Geschwindigkeitsbeschränkung auf der St 2223

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22.09.2021 Umwelt- und Verkehrsausschuss7öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Dr. Bucka verweist auf die Sitzungsvorlage und den im Mai gefassten Beschluss.

 

Herr Kleinlein ergänzt, dass seitens der Verwaltung bereits in der Sitzung am 12.05.2021 Bedenken zur Rechtmäßigkeit des gefassten Beschlusses geäußert wurde. Das Staatliche Bauamt als auch die Polizei haben sich kritisch zum Beschluss und zur nicht zulässigen Anordnung durch die Beschlussfassung geäußert. Sollte der Beschluss vom 12.05.2021 heute nicht aufgehoben werden, müsse er den Beschluss angehalten und zur Überprüfung der Rechtsaufsicht vorlegen werden.

 

Herr Sichermann bittet darum, beim staatlichen Bauamt die Möglichkeit einer Abbiegespur zu erfragen.


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den weiteren Beschluss vom
12.05.2021 zum TOP Geschwindigkeitsbeschränkung und Überholverbot auf der
St. 2223 zurück:

Auf der St 2223 wird im Bereich zwischen der Aumühle und der Geschwindigkeitsreduzierung für den Knoten St 2223/ An der Eich, die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt - zurück.