Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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14.10.2021 Jugendhilfeausschuss | 12 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Nießlein verweist auf die Sitzungsvorlage. Der Kindergarten Luisenstraße erfüllt die Voraussetzungen für die Gewährung des „Faktors 4,5 + x“ gemäß Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG und es wird vorgeschlagen, die Bewilligung für fünf Jahre auszusprechen. Bei einer Teilzeitkraft entspricht der Finanzierungsanteil der Stadt Ansbach jährlich ca. 12.000,00 €. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem HFWA, die Gewährung des „Faktor 4,5 + x“ zur optimalen Betreuung der Kinder mit Inklusionsbedarf in der integrativen Einrichtung „Luisenstraße“ für 5 Jahre zu genehmigen. | |||||||
19.10.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 7 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs hält den Sachvortrag. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des „Faktors 4,5 + x“ gemäß Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG werden von der Kindertagesstätte „Luisenstraße“ erfüllt. Es handelt sich um eine integrative Einrichtung, d.h. mindestens drei behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder besuchen die Einrichtung. Es liegt ein entsprechender Antrag des Trägers der Integrationseinrichtung vor. Der Anstellungsschlüssel soll 1:11 oder besser sein mit einer Berechnung des Faktors von 4,5, da über den Faktor x ausschließlich Zusatzpersonal gefördert werden soll. Die im BayKiBiG genannten Empfehlungen lauten, dass bei fünf behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern 1,0 Integrationskräfte einzusetzen sind. Die Kindertagesstätte beabsichtigt, eine Teilzeitkraft mit einer 0,5 Vollzeitstelle einzustellen. Die Finanzierung einer zusätzlichen Fachkraft über die Erhöhung des „Faktor 4,5 + x“ stellt sich wie folgt dar: - die Bruttojahreskosten einer Teilzeitkraft zur Integration betragen ca. 30.000.- € - 20% der Kosten sind durch den Träger der Einrichtung zu leisten - 40% der Kosten werden durch den Freistaat Bayern geleistet - 40% der Kosten entfallen auf die Stadt Ansbach Bei einer Teilzeitkraft entspräche der Finanzierungsanteil der Stadt Ansbach somit jährlich ca. 12.000.- Der Weg zur inklusiven Erziehung und Bildung in den Kindertagesstätten ist bundesrechtlich vorgegeben. Es ist zu berücksichtigen, dass die besonderen pädagogischen Anforderungen in Bezug auf Integration stets auch die gesamte Gruppe betreffen. Es entsteht insgesamt ein erhöhter Aufwand bei der täglichen Umsetzung der Bildungsziele. Inklusion kann nur gelingen, wenn das notwendige Fachpersonal ausreichend und Kind bezogen zur Verfügung steht. In der Kindertagesstätte „Luisenstraße“ werden bereits drei Kinder mit Inklusionsbedarf betreut. Der Bedarf an einer zusätzlichen (Teilzeit-)Fachkraft ist gegeben. Für die Kindertagesstätten Schalkhausen, Eyb und St. Ludwig wurde der Faktor „4,5 + x“ gemäß Beschluss des Stadtrates vom 02.07.2019 bereits für 5 Jahre gewährt. Um der Kindertagesstätte als auch der Verwaltung (Jugendamt, Jugendhilfeausschuss und Stadtrat) unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen, wird vorgeschlagen, die Bewilligung für die Kindertagesstätte „Luisenstraße“ ebenfalls für fünf Jahre auszusprechen. Beschluss: Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Gewährung des „Faktor 4,5 + x“ zur optimalen Betreuung der Kinder mit Inklusionsbedarf in der integrativen Einrichtung „Luisenstraße“ für 5 Jahre. |