Tempo 30 an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet

BeratungTOPStatusZuständigBeschlussAbstimmung Dokumente 
24.11.2021 Umwelt- und Verkehrsausschuss6öffentlichEntscheidung  
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Amtliche Bekanntmachung Internet Dateigrösse: 118 KBAmtliche Bekanntmachung Internet 118 KB
Dokument anzeigen: Niederschrift -öffentlich- Dateigrösse: 429 KBNiederschrift -öffentlich- 429 KB
Beratungsergebnisse

Herr Dr. Bucka verweist auf den vorliegenden Sachverhalt.

 

Ergänzend erklärt Herr Dr. Bucka, dass er über die Anträge in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 22.09.2021 nicht hat abstimmen lassen, da die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse unklar gewesen sei. Im Nachgang wurde er durch das Rechtsamt darüber informiert, dass er eine Abstimmung hätte durchführen müssen. Bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit seien die Beschlüsse dann zur Überprüfung der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Deswegen habe er alle Anträge heute nochmals auf der Tagesordnung gesetzt.

 

Herr Kleinlein ergänzt, dass sich die zuständigen Fachbereiche im Vorfeld eingehend mit der Thematik auseinandergesetzt haben.

Er erläutert die Unterschiede einer streckenbezogenen Beschränkung und den Anforderungen bzgl. einer Tempo-30-Zone. Hinsichtlich der Anforderungen und Zuständigkeiten für die Anordnung von Streckenbeschränkungen verweist er auf die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom 03.05.2021, die als Anlage jedem Ausschussmitglied vorliegt. Im Ergebnis daraus dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur bei zwingender Erforderlichkeit angeordnet werden. Die Verantwortung für die entsprechenden Entscheidungen liegt bei der Straßenverkehrsbehörde.

Die Anordnung oder Erweiterung einer Tempo-30-Zone ist nur dann zulässig, wenn sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies wurde vom BayVGH und auch vom BVerwG mehrfach bestätigt, Herr Kleinlein verweist auf zwei einschlägige Urteile. Auch für diese Entscheidung liegt die Verantwortung bei der Straßenverkehrsbehörde.

 

Herr Wießner und Frau Erbguth-Feldner diskutieren im Detail über die Ausweisung einer Tempo 30-Zone in der Windsbacher Straße und der Eyber Straße.

 

Im anschließenden Meinungsaustausch wird die mehrheitliche Zustimmung zu den Anträgen deutlich, sodass Herr Dr. Bucka über alle Anträge im Block beschließen lässt.


Beschluss:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Tempo 30 km/h, entsprechend den vorgelegten Anträgen, einzuführen. Bei fehlender Rechtmäßigkeit werden die Beschlüsse zur weiteren rechtlichen Beurteilung der Regierung von Mittelfranken vorgelegt.