Vollzug der Gutachterausschussverordnung

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22.06.2015 Bauausschuss2öffentlichEntscheidung  
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Zu diesem Tagesordnungspunkt besteht noch Klärungsbedarf.


 

 

 

06.07.2015 Bauausschuss2öffentlichEntscheidung  
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Herr Büschl stellt anhand der nachstehenden Sitzungsvorlage den aktuellen Sachstand vor:

 

Die Gutachterausschussverordnung (BayGaV) regelt in § 2 die Zusammensetzung des Gutachterausschusses. Entsprechend § 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 BayGaV müssen für den im Bereich der kreisfreien Stadt Ansbach gebildeten Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Vorsitzende und mindestens zwei Stellvertreter Bedienstete der Stadt Ansbach sein.

 

Herr Baurat Ernst Craßer wurde am 16.10.1985 als Gutachter in den Gutachterausschuss berufen. Mit Wirkung vom 29.11.1994 erfolgte die Berufung zum stellvertretenden Vorsitzenden. Seit 02.05.2001 führt Herr Craßer den Vorsitz im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Ansbach.

Herr Craßer möchte seine Nachfolge im Vorsitz frühzeitig regeln und bittet deshalb um vorzeitige Abberufung aus seiner Funktion und Tätigkeit im Gutachterausschuss.

Als stellvertretende Vorsitzende sind derzeit Herr Vermessungstechniker Christian Raith sowie Herr Rechtsdirektor Holger Nießlein bestimmt.

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist im Sachgebiet Vermessung und Geoinformation beim Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz angesiedelt.

Im Oktober 2013 wurde hier Herr Dipl.-Ing. (FH) Dominik Peetz als Vermessungsingenieur eingestellt. Durch die Studieninhalte bringt er besonderes Fachwissen für eine Tätigkeit im Gutachterausschuss mit.

Aktuell hat Herr Peetz zur Erneuerung und Vertiefung seines Wissens im Bereich Wertermittlung erste Fortbildungsmaßnahmen besucht. Die Ernennung von Herrn Peetz zum Herr Sachgebietsleiter wurde seitens der Referatsleitung bereits beantragt.

 

Herr Christian Raith ist ebenfalls im Sachgebiet Vermessung und Geoinformation beschäftigt und seit 28.04.2009 als einer der beiden Stellvertreter des Vorsitzenden bestimmt. Durch seine bisherige Stellvertreterfunktion bringt er die erforderliche Erfahrung in der Wertermittlungspraxis mit, um ihn mit dem Vorsitz im Gutachterausschuss zu betrauen.

 

Die Herren Raith und Peetz erfüllen die Voraussetzungen zur Aufgabenerfüllung in der Funktion des Vorsitzenden bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden. Beide sind mit einer entsprechenden Berufung einverstanden. Bestellungshindernisse sind nicht bekannt.

 

Frau OB Seidel bedankt sich an dieser Stelle bei Herrn Baurat Ernst Craßer für die jahrelange gute Zusammenarbeit, sowie seinen stetigen Einsatz und das Engagement in der Arbeit als Mitglied und später als Vorsitzender des Gutachterausschusses. Sie würdigt insbesondere seine Erfahrung aus der Praxis, mit welchen er seine Entscheidungen stets untermauerte. Mit seinen guten örtlichen Kenntnissen leistete er einen wichtigen Beitrag für die Werteermittlungspraxis. Es achtete stets auf eine ausgewogene Besetzung des Gutachterausschuss, sodass die Zusammenarbeit der Fachleute aus den verschiedensten Berufsgruppen gut funktionierte.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Der (bisherige) Vorsitzende des Gutachterausschusses, Herr Baurat Ernst Craßer, wird gemäß § 5 Abs. 2 BayGaV auf eigenen Wunsch hin abberufen.

 

Herr Vermessungstechniker Christian Raith wird neu auf vier Jahre zum Vorsitzenden des Gutachterausschusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV berufen.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Dominik Peetz wird neu auf vier Jahre zu einem Stellvertreter des Vorsitzenden des Gutachterausschusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BayGaV berufen.

28.07.2015 Stadtrat5öffentlichEntscheidung  
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Herr Büschl verweist auf die einstimmige Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss.


Beschluss entsprechend der Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss vom 6.7.2015:

 

Der (bisherige) Vorsitzende des Gutachterausschusses, Herr Baurat Ernst Craßer, wird gemäß § 5 Abs. 2 BayGaV auf eigenen Wunsch hin abberufen.

 

Herr Vermessungstechniker Christian Raith wird neu auf vier Jahre zum Vorsitzenden des Gutachterausschusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV berufen.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Dominik Peetz wird neu auf vier Jahre zu einem Stellvertreter des Vorsitzenden des Gutachterausschusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BayGaV berufen.