eingeschränktes Halteverbot mit Z 286 StVO und einer Grenzmarkierung mit Z 299 StVO an der Einmündung der städtischen Straße Pfaffenbuck in die städtische Straße am Ring. Antrag der CSU-Fraktion

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12.05.2021 Umwelt- und Verkehrsausschuss10öffentlichKenntnisnahme  
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Beratungsergebnisse

Herr Wießner erläutert den Sachverhalt.

 

Auf Grund der stark eingeschränkten Sicht von der Straße am Ring in die Straße Pfaffenbuck wegen nahe dem Kurvenbereich geparkten Fahrzeugen, beantragt die Stadtratsfraktion der CSU die Ausweisung eines Strecken-Parkverbots sowie das Aufbringen einer Grenzmarkierung im Bereich der Einmündung der Straße Pfaffenbuck in die Straße Am Ring.

 

Im Rahmen einer Ortsschau konnte das genannte Problem nachvollzogen werden. Daher wird folgende Anordnung ergehen:

 

Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) beginnend am 5m Schnittpunkt der Kurve bis zur westlichen Laterne.

 

Damit ist es möglich, dass ein in den Pfaffenbuck einfahrendes Fahrzeug Gegenverkehr rechtzeitig erkennen und an einer angemessenen Stelle warten kann.


Beschluss:  

 

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung eine Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) beginnend am 5m Schnittpunkt der Kurve bis zur westlichen Laterne in der Einmündung der städtischen Straße „Pfaffenbuck“ in die städtische Straße „Am Ring“ zu erteilen.