Tempo 30 in Steinersdorf

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22.09.2021 Umwelt- und Verkehrsausschuss10öffentlichKenntnisnahme  
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Beratungsergebnisse

Herr Wießner verweist auf den vorliegenden Sachverhalt und erläutert ergänzend.

 

Nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sei eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht möglich. Auch für eine sogenannte Streckenbegrenzung auf 30 km/h lägen die Voraussetzungen nicht vor.

 

Frau Erbguth-Feldner begründet als Antragstellerin den Antrag.

Die Strecke wäre prädestiniert für Tempo 30. Es sei keine Durchgangsstraße und auch keine Vorfahrtsstraße. Zudem würden die Bürger in Steinersdorf seit Jahren Tempo 30 fordern.

 

Herr Kleinlein betont, dass ein Beschluss nicht rechtsmäßig sei, da er nicht umgesetzt werden könnte. Die Informationen hierzu dienen lediglich zur Kenntnis.

 

Herr Dr. Bucka bekräftigt die Aussagen von Herrn Kleinlein. Ein Beschluss könne nicht gefasst werden.

 

Herr Rühl gibt bekannt, dass die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen den Sachverhalt durch einen Gutachter klären lassen.