Jugendsozialarbeit an Schulen; Einrichtung einer Stelle Jugendsozialarbeit an Schulen für die Grundschule Ansbach Meinhardswinden-Brodswinden

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16.02.2022 Jugendhilfeausschuss7öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein gibt bekannt, dass der Schulleiter der Grundschule Meinhardswinden/Brodswinden, Herr Patrick Reif, mit Schreiben vom 08.12.2021 gemäß dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25.03.2021, einen Antrag auf Schaffung einer Stelle für Jugendsozialarbeit (JaS) für die Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden gestellt hat. Die erforderlichen Strukturdaten und Bedarfsanalysen zur Feststellung des Bedarfs, werden derzeit erhoben.

 

Bei Aufnahme in die Regelförderung JaS, erfolgt die staatliche Förderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft pauschal 16.360 €. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit ist die Hälfte eines Vollzeitäquivalents. Laut Schreiben des StMAS vom 14.07.2021, profitieren alle seit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 05.05.2021 vom Staatsministerium zusätzlich genehmigten Stellen bzw. Stellenanteile von der Verdreifachung der Förderpauschale, die bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023, also bis zum 31.07.2023 befristet erhöht wird. Der erhöhte Förderbetrag beträgt für eine Vollzeitstelle im vollen Jahr 49.080 €.

 

Begründet ist die Schaffung der JaS-Stelle an der Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden insbesondere durch den auffällig hohen Anteil an Schüler:innen mit Problemlagen, die außerhalb des pädagogisch-erzieherischen Bereiches  für den die Lehrer:inen zuständig sind, liegen. Es gibt an den beiden Grundschulen sehr viele Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten (z.B. in Form von Aggressivität, mangelnder Impulskontrolle, Fluchttendenzen, Wut, Frustration) und einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund (Meinhardswinden: 20,2 %; Brodswinden:23,3 %).


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Ansbach stimmt unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Bedarf für die Einrichtung einer Stelle Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden festgestellt wird und vorbehaltlich der Gewährung der Förderung durch den Freistaat Bayern, der Einrichtung der Stelle zu. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Einrichtung der Stelle, bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen, ebenfalls zuzustimmen.