Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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23.11.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 5 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs stellt den Sachverhalt vor: Gemäß Festsetzung vom 03.12.2020 beträgt der Umlagebetrag der Stadt Ansbach für 2021 1.005.330,00 €. Im städtischen Haushalt 2021 sind hierfür 820.000,00 € bereitgestellt. Somit ergeben sich Mehrausgaben von 185.330,00 €, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Die Deckung sei durch entsprechende Minderausgaben bei (HHSt. 01. 7911. 7130) gewährleistet. Beschluss: Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 185.330,00 € bewilligt. Die Deckung erfolgt durch nicht benötigten Haushaltsmitteln bei HHSt. 01.7911.7130 (Zuweisungen an Zweckverbände Verkehrsverbund Großraum Nürnberg). | |||||||
30.11.2021 Stadtrat | 5 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs verweist auf die einstimmige Empfehlung aus dem HFWA und trägt kurz den Sachverhalt vor. Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 23.11.2021: Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 185.330,00 € bewilligt. Die Deckung erfolgt durch nicht benötigten Haushaltsmitteln bei HHSt. 01.7911.7130 (Zuweisungen an Zweckverbände Verkehrsverbund Großraum Nürnberg). |