Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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18.11.2021 Stadtrat | 5 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs stellt die Planungen für die
Stadtsanierungen vor und verweist auf die Übersicht (Anlage 2). Die
mittelfristige Planung waren für 2022 insgesamt 1,175 Mio. €
angemeldet. Nach den derzeit
anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird für 2022 ein Programm mit einem
Gesamtvolumen von 3,160 Mio. € vorgeschlagen. In die mittelfristige
Planung werden für die Jahre 2023 – 2025 Sanierungsmaßnahmen mit einem
Gesamtvolumen von 2,395 Mio. €, 2,05 Mio. € und
2,76 Mio. € aufgenommen. Die Voranmeldung 2022 enthält
Sanierungsmaßnahmen, deren Realisierung in den betroffenen Jahren erkennbar
ist. Die Eigenmittel können in den jeweiligen Haushalten aufgebracht werden. Das Programm
2022 enthält folgende Schwerpunkte: ·
das
Retti-Palais ·
die
Neustadt ·
den
Stadtgraben ·
Sanierung
des Rathausareals Damit wird
das Sanierungsprogramm in den folgenden Jahren fast vollständig ausgefüllt sein. Herr Jakobs trägt den Beschlussvorschlag, der der
Sitzungsvorlage zu entnehmen ist, vor. Herr Dr. Schoen stellt den Antrag, das die Mitglieder des
Stadtrates ausführlich über die Sanierungspläne des Rathausareals im
Bauausschuss informiert werden. Er merkt außerdem noch an, dass sich der
Klimawandel nicht in den Sanierungsmaßnahmen widerspiegeln würde. Herr Oberbürgermeister Deffner sichert eine Weitergabe der Informationen
zur Sanierung des Rathausareals im Rahmen des Bauausschusses zu. Herr Dr. Kupser fragt für seine Fraktion, ob im kommenden
Frühjahr noch über das Nutzungskonzept gesprochen werden könne. Sei es möglich
die Nutzung nicht nur für Arbeitsplätze zu konzipieren? Herr Büschl bejaht diese Frage und erklärt, dass, wenn
gar keine Verwaltungsnutzung erfolge, man dann eine halbe Million Euro
Planungskosten in den Sand gesetzt hätte. Herr Jakobs weist darauf hin, dass die heutige
Beschlussfassung ausschließlich das Rahmenprogramm beträfe. Für die einzelnen
Maßnahmen müsse gesondert ein Förderantrag gestellt und entsprechend beraten
werden. Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass die einzelnen Aufträge
ebenfalls entsprechend der Geschäftsordnung durch den Stadtrat beschlossen und
somit beraten werden müssten. Er lässt über den vorgetragenen
Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Der
Stadtrat beschließt: a) Sanierungsprogramm 2022 Im
Rahmen der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Lebendige Zentren
sind für das Programmjahr 2022 folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen: 1.
Retti-Palais 2.
Neugestaltung/Ausbau Neustadt 3.
Sanierung Spielplatz Stadtgraben 4.
Programm aktive Zentren 5.
Fassadenprogramm 6.
Sanierung Rathausareal Das
Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen Zu
den vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von
60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt
im Haushalt 2022 die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des
Sanierungsprogramms 2022 bereit. b) Mittelfristige Programmfortschreibung
2023 - 2025 Zur
mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2023 bis 2025
Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 2.395.000 €,
2.050.000 € und 2.760.000 € angemeldet. Der Aufwand ist in dem
jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung
aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem
Programm „Lebendige Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H. Der
Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H. Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. |