Widmung privater Flächen zur Ortsstraße "Am Anger"

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22.11.2021 Bauausschuss8öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Dr. Simons erläutert den Sachverhalt für die Widmung von privaten Flächen zur Ortsstraße „Am Anger“.

 

An den Anwesen Am Anger 3 – 7 wurde die öffentliche Verkehrsfläche (Gehsteig und Parkstreifen) bis an die Fassade ausgebaut und liegt somit auf Privatgrund. Für diese Gehsteigflächen auf Privatgrund sind Niederschlagswassergebühren von den Grundstückseigentümern an die AWEAN zu entrichten. Die Grundstückseigentümer beantragen deshalb die Widmung der privaten Flächen als öffentliche Verkehrsfläche, zumal diese Flächen auch nicht mehr privat genutzt werden können. Die schriftlichen Zustimmungserklärungen zur Widmung der betroffenen Grundstückseigentümer (An-wesen Am Anger 3 – 7) liegen vor.

 

Die Teilstücke der Fl.Nrn. 2323/5, 2323/49 u. 2323/32 der Gemarkung Ansbach sind deshalb als Ortsstraße (Bestandteil der Ortsstraße Am Anger) zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob die Stadt Ansbach die Flächen käuflich erworben habe, da es zielführender sei, die Grundstücke zuerst in das Eigentum der Stadt Ansbach zu überführen und sie erst dann zu widmen.

 

Herr Dr. Simons erklärt, dass die Grundstückseigentümer keine Verkaufsbereitschaft zeigen und somit kein Eigentumserwerb möglich ist.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Widmung der Teilstücke der Fl.Nrn. 2323/5, 2323/49 u. 2323/32 der Gemarkung Ansbach als Ortsstraße (Am Anger).