Bebauungsplan B 15/I - Ergänzendes Verfahren gem. § 214 BauGB

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19.07.2021 Bauausschuss1öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Frau Heinlein informiert über das ergänzende Verfahren zum Bebauungsplan B 15/I „Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld“

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. B 15/I soll durch eine textliche Zuordnungsfestsetzung ergänzt werden. Ohne diese Zuordnungsfestsetzung für die Flächen von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ist der Bebauungsplan fehlerhaft und eine Refinanzierung der Herstellungskosten über die Kostenerstattungs- bzw. Erschließungskosten für die Gemeinde nicht möglich.

 

Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahmen werden von der vorgenommenen Planänderung nicht berührt. Der Ursprungsbebauungsplan ist insofern nicht rechtsfehlerhaft abgewogen, sondern lediglich nicht im Sinne der Umlegung der Kosten präzisiert worden.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. B15/I für das Wohnbaugebiet, Erweiterung Feuchtlachfeld, hinsichtlich der textlichen Festsetzung zu den Ausgleichsflächen zu ergänzen und somit den Fehler zu beheben.

 

Das Ergänzende Verfahren gem. § 214 BauGB wurde als erneute Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom Dienstag, den 08.06.2021 bis einschließlich Montag, den 28.06. 2021 durchgeführt. Stellungnahmen waren per Beschluss nur in Hinblick auf die geänderte textliche Festsetzung möglich.

 

Bericht über die Offenlegung und Behördenbeteiligung:

Im Rahmen der Offenlegung wurden von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwand in Hinsicht auf die ergänzte textliche Festsetzung abgegeben:

-        Regionaler Planungsverband Westmittelfranken mit Schreiben vom 08.06.2021

-        N-Ergie Netz mit Schreiben vom 09.06.2021

-        Staatliche Bauamt Ansbach mit Schreiben vom 10.06.2021

-        Regierung von Mittelfranken mit Schrieben vom 14.06.2021

-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forst mit Schreiben vom 15.06.2021

-        Vodafone Kabel Deutschland mit Schreiben vom 17.06.2021

-        Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 22.06.2021

-        Stadtwerke Ansbach mit Schreiben vom 25.06.2021

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, welche sich jedoch nicht auf die vorgenommene Änderung beziehen:

-        Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 25.06.2021

-        Bayerischer Bauernverband mit Schreiben vom 25.06.2021

-        Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit Schreiben vom 28.06.2021

Diese wurden in einer Abwägungstabelle zusammengestellt.

 

Es wurden von Seiten der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen oder Einwendungen bezüglich der Ergänzung hervorgebracht. Alle Stellungnahmen zum Ergänzenden Verfahren zum Bebauungsplan Nr. B 15/I „Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld“ wurden eingehend geprüft und zur Kenntnis genommen.

 

 

Es wurden keine Stellungnahmen hervorgebracht, welche Änderungen an der vorgenommenen Ergänzung des Bebauungsplanes veranlassen.

Der Bebauungsplan B15/I „Erweiterung Feuchtlachfeld“ kann somit in der Fassung vom 19.05.2021, rückwirkend zum 03.11.2017, als Satzung beschlossen werden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum:

 

Der Bebauungsplan Nr. B15/I „Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld“ – Ergänzendes Verfahren wird gem. § 10 Abs. 1 als Satzung beschlossen und tritt nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 03.11.2017 in Kraft. Dazu gelten die Begründungen des Ursprungsbebauungsplans vom 30.08.2017 und des Ergänzenden Verfahren vom 19.05.2021.

27.07.2021 Stadtrat7öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Büschl verweist auf die Beschlussempfehlung aus dem BA. Ein weiterer Sachvortrag wird aus dem Gremium nicht gewünscht.


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. B15/I „Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld“ – Ergänzendes Verfahren wird gem. § 10 Abs. 1 als Satzung beschlossen und tritt nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 03.11.2017 in Kraft. Dazu gelten die Begründungen des Ursprungsbebauungsplans vom 30.08.2017 und des Ergänzenden Verfahren vom 19.05.2021.