Ergänzungen zum Haushaltsentwurf 2022; Fortschreibung des Haushaltsentwurfs

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18.11.2021 Stadtrat6öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs erklärt, dass die Fortschreibung des Haushaltes jedem Mitglied des Stadtrates auf dem Platz ausgelegt worden sei. Der Haushaltsentwurf 2022 wurde zahlenmäßig Stand Mitte Oktober 2021 gefertigt. Seit dieser Zeit hätten sich verschiedene Änderungen ergeben. Vorliegend somit die letzte/aktuellste Fassung.

 

Die verschiedenen Anträge und Anfragen seien von der Verwaltung betrachtet und untersucht worden. Änderungen bzw. die Fortführungsliste (siehe Anlage 3) wird von Herrn Jakobs einzeln vorgestellt.

 

Aus der Fortschreibungsliste ergäbe sich eine erhebliche Unterdeckung des Haushalts, die nur durch eine zusätzliche Entnahme aus der Rücklage zu decken ist. Diese ist ausnahmsweise gerechtfertigt, weil im Jahr 2021 noch eine Kapitalrückzahlung des aufgelösten Eigenbetriebs Stadtbau Ansbach in etwa dieser Höhe eingeht, die der Rücklage zugeführt wird. Diese Zuführung war bisher unberücksichtigt.

 

Wesentlich begründet ist diese Unterdeckung durch zusätzlich erforderliche Projekte, insbesondere der Stadtbau Ansbach, die noch nicht in den Entwurf mit aufgenommen wurden.

 

Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2021 sind unter aktueller Berücksichtigung des örtlichen Gewerbesteueraufkommens bereits eingearbeitet. Hieraus ergeben sich saldiert aber keine Änderungen bei den Gesamtsteuereinnahmen.

 

Aus der Fortschreibung des Vermögenshaushaltes ergäben sich letztendlich erhöhte Ausgaben i. H. v. 518.000 €, in Summe der Fortschreibung läge diese bei 700 €, die im Laufe der weiteren Beratungen noch ausgeglichen werden müssten.

 

Aus der Stadtbau mussten noch verschiedene Verpflichtungsermächtigungen (ursprünglich Projekte der Stadtbau) in die Finanzplanung 2023 aufgenommen werden.


Beschluss:

 

Die von der Verwaltung vorgelegte Fortschreibung des Haushaltsentwurfs 2022 (Anlage 3) mit Datum 18.11.2021 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Änderungen am Haushaltsentwurf 2022 vorzunehmen. Soweit Verpflichtungsermächtigungen notwendig sind, wird die Verwaltung ermächtigt diese einzuplanen.


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