Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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24.11.2021 Umwelt- und Verkehrsausschuss | 3 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Büschl verweist auf den vorliegenden Sachverhalt. Ergänzend erläutert
er, dass sich die zuständigen Fachbereiche eingehend mit dem Antrag
auseinandergesetzt haben. Die Bildung eines Arbeitskreises sei leider „zu kurz
gedacht“ und würde im Ergebnis zu keinem Erfolg führen. Im von den
Antragstellern zitierten Leitfaden des Umweltbundesamtes werden neun Etappen
auf dem Weg zur klimaneutralen Verwaltung aufgezeigt, die sehr hohe finanzielle
und personelle Ressourcen binden. Deshalb sei der Antrag ohne Finanzierungsvorschlag
abzulehnen. Herr Rühl begründet als Antragsteller den Antrag. Der Antrag sei am
06.09.2021 eingereicht, aber leider in der Sitzung des Umwelt- und
Verkehrsausschusses am 22.09.2021 und somit vor den Haushaltsberatungen nicht
behandelt worden. Die Kommune müsse sich Ziele setzen. Die beantrage Gründung
seines Arbeitskreises „Klimaneutrale Stadtverwaltung“ sei als erster Schritt in
einem Grundsatzbeschluss festzulegen. Herr Dr. Bucka bestätigt, dass ein Grundsatzbeschluss heute
sicherlich denkbar sei, die Bildung eines Arbeitskreises aber sowohl
finanzielle als auch personelle Auswirkungen habe. Ein Antrag ohne
Finanzierungsvorschlag müsse daher abgelehnt werden. Nach einer
Diskussion wird aus dem Gremium heraus der Antrag neu formuliert. Beschluss: Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, im
Rahmen ihrer Kapazitäten Maßnahmen aufzuzeigen, dem Ziel einer „Klimaneutralen
Stadtverwaltung“ einen Schritt näher zu kommen. |