Weiterführung der Stadtsanierung Ansbach

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18.11.2021 Stadtrat5öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs stellt die Planungen für die Stadtsanierungen vor und verweist auf die Übersicht (Anlage 2).

 

Die mittelfristige Planung waren für 2022 insgesamt 1,175 Mio. € angemeldet. Nach

den derzeit anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird für 2022 ein Programm mit einem Gesamtvolumen von 3,160 Mio. € vorgeschlagen. In die mittelfristige Planung werden für die Jahre 2023 – 2025 Sanierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 2,395 Mio. €, 2,05 Mio. € und 2,76 Mio. € aufgenommen. Die Voranmeldung 2022 enthält Sanierungsmaßnahmen, deren Realisierung in den betroffenen Jahren erkennbar ist. Die Eigenmittel können in den jeweiligen Haushalten aufgebracht werden.

 

Das Programm 2022 enthält folgende Schwerpunkte:

 

·         das Retti-Palais

·         die Neustadt

·         den Stadtgraben

·         Sanierung des Rathausareals

 

Damit wird das Sanierungsprogramm in den folgenden Jahren fast vollständig ausgefüllt

sein.

 

Herr Jakobs trägt den Beschlussvorschlag, der der Sitzungsvorlage zu entnehmen ist, vor.

 

Herr Dr. Schoen stellt den Antrag, das die Mitglieder des Stadtrates ausführlich über die Sanierungspläne des Rathausareals im Bauausschuss informiert werden. Er merkt außerdem noch an, dass sich der Klimawandel nicht in den Sanierungsmaßnahmen widerspiegeln würde.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner sichert eine Weitergabe der Informationen zur Sanierung des Rathausareals im Rahmen des Bauausschusses zu.

 

Herr Dr. Kupser fragt für seine Fraktion, ob im kommenden Frühjahr noch über das Nutzungskonzept gesprochen werden könne. Sei es möglich die Nutzung nicht nur für Arbeitsplätze zu konzipieren?

 

Herr Büschl bejaht diese Frage und erklärt, dass, wenn gar keine Verwaltungsnutzung erfolge, man dann eine halbe Million Euro Planungskosten in den Sand gesetzt hätte.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass die heutige Beschlussfassung ausschließlich das Rahmenprogramm beträfe. Für die einzelnen Maßnahmen müsse gesondert ein Förderantrag gestellt und entsprechend beraten werden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass die einzelnen Aufträge ebenfalls entsprechend der Geschäftsordnung durch den Stadtrat beschlossen und somit beraten werden müssten. Er lässt über den vorgetragenen Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

a) Sanierungsprogramm 2022

 

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Lebendige Zentren sind für das Programmjahr 2022 folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:

 

1. Retti-Palais
grundlegende Sanierung                                                                         1.305.000 €

2. Neugestaltung/Ausbau Neustadt
Fortführung der Maßnahme                                                                       550.000 €

3. Sanierung Spielplatz Stadtgraben
Grundlegende Sanierung                                                                            225.000 €

4. Programm aktive Zentren
Fortführung der Maßnahme                                                                       150.000 €

5. Fassadenprogramm
Unterstützung und Förderung privater Fassadensanierungen
zur Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbildes          30.000 €

6. Sanierung Rathausareal
Beginn der Sanierungsplanung                                                                 900.000 €

 

Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen
beträgt damit für das Jahr 2022                                                             3.160.000 €.

 

Zu den vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2022 die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2022 bereit.

 

b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2023 - 2025

 

Zur mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2023 bis 2025 Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 2.395.000 €, 2.050.000 € und 2.760.000 € angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem Programm „Lebendige Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H.

 

Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.