hennenbach, sowie für eine zweite Kraft an der Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden vor. Diese neuen Stellen wurden aktuell nicht im Rahmen der Finanzierungsplanung berücksichtigt, auch im Hinblick auf den angespannten Haushalt. Die FSJ-Stellen sollen im Rahmen einer Evaluierung zum Ende des aktuellen Schuljahres nochmals betrachtet und gegebenenfalls für das nächste Schuljahr berücksichtigt werden. Herr Peters gibt einen kurzen allgemeinen Einblick in das FSJ und teilt mit, dass die Einrichtung solcher Stellen keine Pflichtaufgabe des Sachaufwandsträgers darstellt. Die Stellen sind eine freiwillige Leistung der Stadt Ansbach. Um einen Überblick zu erhalten, wird auf die erarbeitete Präsentation (Präsentation für SKA am 11102022-Endfassung), welche die Mitglieder bereits erhalten haben, verwiesen. Die Kosten pro Freiwilligem setzen sich wie folgt zusammen: Bildungsbeitrag: 300,00 € Taschengeld: 365,00 € Sozialausgaben: ca. 150,00 € abzüglich monatliche Fördergelder: ca. 135,00 € Ausgaben pro Monat: 680,00 € Ausgaben pro Jahr (11 Monate): 7.480,00 € zuzüglich Fahrtkosten (z. B. 365 €-Ticket) 365,00 € Summe: 7.845,00 € Vorteile der FSJ-Stellen: · Einblick in vielfältige Berufsfelder der Schulen · die Schulen werden bei ihrer Arbeit unterstützt · die Stadt Ansbach kann den Vorteil haben, dass sie Fachkräfte gewinnt · die Stadt hat auf jeden Fall den Vorteil, dass die Betreuungskräfte in der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung unterstützt werden Nachteil der FSJ-Stellen: · erhebliche finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt Aufgrund dessen soll, wie bereits erläutert, eine Evaluierung stattfinden, um zu prüfen, ob die Stellen weiterhin bewilligt werden können. Die Verwaltung ist nichtsdestotrotz der Meinung, dass die Vorteile solcher Stellen überwiegen und gibt folgenden Beschlussvorschlag: Es wird dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfohlen, die
Bereithaltung von Stellen zur Ableistung eines Freiwilligen Soziales Jahres für
das Schuljahr 2023/24 an folgenden Schulen zu genehmigen: 2 Stellen: am Theresien-Gymnasium, wobei die Finanzierung der 2. Stelle durch die
Schule aus Mitteln der offenen Ganztagsschule erfolgt. Jeweils 1 Stelle am/ an der Platen-Gymnasium Gymnasium Carolinum Friedrich-Güll-Schule, Grundschule Ost Friedrich-Güll-Schule, Mittelschule Ost Luitpoldschule, Grundschule West Luitpoldschule, Mittelschule West Weinbergschule, Grundschule Nord Karolinenschule, Grundschule Süd Grundschule Eyb Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden Grundschule Schalkhausen Es wird dem Stadtrat empfohlen, die benötigten Mittel in den Haushalten
2023 und 2024 bereit zu
stellen. Herr Sauerhöfer wirft die Frage ein, ob es hier keine Möglichkeit gibt, eine Co-Finanzierung durch den Landkreis anzustreben, welcher solche Stellen mitfinanzieren könnte, da an den weiterführenden Schulen teilweise, ausgehend von den Schülerzahlen, eine 50/50 Aufteilung der Schüler aus dem Stadtgebiet und Schülern aus dem Landkreis Ansbach zu finden ist? Herr Jakobs
antwortet hierzu: Als Sachaufwandsträger ist die Stadt Ansbach grundsätzlich vollumfänglich für die Finanzierung der Schulen und der Sachaufwände zuständig. Zu den Sachaufwänden gehören auch diese FSJ-Stellen, daher müssen diese auch vollumfänglich finanziert werden. Es gibt grundsätzlich den Finanzausgleich, über welchen uns der Freistaat als kreisfreie Stadt auch erhöhte Zahlungen zukommen lässt. Wenn die Stadträte hier entscheiden, dass die zusätzlichen Stellen geschaffen werden sollen, sind diese auch mitzufinanzieren. Man könnte grundsätzlich an den Landrat herantreten und hier nachfragen, ob der Landkreis sich an den Kosten beteiligen würde. Angesichts der Finanzlage des Landkreises, auch im Hinblick auf das Klinikum, ist die Antwort aber wahrscheinlich vorhersehbar. Abschließend wird über den vorgetragenen und den Stadträten vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschlussvorschlag: Es wird dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfohlen, die
Bereithaltung von Stellen zur Ableistung eines Freiwilligen Soziales Jahres für
das Schuljahr 2023/24 an folgenden Schulen zu genehmigen: 2 Stellen: am Theresien-Gymnasium, wobei die Finanzierung der 2. Stelle durch die
Schule aus Mitteln der offenen Ganztagsschule erfolgt. Jeweils 1 Stelle am/ an der Platen-Gymnasium Gymnasium Carolinum Friedrich-Güll-Schule, Grundschule Ost Friedrich-Güll-Schule, Mittelschule Ost Luitpoldschule, Grundschule West Luitpoldschule, Mittelschule West Weinbergschule, Grundschule Nord Karolinenschule, Grundschule Süd Grundschule Eyb Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden Grundschule Schalkhausen Es wird dem Stadtrat empfohlen, die benötigten Mittel in den Haushalten
2023 und 2024 bereit zu stellen. | |||||||||||||||||||||||
18.10.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 1 | öffentlich | Entscheidung | ||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs trägt den Sachverhalt vor. Für das laufende Schuljahr 2022/23 seien an folgenden Schulen in Ansbach FSJ-Stellen genehmigt worden: Theresien-Gymnasium Platen-Gymnasium Gymnasium Carolinum Friedrich-Güll-Schule, Grund- und Mittelschule Ost Luitpoldschule, Grund- und Mittelschule West Weinbergschule, Grundschule Nord Karolinenschule, Grundschule Süd Grundschule Eyb Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden Grundschule Schalkhausen Alle Stellen seien mittlerweile besetzt. Darüber hinaus lägen Anfragen für die Einrichtung neuer FSJ-Stellen an der Städtischen Wirtschaftsschule und der Grundschule Hennenbach sowie für eine zweite Kraft an der Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden vor. Diese Stellen seien im Finanzierungsplan noch nicht berücksichtigt worden. Da eine Evaluierung im nächsten Jahr bevorstünde, wolle man das Ergebnis auch erst einmal abwarten. Die Schulabgänger würden sich schon relativ früh nach Einsatzstellen für ein FSJ erkundigen. Daher wäre es von Vorteil, wenn die Schulen bereits jetzt eine Zusage der Stadt Ansbach für eine Fortsetzung der Maßnahme im Schuljahr 2023/24 erhalten könnten. Die Schulen halten eine Fortführung der FSJ-Stellen für erforderlich. Das Theresien-Gymnasium bittet außerdem darum, die seit dem Schuljahr 2016/17 genehmigte zweite FSJ-Stelle ebenfalls fortführen zu dürfen. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Stelle würde die Schule weiterhin aus Mitteln der offenen Ganztagsschule übernehmen. Die Schulen würden die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, bei denen sich mit vergleichsweise noch niedrigem Mitteleinsatz (Kosten für die Stadt Ansbach pro Schuljahr/Freiwilligem: ca. 7.845,00 €) viel im pädagogischen Bereich bewegen lässt. Die Kosten pro Freiwilligem setzen sich wie folgt zusammen:
Die Freiwilligen seien verpflichtet, einen Tätigkeitsnachweis zu führen und der Stadt Ansbach vorzulegen. Eine Präsentation der Tätigkeiten erfolge nach der vertieften Evaluierung der Stellen. Diese habe bisher nicht stattfinden können, würde aber demnächst erfolgen und dem Stadtrat vorgestellt werden. Beschluss: Derr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Bereithaltung von Stellen zur Ableistung eines Freiwilligen Soziales Jahres für das Schuljahr 2023/24 an folgenden Schulen: 2 Stellen: am Theresien-Gymnasium, wobei die Finanzierung der 2. Stelle durch die Schule aus Mitteln der offenen Ganztagsschule erfolgt. Jeweils 1 Stelle am/an der Platen-Gymnasium Gymnasium Carolinum Friedrich-Güll-Schule, Grundschule Ost Friedrich-Güll-Schule, Mittelschule Ost Luitpoldschule, Grundschule West Luitpoldschule, Mittelschule West Weinbergschule, Grundschule Nord Karolinenschule, Grundschule Süd Grundschule Eyb Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden Grundschule Schalkhausen Die benötigten Mittel werden in den Haushalten 2023 und 2024 bereitgestellt. |