Jugendsozialarbeit an Schulen; Einrichtung einer Stelle Jugendsozialarbeit an Schulen für die Grundschule Ansbach Meinhardswinden-Brodswinden

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19.07.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Peters gibt bekannt, dass der Schulleiter der Grundschule Meinhardswinden/Brodswinden, Herr Patrick Reif, mit Schreiben vom 08.12.2021 gemäß dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25.03.2021 einen Antrag auf Schaffung einer Stelle für Jugendsozialarbeit (JaS) für die Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden gestellt hat.

 

Die erforderlichen Strukturdaten und Bedarfsanalysen zur Feststellung des Bedarfs wurden erhoben.

 

Für die Beantragung werden dann die Bedarfsanalyse (Nr. 3.1 der Förderrichtlinie), die Konzeption (Nr. 3.2 der Förderrichtlinie), die Kooperationsvereinbarung (Nr. 3.3 der Förderrichtlinie), ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, der Beschluss des Jugendhilfeausschusses sowie die Stellungnahme des zuständigen Schulamtes über die Regierung von Mittelfranken dem Bayerischen Sozialministerium vorgelegt werden.

 

Die Regierung von Mittelfranken entscheidet nach fachlichen Prioritätensetzungen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales über die staatliche Förderung.

 

Bei Aufnahme in die Regelförderung JaS erfolgt die staatliche Förderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft pauschal 16.360 €. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit ist die Hälfte eines Vollzeitäquivalents. Laut Schreiben des StMAS vom 14.07.2021 profitieren alle seit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 05.05.2021 vom Staatsministerium zusätzlich genehmigten Stellen bzw. Stellenanteile von der Verdreifachung der Förderpauschale, die bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023, also bis zum 31.07.2023 befristet erhöht wird. Der erhöhte Förderbetrag beträgt für eine Vollzeitstelle im vollen Jahr 49.080 €. Die Stelle soll zunächst für die Förderdauer der erhöhten Förderung, bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023, befristet eingerichtet werden.

 

Begründet ist die Schaffung der JaS-Stelle an der Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden insbesondere durch den auffällig hohen Anteil an Schüler:innen mit Problemlagen, die außerhalb des pädagogisch-erzieherischen Bereiches, für den die Leherer:inen zuständig sind, liegen. Es gibt an den beiden Grundschulen sehr viele Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten (z.B. in Form von Aggressivität, mangelnder Impulskontrolle, Fluchttendenzen, Wut, Frustration) und einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund (Meinhardswinden: 20,2 %; Brodswinden:23,3 %).


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und dem Stadtrat der Einrichtung der vorerst befristeten Stelle mit einem Stellenumfang von 19,5 Wochenstunden zuzustimmen.

26.07.2022 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Peters verweist auf die einstimmige Empfehlung aus dem HFWA. Der Eigenanteil der Stadt Ansbach beträgt 14.460 €. Auf weiteren Sachvortrag wird verzichtet.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 19.7.2022 und des Jugendhilfeausschusses vom 20.7.2022:

 

Der Einrichtung der vorerst befristeten Stelle mit einem Stellenumfang von 19,5 Wochenstunden wird zugestimmt.