Krankenhausumlage nach Art. 10 b FAG; Festsetzung für 2021, Bereitstellung üpl. Mittel

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23.11.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss5öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs stellt den Sachverhalt vor:

 

Gemäß Festsetzung vom 03.12.2020 beträgt der Umlagebetrag

der Stadt Ansbach für 2021                                                                      1.005.330,00 €.

 

Im städtischen Haushalt 2021 sind hierfür                                                820.000,00 € bereitgestellt.

 

Somit ergeben sich Mehrausgaben von                                                    185.330,00 €,

die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Die Deckung sei durch entsprechende Minderausgaben bei (HHSt. 01. 7911. 7130) gewährleistet.


Beschluss:

 

Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 185.330,00 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch nicht benötigten Haushaltsmitteln bei HHSt. 01.7911.7130 (Zuweisungen an Zweckverbände Verkehrsverbund Großraum Nürnberg).

30.11.2021 Stadtrat5öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs verweist auf die einstimmige Empfehlung aus dem HFWA und trägt kurz den Sachverhalt vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 23.11.2021:

 

Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 185.330,00 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch nicht benötigten Haushaltsmitteln bei HHSt. 01.7911.7130 (Zuweisungen an Zweckverbände Verkehrsverbund Großraum Nürnberg).